2101/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  14. Juli 2009

GZ: BMG-11001/0171-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich verweise bezüglich der an mich gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2123/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen auf die beiliegende Stellungnahme des Hauptverbandes des österreichischen Sozialversicherungsträger samt der darin erwähnten Beilagen.

 

Zudem nehme ich zu den Fragen 4 bis 8 wie folgt Stellung:

 

Fragen 4 bis 6:

Die Tatsache, dass das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung  in Hamburg vom Bundesinstitut für Arzneimittelforschung und Medizinprodukte mit der Studie beauftragt worden ist, ist mir bekannt. Da die Ergebnisse noch nicht veröffentlicht und damit noch nicht bekannt sind, können auch noch keine Schlüsse daraus gezogen werden. Meines Wissens gibt es in Österreich keine vergleichbare Studie.


Frage 7:

Die Verordnung von Heilmitteln unterliegt der Beurteilung und Verantwortung der behandelnden Ärzteschaft und hat nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung zu erfolgen. Nach der Psychotropenverordnung darf pro Verschreibung höchstens der sich aus der Fachinformation ergebende Bedarf für zwei Monate, den der Patient hinsichtlich eines Arzneimittels, das einen psychotropen Stoff enthält, hat, in der hiefür in Betracht kommenden Packungsgröße verordnet werde. Erweisen sich diese Mengen für einen Patienten als unzureichend, so ist die Verschreibung durch den Vermerk  „necesse est“ zu kennzeichnen.

 

Frage 8:

Auch wenn bei nicht sorgsamer Verschreibungspraxis iatrogene Abhängigkeiten entstehen können, können Benzodiazepine nicht nur als Problemsubstanzen mit Suchtpotential angesehen werden, sondern sind sie in vielen Fällen bei psychiatrischen Erkrankungen und Schmerzerkrankungen indiziert. Regelmäßige Benzodiazepineinnahme kann daher nicht grundsätzlich als Missbrauch bewertet werden.

 

Die österr. Gesellschaft für Biologische Psychiatrie, Wien, geht davon aus, dass rund 2% der erwachsenen Bevölkerung von Tranquilizern oder Hypnotika abhängig sind, somit ca. 120.000 Personen. 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.