2108/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.07.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0201-III/4a/2009 |
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Wien, 13. Juli 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2373/J-NR/2009 betreffend die Telefonkosten der Ressorts, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juni 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 3:
Die Gesamtkosten für Telefonie der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur betrugen im Hinblick auf die monatlich erfolgende Abrechnung im Zeitraum vom 1. Februar 2007 bis 31. Mai 2009 insgesamt EUR 735.130,19, davon EUR 404.643,27 für die Nutzung der Dienstmobiltelefone. Es ist darauf hinzuweisen, dass bis März 2007 (BMG-Novelle 2007) auch die Kosten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung noch vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur getragen wurden. Seit diesem Zeitpunkt werden die Telefonkosten nach einem durch ein Verwaltungsübereinkommen festgelegten Schlüssel zwischen den beiden genannten Ressorts aufgeteilt, da die komplette Telefonie aus verwaltungsökonomischen Gründen vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur für beide Ministerien administriert wird.
Zu Frage 2:
Im nachgefragten Zeitraum wurden 115 Stück Dienstmobiltelefone angeschafft. Darin ist sowohl der Austausch von Dienstmobiltelefonen im Zusammenhang mit deren kurzen Lebensdauer als auch eine größere Anzahl von neuen Dienstmobiltelefonen enthalten, die durch die Schaffung eines neuen Ministeriums notwendig gewesen sind (auch hier wurden die Anschaffungen bis März 2007 noch vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung getragen). Die Anschaffungskosten betrugen insgesamt EUR 25.957,29, wobei in diesem Betrag jedoch auch Reiseladegeräte, Ersatzakkus etc. enthalten sind. Ein Herausrechnen der Zusatzausstattungen ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.
Zu Frage 4:
223 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Hinsichtlich der nachgeordneten Dienststellen einschließlich der Schulen liegen der Zentralleitung im Hinblick auf die gegebene Dezentralisierung in diesem Bereich keine Informationen vor.
Zu Frage 5:
15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Frau Bundesministerin.
Zu Frage 6:
Die Kosten der 15 Dienstmobiltelefone für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Frau Bundesministerin sind in den Allgemeinkosten für Telefonie inkludiert (vgl. Fragen 1 und 3). Für die Auswertung deren Kosten müssten daher sämtliche Rechnungen (223 pro Monat) händisch durchgesehen werden. Dies würde einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand bedeuten.
Zu Frage 7:
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur besteht die Möglichkeit bei den Dienstmobiltelefonen über eine Privatleitung auf eigene Kosten zu telefonieren (Privatcall). Sofern die/der Bedienstete nicht zusätzlich über ein Privatmobiltelefon verfügt, wird dieses Service bei jedem Dienstmobiltelefon eingerichtet. Jegliche Privatnutzung der Dienstleitung ist untersagt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei der Ausgabe des Dienstmobiltelefons entsprechend angewiesen. Weiters erfolgt eine stichprobenmäßige Überprüfung der Rechnungen und bei hohen Rechnungen wird eine Begründung eingeholt sowie allenfalls eine Refundierung vorgeschrieben (z. B. wenn der Privatcall im Ausland nicht funktioniert und hier Kosten außerhalb von Dienstgesprächen angefallen sind).
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.