2102/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am        . Juli 2009

GZ: BMG-11001/0176-I/5/2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2098/J der Abgeordneten Huber, Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Laut Abschlussbericht 2008 verzeichnet die AGES einen Bilanzverlust von € 941.533,01.

 

Frage 2:

Auf Basis des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes wurden vom Gesundheitsministerium für die Agentur für die Jahre 2009 und 2010 je € 32,704.000 Basiszuwendung und je € 3,101.000 für Leistungen aus dem Geschäftsbereich PharmMed veranschlagt.


Frage 3:

Die Festlegung der Höhe eines allfälligen zusätzlichen Budgetbedarfs für die Finanzjahre 2009 und 2010 erfolgt nach gegenwärtig laufender Überprüfung der wirtschaftlichen Entwicklung der AGES.

 

Frage 4:

Gemäß § 7 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz ist der Bundesminister für Gesundheit gemeinsam mit dem BMLFUW Vertreter des Alleineigentümers Bund.

 

Frage 5:

Gemäß § 10 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz werden vom Bundesministerium für Gesundheit drei Aufsichtsratsmitglieder entsandt. Die Entsendung von drei Mitgliedern des Gesundheitsministeriums in den Aufsichtsrat der Agentur erfolgt seit Gründung der Kapitalgesellschaft.

 

Fragen 6 und 7:

Es gibt weder eine „Besoldung“ noch gibt es Prämien für Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsvergütung für die Aufsichtsratsmitglieder beträgt pro Jahr für den Aufsichtsratsvorsitzenden € 3.600, für dessen Stellvertreter € 2.900, für alle anderen Aufsichtsratsmitglieder € 2.200; zusätzlich erfolgt die Zahlung von Sitzungsgeld pro Teilnehmer und Sitzung in Höhe von € 100.

 

Frage 8:

Es gibt Prämienleistungen für die Geschäftsführung. Diese sind in den Geschäftsführerverträgen festgeschrieben und unterliegen dem Datenschutz.

 

Frage 9:

Die Berichte der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen mündlich, ergänzend erfolgt quartalsweise die Information des Ministeriums durch die Beteiligungscontrollingberichte der AGES auf Basis des mit Controllingrichtlinien geregelten einheitlichen Planungs-, Informations- und Berichterstattungssystems des Bundes.

 

Frage 10:

Ja, das „AGES-Unternehmenskonzept 2007“, das ursprünglich aus dem Jahr 2003 stammt, sowie das Evaluierungsgutachten aus 2004 erweitert mit dem Zeitkonzept 2010 („Vision AGES 2010“).

 

Frage 11:

Diese Informationen sind Basis für die Überwachung der Erfüllung der Aufgaben der Agentur sowie der Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Die Umsetzung des Unternehmenskonzepts hat zu einer Restrukturierung der Agentur geführt, die - wenn auch nicht in jedem Detail - aber insgesamt positiv zu sehen ist.


Zur Sicherstellung der bestmöglichen Zielerreichung im Sinne der Wahrung der Gesundheit der Verbraucher/innen wurden auf Grundlage der Berichte im Bedarfsfall die Finanzmittel der AGES durch zusätzliche Zuwendungen des Eigentümers erhöht.

 

Frage 12:

Bei Fortführung der Bundesanstalten ohne Eingliederung in die AGES wäre für den Zeitraum von 2002 bis 2008 ein Finanzierungsaufwand für den Bund von € 550 Mio. erforderlich gewesen. Tatsächlich betrug der Basiszuschuss des Bundes für diesen Vergleichszeitraum nur € 380 Mio. Gemessen an diesen Zahlen ist das betriebswirtschaftliche Ergebnis im Sinne des Steuerzahlers als positiv zu bezeichnen.

 

Frage 13:

Gemäß AGES-Evaluierungsgutachten von 2004 wurde für Ende 2008 ein Personalstand von 904 VZK prognostiziert, immer ohne Berücksichtigung der Eingliederung des Geschäftsbereiches „PharmMed“.

 

Fragen 14 bis 16 und 18:

Diese Fragen beziehen sich auf die operative Geschäftsführung der AGES und betreffen somit keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

 

Frage 17:

Laut Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz §1 (1) wurde die AGES „Zur Wahrung des Schutzes der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, zur wirksamen und effizienten Evaluierung und Bewertung der Ernährungssicherheit und zur epidemiologischen Überwachung übertragbarer und nicht übertragbarer Krankheiten beim Menschen“ errichtet.

§1 (2) „Zur Wahrung der Sicherheit und der Qualität der Ernährung ist ein hohes Niveau des Gesundheitsschutzes und des Schutzes der Verbraucherinteressen unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips und unter Beachtung des Standes der Wissenschaften anzustreben.“

 

Basierend auf den oben angeführten gesetzlichen Zielsetzungen nimmt die AGES auch ihre Rolle in der ernährungsbezogenen Prävention wahr. Ziel der Prävention ist die Reduktion von nicht übertragbaren, ernährungs- und lebensstilassoziierten Erkrankungen. Die Entwicklung der Adipositasprävalenz und deren Risikofaktoren sowie Daten zum Ernährungsverhalten gehören dabei unter anderem zu den wesentlichen Themenbereichen. Dies entspricht auch den Aufgaben im Bereich Forschungs- und Informationstätigkeit gemäß § 8 (3) 2.: Ermittlung, Erarbeitung und Sammlung, Dokumentation und Weiterleitung von Erkenntnissen und Daten, die für

die Sicherheit oder die Qualität der Ernährung und ihrer gesundheitlichen Auswirkungen oder die Verbrauchererwartung im Verkehr mit Lebensmitteln oder Futtermittel, für die Wirksamkeit, Sicherheit, Qualität von Arzneimittel, Gewebe und Medizinprodukten sowie im Zusammenhang mit der Vorsorge vor und der Bekämpfung von Krankheiten maßgeblich sind.


Die Bereitstellung von wissenschaftlicher Information und die Sammlung von Daten zur ernährungswissenschaftlichen Risikobewertung sind daher auch Aufgabengebiete der AGES.

Die AGES bietet keine individuelle Ernährungsberatung an bzw. führt auch keine Adipositasbetreuung durch.