2091/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
|
|
(5-fach) |
RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 - 0 Fax: +43 1 711 00 - 2156 rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at www.bmask.gv.at DVR: 001 7001 |
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
|
GZ: BMASK-10001/0242-I/A/4/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2224/J der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneten wie folgt:
Fragen 1 bis 5:
Auf Basis von § 12 B‑GlBG werden alle zwei Jahre Berichte über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Ressort erstellt, zuletzt 2008 für den Stichtag 1.7.2007 bzw. für den Zeitraum 1.1.2006 bis 1.7.2007.
Obwohl die Vergleichbarkeit der Daten aufgrund der häufigen Ressortumbildungen nur begrenzt gegeben ist, kann doch berichtet werden, dass im Vergleich 2007 zu 2005 eine Erhöhung des Frauenanteils am Gesamtpersonalstand erzielt werden konnte. Hervorzuheben ist, dass der Frauenanteil in den Verwendungs- und Entlohnungsgruppen A/A1/a/v1 sowie B/A2/b/v2 in der Zentralleitung über der 40 %
Quote liegt. Im Bereich des Bundessozialamtes liegt der Frauenanteil im B/A2/b/v2 Bereich weit über 50 %, im A/A1/a/v1 nur geringfügig unter 40 % (Quelle: 7. Gleichbehandlungsbericht des Bundes).
Da die Datenerhebungen intern durchgeführt werden, sind keine Kosten entstanden.
Diese Analyse sowie die Analysen zur Erstellung des Frauenförderplans (zuletzt Verordnung BGBl. II Nr. 329/2007) und die Analysen im Rahmen des Projektes Audit‑Vereinbarung von Familie & Beruf erscheinen für eine entsprechende Maßnahmenentwicklung ausreichend, sodass es nicht erforderlich war, zusätzlich Genderstudien das Ministerium betreffend in Auftrag zu geben.
Frage 6:
Mit Stichtag 1.6.2009 liegt der Frauenanteil im Ressort (Zentralleitung, Bundessozialamt und Arbeitsinspektorate) bei 59 %.
Fragen 7 bis 10:
Im Jahr 2001 unterzog sich die Zentralleitung einem Auditierungsprozess im Rahmen des Audits „Familie & Beruf“. Bei der damaligen Istanalyse konnten in den Handlungsfeldern Arbeitszeit, Information und Kommunikation besonders hohe familienfreundliche Werte erzielt werden. Diese Ergebnisse wurden einerseits durch die BundesmitarbeiterInnenbefragung 2007 und andererseits durch die ressortinterne MitarbeiterInnenbefragung 2008 bestätigt, wo 2007 auf die Frage „An meinem Arbeitsplatz sind Beruf und Familie grundsätzlich gut vereinbar“ 81 % der Befragten mit „ich stimme (sehr) zu“ bzw. 2008 auf die Frage "Beruf und Familie sind für mich gut vereinbar." 81% der Befragten mit „trifft (absolut) zu“ geantwortet haben.
Fragen 11 und 12:
Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden Daten zu Kindern von Bediensteten erfasst, soweit es dienst- oder besoldungsrechtlich von Relevanz ist. Daher werden nur Kinder erfasst, für die eine Kinderzulage bezogen wird.
Mit Stichtag 1.6.2009 wird im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Zentralleitung, Bundessozialamt und Arbeitsinspektorate) für 935 Kinder eine Kinderzulage bezogen.
Fragen 13 bis 16:
Da aus der Fragestellung nicht hervorgeht, auf welche Arbeitsgruppe sich die Anfragesteller/innen beziehen, können diese Fragen nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen