2101/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.07.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Wien, am 14. Juli 2009
GZ: BMG-11001/0171-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich verweise bezüglich der an mich gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2123/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen auf die beiliegende Stellungnahme des Hauptverbandes des österreichischen Sozialversicherungsträger samt der darin erwähnten Beilagen.
Zudem nehme ich zu den Fragen 4 bis 8 wie folgt Stellung:
Fragen 4 bis 6:
Die Tatsache, dass das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg vom Bundesinstitut für Arzneimittelforschung und Medizinprodukte mit der Studie beauftragt worden ist, ist mir bekannt. Da die Ergebnisse noch nicht veröffentlicht und damit noch nicht bekannt sind, können auch noch keine Schlüsse daraus gezogen werden. Meines Wissens gibt es in Österreich keine vergleichbare Studie.
Frage 7:
Die Verordnung von Heilmitteln unterliegt der Beurteilung und Verantwortung der behandelnden Ärzteschaft und hat nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung zu erfolgen. Nach der Psychotropenverordnung darf pro Verschreibung höchstens der sich aus der Fachinformation ergebende Bedarf für zwei Monate, den der Patient hinsichtlich eines Arzneimittels, das einen psychotropen Stoff enthält, hat, in der hiefür in Betracht kommenden Packungsgröße verordnet werde. Erweisen sich diese Mengen für einen Patienten als unzureichend, so ist die Verschreibung durch den Vermerk „necesse est“ zu kennzeichnen.
Frage 8:
Auch wenn bei nicht sorgsamer Verschreibungspraxis iatrogene Abhängigkeiten entstehen können, können Benzodiazepine nicht nur als Problemsubstanzen mit Suchtpotential angesehen werden, sondern sind sie in vielen Fällen bei psychiatrischen Erkrankungen und Schmerzerkrankungen indiziert. Regelmäßige Benzodiazepineinnahme kann daher nicht grundsätzlich als Missbrauch bewertet werden.
Die österr. Gesellschaft für Biologische Psychiatrie, Wien, geht davon aus, dass rund 2% der erwachsenen Bevölkerung von Tranquilizern oder Hypnotika abhängig sind, somit ca. 120.000 Personen.
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.