211/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2009
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Rechnungshof

Anfragebeantwortung

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. November 2008 unter der Nr. 175/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Hintergründe des Cross-Border-Verlustes der Innsbrucker Kommunalbetriebe gerichtet.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf § 91a GOG-NR zu verweisen, wonach sich Anfragen an den Präsidenten des Rechnungshofes auf bestimmte in den Wirkungs­kreis des Rechnungshofes fallende Gegenstände beschränken, nämlich die Haushalts­führung, die Diensthoheit und die Organisation des Rechnungshofes.

Die an mich gerichtete Anfrage zum Prüfplan des Rechnungshofes hinsichtlich der Überprüfung der Cross-Border-Verluste der Innsbrucker Kommunalbetriebe betrifft keinen dieser Gegenstände und unterliegt demzufolge nicht dem parlamentarischen Fragerecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehen muss.

Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass der Rechnungshof vom September bis Oktober 2003 die Gebarung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hinsichtlich der Auswirkungen von Cross-Border-Leasing-Verträgen (CBL-verträge) (Reihe Tirol 2003/4) geprüft hat Darüber hinaus hat der Rechnungshof in seinem Tätigkeitsbericht 2003 (Reihe Bund 2004/7) im Kapitel Hauptprobleme der Finanzkontrolle generelle Aussagen zu Cross-Border-Leasing-Verträgen veröffentlicht.