2084/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
|
|
(5-fach) |
RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 - 0 Fax: +43 1 711 00 - 2156 rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at www.bmask.gv.at DVR: 001 7001 |
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
|
GZ: BMASK-431.004/0065-VI/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2484/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Im Jahr 2008 war der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Erhebung von VwGH-Beschwerden in Verfahren wegen Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 30a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) berechtigt. Erst mit 1. Februar 2009 ist diese Beschwerdelegitimation an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übergegangen. Laut Auskunft der nunmehr meinem Ressort zugehörigen Sektion Arbeitsmarkt (Fachabteilung Ausländerbeschäftigung) wurden im Jahr 2008 keine VwGH-Beschwerden gemäß § 30a AuslBG erhoben.
Frage 2 :
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (siehe z.B. Erkenntnisse vom 28.
2. 1995, Zl. 94/04/0076 und vom 7. 5. 1997, Zl. 95/09/0276) ist ab zwei rechtskräftigen Bestrafungen wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern eine „wiederholte unerlaubte Beschäftigung“ anzunehmen.
Frage 3:
Wie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in seiner Beantwortung vom 27. April 2009, Nr. 1117/AB, festgestellt hat, wurden im Jahr 2008 45 Entziehungsverfahren eingeleitet, wovon 35 wieder eingestellt und bis dato in lediglich fünf Fällen die Gewerbeberechtigungen entzogen wurden.
Mit freundlichen Grüßen