207/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.01.2009
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                                                         

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-10001/0292-I/A/4/2008                                          Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 199/J der Abgeordneten Grosz, Spadiut, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Eine Darstellung aller Nebenbeschäftigungen zu einem bestimmten Stichtag ist nicht möglich: Einerseits müssten dafür alle Personalakte auch nach lange zurückliegenden Meldungen durchsucht werden, andererseits könnte häufig nicht angegeben werden, welche dieser Meldungen sich auf eine aktuelle Tätigkeit bezieht, da die Pflicht, Änderungen einer Nebenbeschäftigung zu melden, erst seit 1. Juli 2007 besteht.

Weiters verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 5 der parlamentarischen Anfrage Nr. 685/J (XXIII. GP) der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Nebenbeschäftigungen, mit der die im Bereich des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz gemeldeten erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen für den Zeitraum 2005 bis 23. April 2007 bekanntgegeben wurden.

Im Zeitraum vom 24. April 2007 bis 1. November 2008 wurden im Bereich meines Ressorts erwerbsmäßige Nebenbeschäftigungen in der nachstehenden Anzahl
gemeldet:

Ressort insgesamt:             22

davon Ministerbüro:               -

davon Zentralstelle:              15

davon Bundessozialamt:       7

 

Auch im Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis zum 23. April 2007 wurden durch Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Ministerbüros keine Nebenbeschäftigungen gemeldet.

Frage 3:

Keine dieser Nebenbeschäftigungen wurde untersagt.

Frage 4:

Die gemeldeten Nebenbeschäftigungen werden sowohl in der Zentralstelle als auch beim Bundessozialamt durch die jeweilige Personalabteilung – unter allfälliger Einbindung des/der Vorgesetzten – überprüft.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen