2088/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                   

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 14. Mai 2009 unter der Zahl 2072/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit von Reisepässen – Zahlen für das Jahr 2008“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das Niveau hinsichtlich Sicherheit gegen Verfälschungen und Totalfälschungen ist innerhalb der EU-Mitgliedstaaten vergleichbar. Besonders häufig wurden im Jahr 2008 in Österreich gefälschte Reisepässe aus Litauen, Bulgarien, Österreich, Slowenien, Slowakei, Rumänien, Frankreich, Belgien, Tschechien, Griechenland, Dänemark, Großbritannien, Polen und Schweden entdeckt.

Als neue Fälschungstrends wurden bei Reisepässen aus der EU das Auftreten von Totalfälschungen, Lichtbildauswechslungen und Abänderungen behördlicher Eintragungen festgestellt.

 

Zu Frage 2:  

Das Sicherheitsniveau von Reisepässen, die von Drittstaaten ausgegeben werden, ist dem von den EU-Ländern ausgegebenen vergleichbar. Besonders häufig wurden im Jahr 2008 in Österreich gefälschte Reisepässe aus Nigeria, Serbien, Syrien, Korea, Pakistan und Türkei  festgestellt. Hinsichtlich der neuen Fälschungstrends wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

 

Zu Frage 3:      

Die häufigste Form von „Fälschungen“ bei Reisepässen ist der Tausch des Lichtbildes bzw. die Auswechslung der ganzen Datenseite, die Anfertigung von Totalfälschungen und die nicht autorisierte Ausstellung gestohlener Blanko-Dokumente. Statistiken für das Jahr 2008 liegen nicht vor.

 

Zu Frage 4:    

Im In- und Ausland wurden 27 Reisepässe als ge- bzw. verfälscht bekannt.

 

Zu Frage 5:     

Im Jahr 2008 wurden in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Schweden jeweils ein österreichischer Reisepass als ge-/verfälscht bekannt.

 

Zu Frage 6:

Im Jahr 2008 wurden in Österreich insgesamt 11 Blanko-Reisepässe festgestellt. Vier   stammen aus Frankreich, zwei aus Belgien und je einer aus Italien, Slowenien, Argentinien, Chile und dem ehemaligen Jugoslawien.

 

Zu Frage 6 (zweite Anführung):

Im Jahr 2008 wurden bei fremdenbehördlichen oder sicherheitsbehördlichen Personenkontrollen 163 ausländische ge-/verfälschte Reisedokumente festgestellt.

AFGHANISTAN

2

ÄGYPTEN

1

ALBANIEN

1

ARGENTINIEN

1

BELGIEN

7

BULGARIEN

6

CHILE

1

CHINA VOLKSREPUBLIK

2

COTE D’IVOIRE

(ELFENBEINKÜSTE)

2

DÄNEMARK

7

DEUTSCHLAND

2

ERITREA

1

FRANKREICH

10

GHANA

1

GRIECHENLAND

5

GROSSBRITANNIEN

4

IRAK

2

ISRAEL

2

ITALIEN

5

JUGOSLAWIEN

1

KANADA

1

KENIA

1

KOREA, DEMOKRATISCHE REPUBLIK (N)

2

KOREA, REPUBLIK (S)

1

LITAUEN

7

MAZEDONIEN

1

MEXIKO

1

MOLDAU

2

NIEDERLANDE

3

NIGERIA

8

NIGERIA

1

NORWEGEN

2

PAKISTAN

9

POLEN

1

PORTUGAL

3

RUMÄNIEN

5

SCHWEDEN

3

SENEGAL

2

SERBIEN

11

SINGAPUR

1

SLOWAKEI

5

SLOWENIEN

7

SOMALIA

1

SPANIEN

2

SRI LANKA

1

SYRIEN

3

TSCHECHISCHE REPUBLIK

3

TÜRKEI

7

UNGARN

3

VENEZUELA

1

VIETNAM

2

 

163

 

Zu den Fragen 7 und 8:    

Im Jahr 2008 konnten im Bundeskriminalamt bei insgesamt 214 Asylwerbern die Verwendung von Falschidentitäten nachgewiesen werden; wie oft dabei gefälschte Reisepässe verwendet wurden, wird nicht erfasst.

 

Zu Frage 9:    

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 10:    

Gefälschte Reisepässe werden häufig im Zuge von Vorbereitungshandlungen für Straftaten benutzt. Eine gesonderte Erfassung darüber, ob und bei welchen strafbaren Handlungen gefälschte Dokumente Verwendung finden, erfolgt nicht.

 

Zu Frage 11:    

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 12:    

Angezeigte Fälle

Jahr

2008

Fälschung von Reisedokumenten

631

Fälschung von Einreise-/Aufenthaltstitel

191

 

Ermittelte Tatverdächtige -
Jahr 2008

Fälschung von Reisedokumenten

Fälschung von
Einreise-/Aufenthaltstitel

TATVERDÄCHTIGE GESAMT

           659

                        201

 davon Inländer

             29

2

 davon Fremde

630

199

 davon:

 

 

 Afghanistan

23

5

 Ägypten

2

8

 Albanien

23

14

 Algerien

21

1

 Angola

               1

                            -

 Armenien

-

2

 Bangladesh

-

                            -

 Belgien

1

                            -

 Benin

1

-

 Bolivien

1

1

 Bosnien-Herzegowina

12

4

 Brasilien

1

                            -

 Bulgarien

2

                            -

 Burundi

1

-

 Chile

-

                            -

 China

28

7

 Deutschland

3

                            -

 Dominikanische Republik

-

                            -

 Ecuador

-

-

 Eritrea

9

3

 Estland

1

                            -

 Frankreich

4

                            -

 Gambia

-

                           1

 Georgien

19

3

 Ghana

2

3

 Griechenland

1

                            -

 Großbritannien

               1

                            -

 Guinea

-

1

 Guinea-Bissau

-

                            -

 Irak

31

5

 Iran

14

3

 Israel

                -

                            -

 Italien

5

                            -

 Jamaika

1

-

 Jordanien

-

                           1

 Kambodscha

-

-

 Kamerun

-

                            -

 Kasachstan

1

                            -

 Kenia

-

-

 Kirgistan

-

                            -

 Kolumbien

-

-

 Kongo

-

-

 Kongo, DR

1

                            -

 Kosovo

10

3

 Kroatien

3

                            -

 Kuba

2

                            -

 Lettland

-

                            -

 Libanon

-

2

 Liberia

2

-

 Litauen

3

                            -

 Malawi

1

-

 Malaysia

-

-

 Mali

-

-

 Marokko

7

3

 Mauretanien

               1

                            -

 Mazedonien

7

6

 Moldawien

75

12

 Mongolei

-

                            -

 Montenegro

               2

                            -

 Nepal

1

1

 Niederlande

-

                            -

 Niger

               1

                            -

 Nigeria

51

22

 Pakistan

13

6

 Peru

4

-

 Polen

               5

-

 Portugal

1

                            -

 Rumänien

29

                           3

 Russland

11

2

 Schweden

                -

                            -

 Senegal

3

2

 Serbien

60

26

 Sierra Leone

               1

                           1

 Slowakei

3

                            -

 Slowenien

2

                            -

 Somalia

11

2

 Sonstige Staatsangehörigkeit

-

1

 Sri Lanka

5

2

 Staatenlos

3

2

 Sudan

-

1

 Süd-Korea

               1

                            -

 Syrien

               2

3

 Tadschikistan

                -

                            -

 Thailand

-

                            -

 Togo

1

4

 Tschad

-

-

 Tschechien

1

                            -

 Tunesien

11

7

 Türkei

17

10

 Uganda

-

-

 Ukraine

35

6

 Ungarn

-

1

 Ungeklärte Staatsangehörigkeit

9

                            -

 Uruguay

-

-

 Usbekistan

-

                            -

 Venezuela

2

                            -

 Vereinigte Staaten von Amerika

-

                            -

 Vietnam

1

                            -

 Weißrussland (Belarus)

9

2

 

Zu Frage 13:     

Biometrische Erkennungsverfahren werden in keinem Mitgliedsstaat flächendeckend eingesetzt. Portugal hat derzeit ein biometrisches Grenzkontrollsystem im Einsatz. Artikel 7 der EU-Verordnung Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) legt fest, dass beim Überschreiten der Außengrenze alle Personen einer Mindestkontrolle unterzogen werden, welche die Feststellung ihrer Identität anhand der vorgelegten oder vorgezeigten Reisedokumente ermöglicht. Pilotprojekte laufen in Deutschland, im Vereinigen Königreich, in Frankreich, in den Niederlanden sowie in Finnland, etwa auf Flughäfen.

 

Zu den Fragen 14 bis 20: 

Die Ende Juni 2009 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.5.2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2009 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten, welche die Erleichterung der Grenzkontrolle bezweckt, sieht vor, dass biometrische Daten in Pässen und Reisedokumenten nur verwendet werden, um die Authentizität des Passes oder Reisedokuments zu prüfen und die Identität des Inhabers durch direkt verfügbare abgleichbare Merkmale zu überprüfen, wenn die Vorlage eines Passes oder Reisedokuments gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Systemen und Kontexten oder die Schaffung einer zentralen europäischen Passdatei stehen derzeit nicht in Diskussion.

 

Zu den Fragen 21 und 22:    

Im Ausschuss gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates vom 29.5.1995 über eine einheitliche Visagestaltung wurden und werden erforderliche Maßnahmen ausgearbeitet, die einen Datenmissbrauch beim Auslesen von biometrischen Daten verhindern.

 

Zu Frage 23:   

Die Möglichkeit der Überprüfung eines biometrischen Reisepasses durch ein Passlesegerät ergibt sich vom Grundsatz her bereits aus der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13.12.2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrischen Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten.


 

Zu Frage 24:  

Auf Grund internationaler Vorschriften bleibt ein Reisedokument – unabhängig vom Funktionieren des Datenträgers – ein gültiges Reisedokument. Im Übrigen richten sich Amtshaftungs- und Schadenersatzregelungen nach den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften.

 

Zu Frage 25: 

Die Initiierung strafrechtlicher Bestimmungen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 26:   

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 27:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 28:      

Durch den Einsatz der österreichischen Dokumentenberater im Ausland wurden im Jahr 2008 aufgrund der von den eingesetzten Dokumentenberatern abgegebenen Empfehlungen durch das Personal der Fluglinien insgesamt 1878 Passagiere von Flügen nach Österreich aufgrund gefälschter Reisedokumente bzw. Nichteinhaltung der Einreisebestimmungen ausgeschlossen. Im Zuge der Tätigkeiten der Dokumentenberater wurden insgesamt 386 gefälschte Dokumente aufgedeckt.

Durch die qualitativ hochwertigen Schulungen für Personal von Einwanderungs- und Polizeibehörden in den von illegaler Migration auf dem Luftweg betroffenen Ausgangsstaaten, konnte eine ausgezeichnete bilaterale Zusammenarbeit etabliert werden. Insgesamt konnte durch diese Maßnahme ein sehr deutlicher Erfolg gegen die illegale Migration auf dem Luftweg erzielt werden.

 

Zu Frage 29:     

Keine.


 

Zu Frage 30:    

Die Datenträger der österreichischen Sicherheitspässe verfügen zusätzlich zu den verpflichtenden Sicherheitsmerkmalen über einen Kopierschutzmechanismus (Active Autentication), wodurch kopierte Daten eindeutig als Fälschungsversuch erkannt werden können. Weiters wird das nachträgliche Speichern von Daten auf einem Reisepassdatenträger durch einen unumkehrbaren Schreibschutz verhindert.

 

Zu Frage 31:  

Im Jahr 2009 ablaufende Reisepässe:

Burgenland

23076

Kärnten

51781

Niederösterreich

154264

Oberösterreich

124610

Salzburg

44463

Steiermark

105289

Tirol

56609

Vorarlberg

31905

Wien

159959

Gesamt

751956

 

Im Jahr 2008 wurden 777.916 Reisepässe neu ausgestellt.

Anzahl der bis zum Stichtag 31.12.2008 ausgestellten Reisepässe mit Chip:

Burgenland

59781

Kärnten

123019

Niederösterreich

383088

Oberösterreich

330408

Salzburg

119977

Steiermark

277067

Tirol

152798

Vorarlberg

83759

Wien

384013

Gesamt

1913910

 

Zu Frage 32:  

Nach den derzeit vorliegenden Zahlen sind im Jahr 2008 65 Reisepässe während der RSb Zustellung auf dem Postweg in Verlust geraten. Solche Reisepässe werden europaweit zur Fahndung ausgeschrieben. Der am Postweg in Verlust geratene Reisepass wird dem Bürger kostenfrei ersetzt.


 

Zu Frage 33:  

41.

 

Zu den Fragen 34 und 35: 

Einreisebestimmungen anderer Staaten betreffen Angelegenheiten der Beziehung mit anderen Staaten, die nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres fallen.

 

Zu Frage 36:    

Durch die Dokumentenmeldeschiene können nun gezielt statistische Abfragen zu Fälschungen und Verfälschungen auch von Reisedokumenten durchgeführt sowie Fälschungstrends rasch erkannt werden.