2112/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

Wien, am        . Juli 2009

GZ: BMG-11001/0180-I/5/2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2125/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass eine endgültige Überprüfung der Daten aus 2008 noch nicht erfolgt ist. Zu den Zahlen- bzw. Prozentangaben ist daher festzuhalten, dass es sich hier um vorläufige Angaben handelt, die von den tatsächlichen noch geringfügig differieren können. Eine endgültige Auswertung wird bis Ende Juli erwartet, die noch ausständigen Daten zu Frage 3 werden dann nachgereicht.

 

Frage 1:

Eingang ist festzuhalten, dass im Jahr 2008 von der Europäischen Kommission im Vergleich zu früheren Jahren die Klassifizierung der Meldungen geändert wurde.

Es wurden 3.099 Meldungen über RASFF an die Mitgliedstaaten weitergeleitet, davon waren:

 

1.710 „market notifications“ (Meldungen über Waren die im meldenden EU-Mitgliedstaat in Verkehr waren);

von diesen „market notifications“ waren

 

·        549 Meldungen sogenannte „alerts“ (Meldungen über Waren, bei denen u. a. die Möglichkeit bestand, dass sie auch in anderen Mitgliedstaaten in Verkehr gewesen sind) und 

·        1.161 sogenannte Informationsmeldungen (Meldungen über   Waren bei denen davon auszugehen war, dass sie nicht am europäischen Markt sind, wie z.B. abgelaufene Waren oder Waren, bei denen ein Inverkehrbringen auf das meldende Land beschränkt war)

 

1389 Meldungen betrafen Zurückweisungen an der Grenze zur EU.

 

Weiters wurden 3975 ergänzende Meldungen zu „alerts“ und Informationsmeldungen übermittelt.

 

Fragen 2 und 5:

Seit 1. März 2007 wird die administrative Abwicklung des Schnellwarnsystems nicht mehr vom Gesundheitsressort, sondern von der AGES, Institut für Lebensmitteluntersuchung Salzburg, Kontakt- und Unterstützungsstelle, durchgeführt.

Aufgaben des Risikomanagements werden nach wie vor vom Bundesministerium für Gesundheit wahrgenommen.

 

Von der Kontakt- und Unterstützungsstelle werden jene „market notifications“, bei denen die Möglichkeit des Inverkehrbringens in Österreich gegeben ist (im Jahr 2008: 424 Meldungen) an die für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln zuständigen Landeshauptleute (Lebensmittelaufsichtsbehörden und/oder Veterinärbehörden) weitergeleitet. Diese Weiterleitung erfolgt unabhängig davon, ob die Ware in Österreich nach den Bestimmungen des Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetzes als „gesundheitsschädlich“ beurteilt wird oder nicht. Diese Meldungen werden um die Information der Beurteilung in Österreich ergänzt.

Ist der Vertrieb in Österreich bereits bekannt, werden in der Regel ausschließlich die betroffenen Landeshauptleute verständigt und um weitere Veranlassungen ersucht.

Auch die ergänzenden Meldungen werden, soweit sie für Österreich Relevanz besitzen, an die genannten Behörden übermitttelt.

 

Die genannten Behörden in den Ländern wurden vom Gesundheitsressort angewiesen, Nachschau zu halten und gegebenenfalls weitere Veranlassungen zu treffen bzw. Maßnahmen zu setzen.

 

Frage 3:

Folgende Lebensmittel waren von den „market notifications“ betroffen:

297 Meldungen betrafen Fische, Krustentiere und Mollusken,

219 Fleisch und -erzeugnisse, Wild, Geflügel und Geflügelerzeugnisse,

98 Getreide und Backwaren,

254 Obst und Gemüse,

64 diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel,

61 Kräuter und Gewürze,

101 Nüsse, Erzeugnisse aus Nüssen und „Snacks“,

76 Süßwaren, Honig und Gelée royale,

59 Milch und Milchprodukte,

37 Kakao und Kakaoerzeugnisse, Kaffee und Tee,

34 nicht alkoholische Getränke, Mineralwasser

137 Kontaktmaterialien

91 andere, gemischte Lebensmittel

Die restlichen Meldungen betrafen Eier und Eiprodukte, Fette und Öle, Speiseeis und Desserts, alkoholische Getränke (außer Wein), Wein, Trinkwasser.

Die betroffenen Mengen sind in jeder einzelnen der Meldungen unterschiedlich und reichen von relativ wenigen und kleinen Packungseinheiten bis hin zu mehreren Tonnen. Diese für alle Notifikationen anzuführen würde den Rahmen der Beantwortung sprengen. Eine Erfassung in einzelne Produktgruppen erfolgt nicht.

 

Die statistische Aufschlüsselung der Meldungen auf Herkunftsländer wird erst im Juli 2009 vorliegen.

 

Frage 4:

Eine Begutachtung der über RASFF gemeldeten Lebensmittel durch die AGES nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) und damit eine mögliche Beurteilung als „gesundheitsschädlich“ erfolgte bei jenen Meldungen, deren Waren nach Österreich verbracht wurden und bei jenen, bei denen die Möglichkeit eines Inverkehrbringens in Österreich gegeben war. Eine Begutachtung erfolgte nicht bei „alert“-Meldungen, bei denen ein Vertrieb nach Österreich auszuschließen war oder bei Informationsmeldungen ohne Bezug zu Österreich.

Die Anzahl der Meldungen an allen RASFF-Meldungen, die „gesundheitsschädliche“ Lebensmittel betrafen, kann daher nicht festgestellt werden.

