2075/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Karlsböck und weitere Abgeordnete haben am 13. Mai 2009 unter der Zahl 2063/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „mit Hepatitis B und C infizierte Flüchtlinge in Traiskirchen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

17 (Stichtag 18.5.2009).

 

Zu Frage 2:

5 (Stichtag 18.5.2009).

 

Zu Frage 3:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 4 bis 8

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Vollziehung des Epidemiegesetzes insoweit nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres fällt.

Sowohl den Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres als auch den Exekutivbeamten wird auf freiwilliger Basis die kostenlose Möglichkeit zur Impfung ermöglicht. Dies gilt unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und unter Wahrung der persönlichen Integrität auch für Asylwerber.

Unter Anleitung der örtlichen Gesundheitsbehörde werden für die Bewohner der Betreuungsstelle auch alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich Information und geeigneter Unterbringung gesetzt.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Asylwerber in Grundversorgung sind bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse krankenversichert. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen dieser Pflichtversicherung.