2059/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0080 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 8. JULI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ewald Sacher, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 12. Mai 2009, Nr. 2030/J, betreffend der

                        Nitratbelastung durch die Landwirtschaft im Bundesland

                        Niederösterreich

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ewald Sacher, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Mai 2009, Nr. 2030/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Es sind keine Grundwassergebiete bzw. Grundwasserkörper von einem signifikanten und anhaltend steigenden Trend der Nitratbelastung durch die Landwirtschaft betroffen.

Dies haben die aktuellsten Trendauswertungen (Datenbasis 2002-2007) auf Basis der Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie zur Erstellung des Nationalen Gewässerbewirtschaf­tungsplanes 2009 gezeigt.

 

Gemäß den aktuellsten Auswertungen wurden bei 104 von 460 beprobten Messstellen für Nitrat Überschreitungen festgestellt. Das bedeutet, dass der Zwei-Jahresmittelwert für 2006/2007 über dem Schwellenwert von 45 mg/l lag.

 

Am Häufigsten zeigen sich die Überschreitungen im Osten Niederösterreichs, wo die sowohl klimatisch als auch geologisch für den Ackerbau begünstigten Gebiete mit sehr tiefgründigen Böden vorzufinden sind. Insbesondere das Marchfeld und das Südliche Wiener Becken/Ostrand (Bereich Bruck/Leitha, Prellenkirchen) aber auch im niederschlagsarmen Norden des Weinviertels sowie in den quartären Flussablagerungen Donau (z. B. Tullner Feld) und seinen größeren Zubringern treten Messstellen mit höheren Nitratwerten auf.

 

Zu Frage 4:

 

Der erhöhte Nitrataustrag kann u.a. auf die landwirtschaftliche Nutzung zurückgeführt werden. In Verbindung mit den relativ geringen Niederschlägen und durch bereichsweise sehr hohe Grundwassererneuerungszeiten von bis zu 30 Jahren erfolgt der Abbau von Nitrat zudem auch recht langsam und stark zeitverzögert. Das trifft natürlich ebenso auf bereits eingeleitete Maßnahmen zu, deren positive Effekte von dem jeweiligen Grundwasseralter abhängen.

 

Zu Frage 5:

 

Es kann erfreulicher Weise festgehalten werden, dass die Nitratwerte seit 2007 nicht mehr generell steigen, sondern abgenommen haben. Nach der aktuellen Datenauswertung (Frühjahr 2009) für den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan ist bundesweit nach einem leichten Anstieg seit 2001 nunmehr wieder ein klar erkennbarer Rückgang der Nitrat-Schwellenwertüberschreitungen an den Grundwassermessstellen festzustellen.

 

Zu Frage 6:

 

Es sind folgende, insbesondere auch freiwillige Maßnahmen, wie sie im Wesentlichen im Entwurf zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 und im Grünen Bericht 2009 angeführt sind, vorgesehen:

 

·               Maßnahmen des Nitrat-Aktionsprogramms

 

·               ÖPUL-Regionalprojekt in den für die überregionale Wasserversorgung wesentlichen Porengrundwasserkörpern zur Förderung landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsformen mit besonderer Berücksichtigung des Grundwasserschutzes

 

·               Überprüfung der Wirksamkeit  der einschlägigen ÖPUL-2007-Programme und des Nitrat-Aktionsprogramms durch die entsprechenden Gremien (ÖPUL-Beirat und Begleitausschuss zur ländlichen Entwicklung).

 

·               Weitere Maßnahmen zum Schutz von Wasserversorgungsanlagen durch zusätzliches Erlassen von Schutz- und Schongebieten nach §§ 34 und 35 WRG.

 

·               Laufende freiwillige Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung bzw. Schulung wie z. B. Nitratinformationsdienst, Gewässerschutzberatung sind weiter zu forcieren.

 

·               Optimierung der Düngung auf Basis von Nmin-Messungen bzw. anderen Bodenkennwerten und der Verzicht auf eine Düngung im Herbst nach Ende der Hauptkultur.

 

·               In Gebieten mit intensiver Viehwirtschaft Erhöhung des Wirtschaftsdüngerlagerraums und Einrichtung eines regionalen Güllemanagements.

 

Der Bundesminister: