2096/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 


Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am       . Juli 2009

GZ: BMG-11001/0189-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2236/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Da die Kompetenzverteilung in den Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten dem Bund lediglich die Gesetzgebungskompetenz über die Grundsätze zuweist, den Ländern hingegen die sogenannte Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung überträgt (siehe Art 12 Abs 1 Z 1 B-VG), fällt die Anfrage nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.