2094/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.07.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0103-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2076/J vom 14. Mai 2009 der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist festzuhalten, dass sich am Standort in der Aigner Straße 10 nicht nur das Finanzamt Salzburg Stadt (FA 91) und das Finanzamt Salzburg Land (FA 93), sondern zudem auch noch die Steuer- und Zollkoordination der Region Mitte, Teile des bundesweiten Fachbereiches, die Großbetriebsprüfung Salzburg, Teile der internen Revision des Bundesministeriums für Finanzen, die jeweiligen Außenstellen der Steuerfahndung sowie der Bundesfinanzakademie, der Unabhängige Finanzsenat mit der Außenstelle Salzburg, die Buchhaltungsagentur des Bundes mit der Außenstelle Salzburg sowie die Montanbehörde Salzburg befinden.
Zu 1. bis 3.:
Der Anteil der beiden Finanzämter an der gesamten Büromietfläche des Bundesministeriums für Finanzen am Standort Aigner Straße 10 beträgt 65%. Derzeit stehen im Sinne der Anfrage keine Büroflächen leer. Im Falle eines Leerstandes würden diese Flächen ehestens an die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. zurückgestellt werden.
Zu 4. bis 5.:
Die Verwaltung dieser Liegenschaft obliegt der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. als Eigentümerin, die Interessensabstimmung erfolgt mit dem Bundesministerium für Finanzen als Hauptmieter und nutzendes Ressort. Für das Bundesministerium für Finanzen kommt derzeit eine anderweitige Nutzung der Büroräumlichkeiten für die Finanzämter nicht in Frage.
Zu 6., 10. und 11.:
Grundsätzliche Voraussetzung
für eine Flächennutzung am Standort Aigner Straße 10 ist ein
rechtmäßig zu Stande gekommener Mietvertrag mit der Bundesimmobilien-
gesellschaft m.b.H.
Zu 7. bis 9.:
Am Standort Aigner Straße 10 gibt es für alle dort untergebrachten Dienststellen insgesamt 305 Stellplätze in der Tiefgarage, davon sind 5 Parkplätze für Behinderte vorgesehen. Keiner der Tiefgaragenparkplätze ist einem der beiden Finanzämter direkt zugewiesen. Die KFZ-Stellplätze stehen den Kundinnen und Kunden sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der in der Aigner Straße 10 untergebrachten Dienstbehörden und Organisationseinheiten sowie auch Besucherinnen und Besuchern des Finanzzentrums Salzburg zur Verfügung.
Die Stellplätze sind an Werktagen in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr regelmäßig ausgelastet. Freie Stellplatzkapazitäten in der Tiefgarage gibt es nur außerhalb dieser Zeiten.
Mit freundlichen Grüßen