2080/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 13. Mai 2009 unter der Zahl 2068/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schwerpunktaktion Ost“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Grundsätzlich hatten alle in der Region Ost an diesen Tagen zum Streifendienst eingeteilten Bediensteten den Auftrag, im Zuge des vorgeschriebenen Streifendienstes speziell auf kriminalpolizeiliche Belange (KFZ- Diebstahl, Einbruch usw.) zu achten. Darüber hinaus waren an den im Vorfeld festgelegten Einsatzorten in Wien, Niederösterreich und Burgenland insgesamt 1671 Bedienstete eingesetzt.

Zu Frage 2:

 

Niederösterreich

Burgenland

Wien

Summe

Bedienstete

400

187

1084

1671

Zu Frage 3:

An der Polizeiaktion waren Bedienstete aus fast allen Organisationseinheiten der Landespolizeikommanden Niederösterreich, Burgenland und Wien, insbesondere Organisations- und Einsatzabteilung, Landesverkehrsabteilung, Landeskriminalamt, Stadt- und Bezirkspolizeikommando sowie Polizeikooperationszentrum beteiligt.

Zu Frage 4:

12

Zu Frage 5:

22.951 Dienststunden.

Zu Frage 6:

 

Niederösterreich

Burgenland

Wien

Summe

Planstunden

5.653

1.923

3.538

11.114

MDL* – Std.

1.143

636

10.058

11.837

Summe Std.

6.796

2.559

13.596

22.951

*MDL = Mehrdienstleistungen

Zu Frage 7:

Von den in der Frage 6 ausgewiesenen Stunden wurde keine auf den Polizeiinspektionen verbraucht.

Aufgrund der rechtzeitigen Planung der Schwerpunktaktion konnte in den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland bereits bei der Dienstplanerstellung auf die Aktion Rücksicht genommen werden, daher fielen keine Mehrdienstleistungen auf den Polizeiinspektionen aufgrund der Schwerpunktaktion an. In Wien mussten auf einzelnen Polizeiinspektionen Mehrdienstleistungen versehen werden, die auf das allgemeine Aufkommen von Einsätzen wie  bei Demonstrationen, Kundgebungen und Großveranstaltungen sowie auch auf die Schwerpunktaktion Ost zurückzuführen sind. Die Zuordnung von Mehrdienstleistungen auf den Polizeiinspektionen ausschließlich wegen der Schwerpunktaktion Ost ist nicht möglich.

 

Zu den Fragen 8 bis 10:

Einleitend wird festgehalten, dass die im Rahmen der Schwerpunktaktion verfügte Sonderberichterstattung nur eine Gliederung der Anzeigen nach den einzelnen Materiengesetzen umfasste.

 

Nach dem Strafgesetzbuch:                                       31 Anzeigen

Nach dem Fremdenpolizeigesetz:                             17 Anzeigen

Nach dem Suchmittelgesetz:                                       7 Anzeigen

Nach dem Waffengesetz:                                             1 Anzeige

Nach sonstigen verwaltungspolizeilichen Materien: 900 Anzeigen

Nach der Strafprozessordnung:                                 31 Festnahmen

Nach dem Fremdenpolizeigesetz:                             23 Festnahmen

Treffer im Schengener Informationssystem (SIS):      1 Festnahme

 

Insgesamt wurden 28 Kraftfahrzeuge, 3 gefälschte Dokumente, eine geringe Menge Suchmittel, 470 Liter Treibstoff und 1000 Stangen Zigaretten sichergestellt.

Zu Frage 11:

Darüber hinaus konnten 14 Personen, die aufgrund einer nationalen Aufenthaltsermittlung und 1 Person, die aufgrund einer internationalen Aufenthaltsermittlung gesucht waren, ermittelt werden. Zusätzlich wurden 29 illegal eingereiste Personen aufgegriffen.

Zu den Fragen 12 und 13:

Für die Schwerpunktaktion Ost standen den Bediensteten alle allgemeinen und spezifisch für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Einsatzmittel wie beispielsweise auch ein Kennzeichenerfassungssystem zur Verfügung. Aufgrund der in Beantwortung zur Frage 1 angeführten Einbindung des gesamten allgemeinen Streifendienstes der Region Ost, können die spezifischen Kosten für Logistik sowie die Gesamtkosten des Sachmitteleinsatzes nicht separiert dargestellt werden.