2084/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-431.004/0065-VI/2009

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.  2484/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Im Jahr 2008 war der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Erhebung von VwGH-Beschwerden in Verfahren wegen Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 30a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) berechtigt. Erst mit 1. Februar 2009 ist diese Beschwerdelegitimation an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übergegangen. Laut Auskunft der nunmehr meinem Ressort zugehörigen Sektion Arbeitsmarkt (Fachabteilung Ausländerbeschäftigung) wurden im Jahr 2008 keine VwGH-Beschwerden gemäß § 30a AuslBG erhoben.

Frage 2 :

 

Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (siehe z.B. Erkenntnisse vom 28.

2. 1995, Zl. 94/04/0076 und vom 7. 5. 1997, Zl. 95/09/0276) ist ab zwei rechtskräftigen Bestrafungen wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern eine „wiederholte unerlaubte Beschäftigung“ anzunehmen.

Frage 3:

Wie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in seiner Beantwortung vom 27. April 2009, Nr. 1117/AB, festgestellt hat, wurden im Jahr 2008 45 Entziehungsverfahren eingeleitet, wovon 35  wieder eingestellt und bis dato in lediglich fünf Fällen die Gewerbeberechtigungen entzogen wurden.

Mit freundlichen Grüßen