2082/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 - 0 Fax: +43 1 711 00 - 2156 rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at www.bmask.gv.at DVR: 001 7001 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
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GZ: BMASK-10001/0233-I/A/4/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2109/J der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und
Freunde, wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 1 der parlamentarischen Anfrage Nr. 2106/J der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderrechte in die Verfassung durch den Herrn Bundeskanzler. Das im aktuellen Regierungsprogramm enthaltene Vorhaben, Kinderrechte in die Bundesverfassung aufzunehmen, wird selbstverständlich auch von mir unterstützt.
Fragen 3 bis 5:
Österreich ist dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes in der Gewissheit beigetreten, dass die im Übereinkommen normierten Rechte des Kindes und die Achtung seiner besonderen Bedürfnisse in der österreichischen Rechtsordnung im Wesentlichen bereits gewährleistet sind. Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien enthalten. Die unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der Gewährleistungen der Konvention machen eine Zuordnung ihrer Artikel zu einzelnen österreichischen Gesetzesbestimmungen aber in den meisten Fällen schwierig und wenig sinnvoll. Auch eine Beantwortung der Frage nach der federführenden Zuständigkeit eines oder mehrerer Ressorts für die einzelnen Artikel der Konvention ist in dieser Allgemeinheit kaum möglich, da die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils unterschiedliche Ressorts betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden können.
Beispielhaft möchte ich im Folgenden Maßnahmen und Projekte meines Ressorts anführen, die auch auf die Förderung des Wohls von Kindern und Jugendliche abzielen:
Verbot wirtschaftlicher Ausbeutung und gesundheitsgefährdender Arbeit von Kindern
Das Verbot von wirtschaftlicher Ausbeutung und gesundheitsgefährdender Arbeit von Kindern wird in erster Linie durch folgende Gesetze sichergestellt:
· Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der Fassung BGBl. I Nr. 88/2008.
· Die zu § 23 KJBG ergangene Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche, BGBl II Nr. 436/1998.
· Das Landarbeitsgesetz 1984, BGBl. Nr. 287/1984, in der Fassung BGBl. I Nr. 12/2009 und den dazu ergangenen neun Ausführungsgesetzen der Bundesländer.
· Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der Fassung BGBl. I Nr. 88/2008 sowie die Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche, BGBl II Nr. 436/1998 werden von den Arbeitsinspektoraten vollzogen.
Verbrechensopfergesetz
Kinder, die Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat werden, können finanzielle (staatliche) Hilfe nach den Bestimmungen des Verbrechensopfergesetzes, BGBl. Nr. 288/1972, erhalten.
Bedarfsorientierte Mindestsicherung
In der überwiegenden Anzahl der Fälle ist Kinderarmut auf die finanzielle Armutslage der gesamten Familie bzw. auf die prekären Einkommensverhältnisse der Eltern zurückzuführen. Um das Problem steigender Kinderarmut zu bekämpfen, sollen die negativen Auswirkungen von Familienarmut auf Kinder so weit als möglich reduziert bzw. vermieden werden. Dies kann auch durch Maßnahmen erreicht werden, die bereits bei den finanziell benachteiligten Eltern ansetzen.
Mit der geplanten Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung soll das bestehende Sozialhilfesystem in Österreich modernisiert und weiterentwickelt werden. Eine wesentliche damit verbundene Maßnahme stellt die Anhebung der bis dato unterschiedlich hohen Sozialhilferichtsätze der Länder auf ein einheitliches Mindestniveau dar, das sich an den Richtsätzen für AusgleichszulagenempfängerInnen in der Pensionsversicherung orientieren soll.
Diese erhöhten Mindeststandards sollen zu einer verbesserten finanziellen Absicherung einkommensschwacher Haushalte beitragen. Die geplanten Leistungserhöhungen werden dabei insbesondere Alleinerziehenden zugute kommen, die statistisch gesehen einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind.
Bislang liegen die Richtsätze in der Sozialhilfe für Alleinerziehende - zumindest in den meisten Bundesländern - unter jenen von alleinstehenden Personen. Nach dem Konzept der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sollen Alleinerziehende künftig dieselbe Leistungshöhe erhalten wie Alleinstehende.
Im Zusammenhang mit der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung soll es auch im Bereich des ASVG zu einer Anhebung des Erhöhungsbetrages für AusgleichszulagenempfängerInnen mit Kindern kommen.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung soll im Laufe des Jahres 2010 in Kraft treten.
Behindertengleichstellung
Mit 1. Jänner 2006 ist das Behindertengleichstellungspaket, BGBl. I Nr. 82/2005, in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzespaketes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Das Behindertengleichstellungspaket sieht einen umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Bundesverwaltung, des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sowie im Bereich der Arbeitswelt vor. Umfasst vom Diskriminierungsschutz sind alle Menschen mit Behinderungen, auch Kinder. Der Diskriminierungsschutz gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Angehörige behinderter Menschen.
Boys´ Day und Girls´ Day
Im November 2008 ist seitens meines Ressorts ein„Boys´ Day“ initiiert worden, dessen Ziel es ist, bei Burschen bestehende Rollenstereotype bei der Berufswahl abzubauen. An diesem Aktionstag erhielten die Burschen detaillierte Informationen zu Erziehungs- und Pflegeberufen und weiters die Möglichkeit, entsprechende Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Altenheime, Gesundheitseinrichtungen und Kindergärten) zu besuchen und vor Ort mit VertreterInnen der Erziehungs- und Pflegeberufe über deren beruflichen Alltag und ihre Berufserfahrungen zu sprechen.
