2064/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.07.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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Werner Faymann bundeskanzler |
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
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GZ: BKA-353.110/0127-I/4/2009 |
Wien, am 9. Juli 2009 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Mai 2009 unter der Nr. 2032/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Fördermittel für Organisationen, welche am gewalttätigen 1. Mai Aufmarsch der KPÖ teilgenommen haben gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Erhält eine der oben stehende Organisationen oder Vereine Fördermittel aus Ihrem Ressort?
Ø Wenn ja, welche?
Ø Wenn ja, in welcher Höhe in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach Jahren?
Aktuell erhält keine der in der parlamentarischen Anfrage aufgelisteten Organisationen oder Vereine Förderungsmittel, für deren Zuerkennung das Bundeskanzleramt zuständig wäre.
Nach der Nationalratswahl im Herbst 2006 hatte die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) Anspruch auf Förderungsmittel gemäß § 2 Abs. 2 lit. c Parteiengesetz (PartG). Gemäß § 2 Abs. 2 lit. c PartG haben politische Parteien, selbst wenn sie im Nationalrat nicht vertreten sind, für das Wahljahr Anspruch auf Zuwendungen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, wenn sie bei der Wahl zum Nationalrat mehr als 1% der gültigen Stimmen erhalten haben. Die KPÖ hat bei der Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 1,01% der Stimmen erhalten und somit den Anspruch auf die Förderungsmittel erworben. Der KPÖ wurden daher Anfang 2007 Förderungsmittel in der Höhe von € 141.310,97 zugewendet.
Zu den Fragen 4 bis 7:
Ø Werden Sie die Förderwürdigkeit dieser Organisationen oder Vereine überprüfen?
Ø Wenn ja, wie?
Ø Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung obliegt nicht dem Bundeskanzleramt, sondern gemäß § 4 Abs. 2 PartG zwei beeideten Wirtschaftsprüfern, die vom Bundesminister für Finanzen auf Vorschlag der jeweiligen politischen Partei bestellt werden (§ 4 Abs. 3 PartG). Das Ergebnis der Prüfung ist im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ zu veröffentlichen (§ 4 Abs. 2 PartG).
Die Bestätigung der beauftragten Wirtschaftsprüfer über die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen an die Kommunistische Partei Österreichs wurde in der Wiener Zeitung am 10. Dezember 2008 (aufgrund eines Druckfehlers wurde die Veröffentlichung am 19. Dezember 2008 berichtigt wiederholt) veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen