2097/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am 14. Juli 2009

GZ: BMG-11001/0170-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2120/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Hierzu verweise ich auf das beiliegende Dokument (Beilage 1).

 

Fragen 2 bis 10:

Ich verweise auf die beiliegenden Tabellen, die von der AUVA als ihre Stellungnahme übermittelt wurden (Beilagen 2 und 3).


Zur Frage 6 ist festzuhalten, dass eine Genehmigung gemäß § 446 Abs. 3 ASVG seitens der AUVA nicht beantragt worden ist, weil die AUVA – wie aus ihrer Stellungnahme ersichtlich ist – von einer mit Abs. 1 leg. cit. konformen Veranlagung ausgegangen ist.

Ich habe jedoch den bei der AUVA eingetretenen Veranlagungsverlust zum Anlass genommen, im Rahmen einer Querschnittprüfung durch meine Einschauabteilung die Veranlagungen der meiner Aufsicht unterstehenden Versicherungsträger näher zu untersuchen (siehe auch Frage 13).

 

Frage 11:

Folgende Sozialversicherungsträger, die der Aufsicht durch das Bundesministerium für Gesundheit unterliegen, haben aktuell Wertpapierveranlagungen:

 

Niederösterreichische Gebietskrankenkasse,

Oberösterreichische Gebietskrankenkasse,

Salzburger Gebietskrankenkasse,

Vorarlberger Gebietskrankenkasse,

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft,

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter,

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau,

Betriebskrankenkasse Austria Tabak,

Betriebskrankenkasse Mondi,

Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme,

Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe,

Betriebskrankenkasse Zeltweg.

 

Fragen 11.1.1. und 11.1.3.:

Mangels zeitlicher Eingrenzung der Frage 11.1.1. erfolgt die Beantwortung bezogen auf die zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung gehaltenen Wertpapierveranlagungen. In Anbetracht der Vielzahl der einzelnen Positionen wird von einer detaillierten Aufstellung der einzelnen Wertpapiere sowie der Ankaufsdaten Abstand genommen.

Die zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung von den zu Frage 11 genannten Versicherungsträgern gehaltenen Wertpapiere bzw. Finanzmarktprodukte sind diverse Veranlagungsformen gemäß § 446 Abs. 1 ASVG wie Staatsanleihen, Mündelanleihen, Bankanleihen, sonstige Anleihen, Pfandbriefe, Kassenobligationen, Mündelfonds, Rentenfonds und Immobilienfonds.

 

Der Wertpapierbestand zum Zeitpunkt der Anfrage beläuft sich auf folgende Höhe (Beträge gerundet):

Niederösterreichische Gebietskrankenkasse: € 8,8 Mio.€

Oberösterreichische Gebietskrankenkasse: 201,1 Mio.€

Salzburger Gebietskrankenkasse: 61,8 Mio.€

Vorarlberger Gebietskrankenkasse: 1 Mio.€

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft: 125 Mio.€

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter: 80 Mio.€

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau: 91,7 Mio.€

Betriebskrankenkasse Austria Tabak: 9,3 Mio.€

Betriebskrankenkasse Mondi: 10,8 Mio.€

Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme: 18,7 Mio.€

Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe: 26,2 Mio.€

Betriebskrankenkasse Zeltweg: 1,8 Mio.€.

 

Frage 11.1.2.:

Eine Befassung der Selbstverwaltung bzw. eine Beschlussfassung durch diese erfolgte bei folgenden Versicherungsträgern:

Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, Salzburger Gebietskrankenkasse, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Betriebskrankenkasse Austria Tabak, Betriebskrankenkasse Mondi, Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme, Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe.

Bei den übrigen Versicherungsträgern sind die Veranlagungen auf Grundlage einer Delegation dieser Angelegenheiten nach dem Anhang zur Geschäftsordnung des Vorstandes allein durch das Büro des Versicherungsträgers erfolgt.

 

Frage 12:

Vereinzelt sind bei den von den Versicherungsträgern zur Frage 11 gemeldeten Veranlagungen anlässlich des Verkaufs von Wertpapieren infolge eines erhöhten Liquiditätsbedarfs Kursverluste aufgetreten, die jedoch durch die Zinserträge kompensiert werden konnten. Verluste sind mir bis dato nicht bekannt.

 

Frage 13:

Derzeit wird bei den der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit unterliegenden Versicherungsträgern durch Einschauorgane des Bundesministeriums für Gesundheit eine Querschnittprüfung durchgeführt, bei der insbesondere die Vermögensveranlagungen näher untersucht werden. Die Vor-Ort-Prüfung dieser Einschau ist erst bei einem Teil der zu prüfenden Versicherungsträger erfolgt. Ein Abschluss der Einschau ist für Herbst d. J. geplant. Erst dann liegen umfassende Prüfergebnisse vor, die eine Grundlage für weitere Analysen und Schlussfolgerungen bieten.

Es kann daher derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, welche Veranlagungen allenfalls durch § 446 ASVG nicht gedeckt sind. Einzelne Zweifelsfragen müssen noch näher geprüft und gewürdigt werden.

Die Versicherungsträger haben bis dato alle von ihnen vorgenommenen Veranlagungen als mit § 446 Abs. 1 und 2 ASVG konform angesehen, weshalb kein Antrag auf Genehmigung gemäß § 446 Abs. 3 ASVG gestellt worden ist.


Fragen 14 bis 16:

Im Hinblick auf die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung, wonach die Aufsicht über den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz obliegt und dem Bundesminister für Gesundheit nur bezüglich der Angelegenheiten der Kranken- und Unfallversicherung Aufsichtsbefugnisse zukommen, darf auf die diesbezügliche Beantwortung der an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gerichteten Anfrage Nr. 2122/J verwiesen werden.

 

Fragen 17 bis 19:

Wie schon zur Frage 13 ausgeführt, wird die endgültige Beurteilung der Veranlagungen nach Vorliegen der Ergebnisse der Einschau und deren Aufarbeitung erfolgen. Im Zuge der Bearbeitung dieser Einschauergebnisse werden im Kontakt mit den Versicherungsträgern die allenfalls erforderlichen Klarstellungen erfolgen. Schließlich werde ich auf Grundlage der Ergebnisse der Einschau eine entsprechende Novellierung der Veranlagungsvorschriften der Sozialversicherungsgesetze initiieren.

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.