2060/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0188-III/4a/2009 |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|||
Wien, 9. Juli 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2165/J-NR/2009 betreffend Einsperren von Schülern in der BHAK/BHAS Grazbachgasse, die die Abg. Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen am 20. Mai 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Eine Befassung der zuständigen Schulaufsicht hat ergeben, dass es sich um projektbezogenen Schulunterricht gehandelt hat.
Zu Frage 4:
Dazu ist zu bemerken, dass im Rahmen des Unterrichtes bzw. bei projektbezogenem Schulunterricht Anwesenheitspflicht für die Schülerinnen und Schüler besteht und die diesbezügliche Aufsichtspflicht Dienstpflicht der jeweiligen Lehrkraft ist. Die Schulleitung legt Wert auf die Feststellung, dass niemand „eingesperrt“ wurde.
Zu Frage 5:
Wie bereits ausgeführt hatten die Schülerinnen und Schüler nicht die Wahl, die Veranstaltung zu besuchen oder nicht. Es bestand Anwesenheitspflicht bei projektbezogenem Unterricht am 8. Mai 2009 und hat die Befassung des zuständigen Schulaufsichtsorgans ergeben, dass die Schulleitung in Umsetzung des Gedankens der Unesco-Schulen zum Dialog eingeladen hat.
Zu Frage 6:
Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.
Zu Fragen 7 bis 9:
Das zuständige Schulaufsichtsorgan hat die Schulleitung zu den gegenständlichen Vorwürfen befragt und es wurde festgehalten, dass die Schulleitung die ihr zukommende Verantwortung wahrgenommen hat.
Zu Frage 10:
Nein, eine derartige Vorgangsweise ist der Schulleitung auch nicht bekannt.
Zu Fragen 11 bis 13:
Entsprechend den Voraussetzungen für Unesco-Schulen werden jährlich unterschiedliche Schulaktivitäten in der BHAK/BHAS Grazbachgasse gesetzt. Ein unmittelbarer Vergleich der Zielsetzungen der angesprochenen Veranstaltung (vgl. dazu die Beantwortung der Fragen 14 und 15) mit anderen Aktivitäten der genannten Schule oder anderer Unesco-Schulen ist schwer möglich, weshalb eine gewünschte genaue Auflistung nicht möglich ist. Über die Zielsetzungen, Themen, pädagogischen Grundsätze sowie Aktivitäten der Unesco-Schulen informiert das Web-Angebot http://www.unesco-schulen.at/.
Zu Fragen 14 und 15:
In Entsprechung der Zielsetzungen einer Unesco-Projektschule sollten die folgenden Handlungsfelder besonders betont werden:
- Menschenrechte für alle verwirklichen,
- Nachhaltigkeit lernen, die Umwelt schützen und bewahren,
- Anders sein zu akzeptieren, sich gegenseitig tolerieren und voneinander lernen,
- Armut bekämpfen,
- Die globale Entwicklung voranbringen.
Die benannten Punkte wurden in Workshops besonders behandelt, zudem bestand ein Rahmenprogramm.
Zu Frage 16:
Die Kosten der Veranstaltung wurden durch Sponsoren abgedeckt.
Zu Frage 17:
Schülerinnen und Schüler waren in Planung und Durchführung eingebunden.
Zu Fragen 18 bis 20:
Die Vorbereitung fand in der Freizeit der projektleitenden Lehrkraft statt. Zur Unterstützung wurden alle interessierten und engagierten Lehrkräfte herangezogen.
Zu Frage 21:
Eine Befassung der zuständigen Schulaufsicht hat ergeben, dass das große Gittertor zur Straße geschlossen war, damit keinerlei Fahrzeuge in den Schulhof der BHAK/BHAS Grazbachgasse gelangen konnten, wobei die ins Gittertor eingearbeitete kleine Türe geöffnet war. Diese Vorgehensweise war allen Schulpartnern Wochen vorher bekannt. Die daneben liegende Nebeneingangstür ist eine Fluchttüre und kann daher auch versperrt immer von innen geöffnet werden. Als mehrere schulfremde Personen von Schülerinnen und Schülern der genannten Schule durch Öffnen dieser Tür ins Gebäude gelassen wurden, hat eine aufsichtführende Lehrkraft den anwesenden Schulwart ersucht, diese Türe zu sperren, da ansonsten keinerlei Übersicht gewährleistet ist. Dem leitenden Schulwart blieb aus seiner Sicht daher nichts anderes übrig, diese Türe mit einer Kette zu fixieren, um die aufsichtführende Lehrkraft in ihrer Aufsichtspflicht zu unterstützen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 22 verwiesen.
Zu Frage 22:
Bereits drei Wochen vor dem Termin wurde Kontakt mit dem externen Brandschutzbeauftragten aufgenommen. Sämtliche Fluchtwege gehen gemäß Fluchtplan in den Schulhof. Alle Türen in den großen Innenhof waren unversperrt und teilweise sogar offen.
Zu Frage 23:
Der Genannte ist nicht betraut, sondern als Schulleiter der BHAK/BHAS Grazbachgasse ernannt. Die Funktionsdauer sämtlicher Schulleiterinnen und Schulleiter der BHAK/BHAS Grazbachgasse kann dem Internet-Angebot der Schule entnommen werden (http://www.hak-graz.at/dnn/Direktoren/tabid/106/Default.aspx).
Zu Fragen 24 und 25:
Derartiges kann dem am Ende des einleitenden Teils der Anfrage enthaltenen Zitat nicht entnommen werden. Seitens der zuständigen Schullaufsicht konnte keine Druckausübung auf Schülerinnen und Schüler festgestellt werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.