2085/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                     Zl. LE.4.2.4/0082 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 10. JULI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier,

Kolleginnen und Kollegen vom 14. Mai 2009, Nr. 2074/J,

betreffend Umweltbelastung durch Feuerwerkskörper 2008/2009

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 14. Mai 2009, Nr. 2074/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Seitens des Umweltbundesamts wurden die Tagesberichte für den 31.12.2008, den 01.01.2009 sowie den 02.01.2009 zur Verfügung gestellt und liegen der Stellungnahme bei (Beilagen 1 bis 3).


 

Zu den Fragen 2 bis 4:

 

Die 20 am stärksten belasteten Regionen, die Tagesmittelwerte der Landeshauptstädte sowie die Vergleiche mit dem Jahresdurchschnitt sind der Beilage 4 zu entnehmen.

 

Zu Frage 5:

 

Diese Frage lässt sich nicht beantworten, da sich die PM10-Grenzwerte auf ein Kalenderjahr beziehen.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Wie schon in der Anfragebeantwortung 4890/AB NR-XXIII. GP (5032/J) wird hinsichtlich lärmrelevanter Nutzungseinschränkungen auf das Bundesgesetz vom 3. Mai 1974, mit dem polizeiliche Bestimmungen über pyrotechnische Gegenstände und das Böllerschießen getroffen werden (Pyrotechnikgesetz 1974) verwiesen, dessen Vollziehungsbereich nicht in die Zuständigkeit des BMLFUW fällt.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Neben den in den einschlägigen EU-Richtlinien angeführten toxischen Substanzen werden keine weiteren in Österreich gemessen. Schwefel wird nur an den EMEP-Messstellen (Hintergrund) erfasst, wo üblicherweise keine relevanten Feuerwerke abgeschossen werden.

 

Zu Frage 10:

 

Im Zuge der Gewässerzustandsüberwachung gemäß GZÜV (Gewässerzustandsüber­wachungsverordnung 2006) werden regelmäßig Schwermetalle an über 2000 Grundwasser­messstellen und 76 Fließgewässermessstellen untersucht. Daten über Belastungen, die durch pyrotechnische Produkte verursacht wurden, können daraus nicht abgeleitet werden.

 

Der Bundesminister:

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.