Ebenfalls in diesem Kontext ist die seit drei Jahren bestehende Beteiligung des Ressorts am „Girls´ Day“ zu nennen. Kernziel dieses Aktionstages ist es, das Interesse der Mädchen für technische Berufe zu fördern. Denn nach wie vor befinden sich die Hälfte der berufstätigen Mädchen in den drei Dienstleistungsbranchen Handel, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Beherbergungs- und Gaststättenwesen.
Besuchsbegleitung
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz fördert darüber hinaus die Besuchsbegleitung im Sinne des § 111 AußStrG. Diese zielt auf die Erhaltung oder aber Neuanbahnung und Normalisierung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem Elternteil, mit dem das Kind nicht im gemeinsamen Haushalt wohnt, ab, wenn die Besuchsrechtsausübung durch persönliche Spannungen zwischen dem obsorgeberechtigten Elternteil und dem besuchsberechtigten Elternteil belastet ist. Zudem gehört auch die Beibehaltung väterlichen Engagements nach Trennung/ Scheidung zu den Zielen des Projekts.
Die Besuchsbegleitung kommt Kindern zu Gute, da sie ihnen ermöglicht, einen harmonischen Kontakt mit beiden Elternteilen zu halten.
Jugendbeschäftigungspaket
Die Wahrung der beruflichen Chancen der Jugend war und ist eines der prioritären Ziele der Bundesregierung. Im Sinne der im Regierungsprogramm vorgegebenen Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 18 Jahre wurde im Rahmen des Jugendbeschäftigungspakets, das ab 28.6.2008 in Kraft getreten ist, die überbetriebliche Lehrausbildung als gleichwertiger und regulärer Bestandteil der dualen Berufsausbildung verankert und forciert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Jugendlichen, die nach Beendigung ihrer Schulpflicht keine geeignete Lehrstelle gefunden haben, adäquate Hilfestellungen und Ersatzausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Mit der Schaffung eines einheitlichen Ausbildungstypus gemäß § 30b BAG, der nunmehr laufend anstelle der auslaufenden Lehrgänge gemäß Jugendausbildungssicherungsgesetz ausgebaut wird, wurden und werden die Qualitätsanforderungen für die Maßnahmen erhöht und die Voraussetzungen für die Absolvierung der gesamten Ausbildung im Rahmen der überbetrieblichen Lehrausbildung nachhaltig abgesichert. Gleichzeitig wurde auch die soziale Absicherung der Maßnahmenteilnehmer und Maßnahmenteilnehmerinnen angehoben, indem die geförderten Jugendlichen ins System der Arbeitslosenversicherung einbezogen wurden und die bislang in unterschiedlicher Höhe gewährte Ausbildungsbeihilfe auf ein gemeinsames Niveau angehoben wurde (240 € pro Monat im 1. und 2. Lehrjahr und 555 € pro Monat im 3. Lehrjahr). Die Zahl der im Rahmen dieser Lehrgänge zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze wird für das Ausbildungsjahr 2009/2010 von derzeit 9.300 auf 12.000 erhöht.
Betriebsbezogene Förderungen zur Lehrausbildung
Auch die betriebsbezogenen Förderungen zur Lehrausbildung, die - für ab dem 28.6.2008 begründete Lehrverhältnisse - über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer abgewickelt werden, wurden und werden ebenfalls weiterentwickelt. Neben einer bedarfsorientierten Basisförderung wurde die Möglichkeit von zusätzlichen betrieblichen Förderungen, die einerseits Anreize zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen geben und sich andererseits an qualitätsbezogenen Kriterien orientieren, geschaffen.
Maßnahmen im Bereich des AMS
Das AMS ermöglicht Österreichweit mit seinen 61 Berufsinformationszentren (BIZ) Jugendlichen einen niederschwelligen Zugang zu Informationen über Arbeitsmarkt und Berufe. In jedem BIZ steht eine große Auswahl an Informationsmedien über verschiedene Berufe, Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Aus- und Weiterbildungswege kostenlos zur Verfügung. 2008 besuchten rund 203.000 Jugendliche entweder im Rahmen einer Klassenveranstaltung oder als Einzelperson ein BIZ.
Weiters stellt das AMS über sein Berufsinfoportal www.ams.at/berufsinfo
eine Vielzahl von Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
Berufen und Arbeitsmarkttrends online zur Verfügung. Online-Tests zur
Unterstützung der Berufs- und Bildungsentscheidung, Datenbanken mit
aktuellen Berufsinformationen und Berufsinformationsbroschüren zum
Downloaden erschließen die Berufs- und Bildungswelt. Besonders die
AMS-Jugendplattform www.arbeitszimmer.cc hat sich zu einer wichtigen
Informationsquelle für die jugendliche Zielgruppe entwickelt. Aktuelle Neuigkeiten
zu österreichweiten jugendrelevanten AMS-Aktivitäten wie Bildungs-
und Berufsmessen oder Infotagen in den AMS-Berufsinformationszentren (BIZ)
sowie viele Informationen und Tipps rund um Berufswahl, Bewerbung & Co
sorgten für
einen hohen Zuspruch. So konnten im Jahr 2008 mehr als 198.000 Visits bei rund
928.000 Page Views verzeichnet werden.
Mit freundlichen Grüßen