2087/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.07.2009
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BM für Land-  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0084 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 10. JULI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Wolfgang Zanger, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 15. Mai 2009, Nr. 2082/J, betreffend Quecksilber

                        in Energiesparlampen

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Mai 2009, Nr. 2082/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 10:

 

Wie bereits in mehreren Beantwortungen von ähnlichen parlamentarischen Anfragen (Nrn. 417/J, 543/J und 1083/J) erwähnt, benötigen Energiesparlampen aufgrund ihrer Funktions­weise geringe Mengen an Quecksilber. Ähnlich wie bei Leuchtstoffröhren ist es für das Funktionieren einer Energiesparlampe eine grundlegende Voraussetzung, dass die Lampe vollständig geschlossen ist. Emissionen von Quecksilber während des Betriebes oder der Lagerung und etwaige damit verbundenen Gefahren für den Verbraucher können deshalb grundsätzlich ausgeschlossen werden.

 

Das in einer Lampe enthaltene Quecksilber wird ausschließlich bei Zerbrechen der Lampe freigesetzt, aufgrund der geringen Mengen ist das Gefahrenpotential jedoch als äußerst gering zu bewerten (zum Vergleich: in einem herkömmlichen Fieberthermometer ist bis zu 500 Mal mehr Quecksilber enthalten).

 

In Abwägung der äußerst geringen Quecksilbermenge und den allenfalls damit verbundenen Gefahren sowie der mit dem Verbot der Glühlampen einhergehenden Energieeinsparungen, die auch eine Vermeidung von diffusen Quecksilberemissionen im Rahmen der Strom­erzeugung bewirken, ist eine Ausnahme vom grundsätzlich anzustrebenden Quecksilberverbot als gerechtfertigt anzusehen.

 

Seitens des BMLFUW sind auch keine Studien bekannt, die auf eine Gefährdung von Verbrauchern durch Energiesparlampen in Zusammenhang mit dem in den Lampen enthaltenen Quecksilber während des Betriebes oder der Lagerung hinweisen würden. Aufgrund des zuvor erwähnten Funktionsprinzips von Energiesparlampen wurden seitens des BMLFUW auch keine derartigen Studien erstellt oder in Auftrag gegeben.

 

Zu Frage 11:

 

In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nrn. 417/J, 543/J und 1083/J verwiesen, in welchen die zugrunde liegende Strategie bereits detailliert erklärt wurde.

 

Der Bundesminister: