2072/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Hannes Fazekas, Genossinnen und Genossen haben am 13. Mai 2009 unter der Zahl 2031/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorfall von Ebensee am 08.05.2009“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Darüber können aus kriminaltaktischen Gründen keine Angaben gemacht werden.
Zu Frage 3:
Von den im Jahr 2007 bekannt gewordenen rechtsextremistischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen/rassistischen Tathandlungen konnten 51,9% aufgeklärt werden. Im Jahr 2006 lag die Aufklärungsquote bei 40%. Auch der Vorfall in Ebensee konnte rasch geklärt werden.
Zu Frage 4:
Die mit dem Themenbereich „Rechtsextremismus“ in Zusammenhang stehenden relevanten straf- und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen sowie die für das polizeiliche Einschreiten maßgeblichen Rechtsvorschriften stellen integrierte Bestandteile in der Grundausbildung für den Exekutivdienst dar. Zudem wird das Thema Extremismus als zurechenbarer Inhalt in verschiedenen Lehrgegenständen wie Verfassung, Menschenrechte, Gesellschaftslehre oder Kriminalistik fächerübergreifend mit dem Ziel einer entsprechenden Bewusstseinsbildung bzw. Sensibilisierung behandelt. Bei Grundausbildungslehrgängen für dienstführende Beamtinnen und Beamten wird beim Thema Verfassungsschutz auch der Fachbereich Rechtsextremismus vorgetragen.
Zu Frage 5:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.