2064/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Werner Faymann

bundeskanzler

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0127-I/4/2009

Wien, am 9. Juli 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kolle­gen haben am 13. Mai 2009 unter der Nr. 2032/J an mich eine schriftliche parla­mentarische Anfrage betreffend Fördermittel für Organisationen, welche am gewalt­tätigen 1. Mai Aufmarsch der KPÖ teilgenommen haben gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø      Erhält eine der oben stehende Organisationen oder Vereine Fördermittel aus Ih­rem Ressort?

Ø      Wenn ja, welche?

Ø      Wenn ja, in welcher Höhe in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach Jah­ren?

 

Aktuell erhält keine der in der parlamentarischen Anfrage aufgelisteten Organisatio­nen oder Vereine Förderungsmittel, für deren Zuerkennung das Bundeskanzleramt zuständig wäre.

 

Nach der Nationalratswahl im Herbst 2006 hatte die Kommunistische Partei Öster­reichs (KPÖ) Anspruch auf Förderungsmittel gemäß § 2 Abs. 2 lit. c Parteiengesetz (PartG). Gemäß § 2 Abs. 2 lit. c PartG haben politische Parteien, selbst wenn sie im Nationalrat nicht vertreten sind, für das Wahljahr Anspruch auf Zuwendungen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, wenn sie bei der Wahl zum Nationalrat mehr als 1% der gültigen Stimmen erhalten haben. Die KPÖ hat bei der Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 1,01% der Stimmen erhalten und somit den Anspruch auf die Förde­rungsmittel erworben. Der KPÖ wurden daher Anfang 2007 Förderungsmittel in der Höhe von € 141.310,97 zugewendet.

 

Zu den Fragen 4 bis 7:

Ø      Werden Sie die Förderwürdigkeit dieser Organisationen oder Vereine überprü­fen?

Ø      Wenn ja, wie?

Ø      Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

 

Die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung obliegt nicht dem Bundes­kanzleramt, sondern gemäß § 4 Abs. 2 PartG zwei beeideten Wirtschaftsprüfern, die vom Bundesminister für Finanzen auf Vorschlag der jeweiligen politischen Partei be­stellt werden (§ 4 Abs. 3 PartG). Das Ergebnis der Prüfung ist im „Amtsblatt zur Wie­ner Zeitung“ zu veröffentlichen (§ 4 Abs. 2 PartG).

 

Die Bestätigung der beauftragten Wirtschaftsprüfer über die widmungsgemäße Ver­wendung der Zuwendungen an die Kommunistische Partei Österreichs wurde in der Wiener Zeitung am 10. Dezember 2008 (aufgrund eines Druckfehlers wurde die Ver­öffentlichung am 19. Dezember 2008 berichtigt wiederholt) veröffentlicht.

 

Mit freundlichen Grüßen