Unter den in Östereich begutachteten Meldungen wurden die betroffenen Waren in 244 Fällen als „gesundheitsschädlich“ gemäß LMSVG beurteilt.

 


Frage 6:

Wie zu Frage 3 angeführt, wird die statistische Aufschlüsselung der Meldungen auf Herkunftsländer erst im Juli 2009 vorliegen; eine statistische Aufschlüsselung der in Österreich als „gesundheitsschädlich“ beurteilten Waren auf Herkunftsländer erfolgt nicht, u. a. weil  die Herkunftsländer zum Zeitpunkt der Meldung bzw. der Beurteilung oft noch nicht erhoben sind und eine nachträgliche Erfassung mit enormen Zeitaufwand verbunden wäre.

 

Frage 7:

Österreich hat 91 Fälle (nicht umfasst sind ergänzende Meldungen zu „alert“ oder zu Informationsmeldungen) an die entsprechende Stelle in der Europäischen Kommission weitergeleitet, und zwar hinsichtlich Weichmachern aus Deckeldichtungen bzw. einer Babyflasche, primärer aromatischer Amine aus Küchenwerkzeugen, Verletzungsgefahr durch Wasserbelebungssteine, Fremdkörpern in Lebensmitteln (Fleischwaren, Gemüse, Süßware), pathogener Mikroorganismen (Salmonellen, Listeria monocytogenes, enterohämorragische Escherichia coli in Lebensmitteln wie Fleischwaren, Käse, Mykotoxinen in Lebensmitteln wie Haselnüsse, Pistazien, getrocknete Feigen, Pestizidrückstände in Gemüse bzw. Obst,  nicht deklarierter Allergene (Gluten) in Buchweizen, Jod in Algen/Seetang, genetisch veränderter Mikroorganismen in Soja, Dioxin in Seeteufelleber und Mortadella, Tierarzneimittelrückständen in einer Zubereitung aus Meeresfrüchten, Melamin in einem Milchdrink aus China, Schwermetall in Schwertfisch, Schwefeldioxid in getrockneten Marillen, Vergiftungsgefahr durch Keriminüsse, Germanium in Nahrungsergänzungsmittel, defekter Verpackung eines alkoholischen Getränks.

 

Frage 8:

In 69 Fällen wurden nach dem LMSVG als „gesundheitsschädlich“ beurteilte Lebensmittel an die EK gemeldet.

Die Fälle betrafen Weichmacher aus Deckeldichtungen bzw. Babyflaschen, primäre aromatische Amine aus Küchenwerkzeugen, Verletzungsgefahr durch Wasserbelebungssteine, Fremdkörper in Lebensmitteln (Fleischwaren, Gemüse Süßware), Salmonellen in Fleisch bzw. Geflügelfleisch und Pfeffer, Listeria monocytogenes in Käse, enterohämorragische Escherichia coli in Fleischware, Vergiftungsgefahr durch Kerimi-Nüsse, Germanium in Nahrungsergänzungsmittel, nicht deklarierte Allergene (Gluten) in Buchweizenmehl, Jod in Algen/Seetang, Dioxin in Seeteufelleber, Schwermetalle in Schwertfisch, Schwefeldioxid in getrockneten Marillen, Pestizidrückstände in Gemüse bzw. Obst, defekte Verpackung eines alkoholischen Getränks.

 

Frage 9:

Obliegt anderen Ressorts eine Zuständigkeit in bestimmten Bereichen, wurden die Meldungen an diese weitergeleitet (z. B. Weiterleitung der Informationsmeldungen über Zurückweisungen an der Grenze bei pflanzlichen Lebensmittel an das Bundesministerium für Finanzen als zentrale Stelle für die Zollbehörden).

Nicht das BMG betreffende Meldungen (z.B. Meldungen über Futtermittel) wurden an das zuständige Ressort weitergeleitet.

 

Dies wird im Auftrag des BMG vom Institut für Lebensmitteluntersuchung Salzburg der AGES, Kontakt- und Unterstützungsstelle durchgeführt.

 

Frage 10:

In zwei Fällen, betreffend Germanium in Nahrungsergänzungsmittel und enterohämorragische Eschichia coli in Rohwurst, erfolgte eine Information der Öffentlichkeit gemäß § 43 LMSVG.

 

Frage 11:

In 69 Fällen erfolgte eine Information der Öffentlichkeit durch den Lebensmittelunternehmer.

Die Fälle betrafen Migration von Weichmachern aus Deckeldichtungen bzw. Babyflasche, Migration von primären aromatischen Aminen bzw. Formaldehyd aus Küchenwerkzeugen, Verletzungsgefahr durch Wasserbelebungssteine, Fremdkörper in Lebensmitteln (Fleischware und Gemüse), Salmonellen in Geflügelfleisch, Pfeffer und Muscheln, Listeria monocytogenes in Käse, Vergiftungsgefahr durch Kerimi-Nüsse, nicht deklariertes Allergen (Gluten) in Buchweizenmehl und in Buchweizenvollkornnudeln, Jod in Algen/Seetang, Dioxin in Seeteufelleber, Schwermetalle in Schwertfisch, Schwefeldioxid in getrockneten Marillen und Bocksdornfrüchten, defekte Verpackung eines alkoholischen Getränks, Fremdkörper in alkoholfreiem Getränk, nicht deklarierte Milchbestandteile in Back-/Süßwaren, Kakaoprodukte, Kontamination von Eier-/Käsespätzle mit Mineralöl, Melamin in Sojabohnensnack und Milchdrink, GVO in Reisnudeln, Aflatoxine in weißem Maismehl  und in Aprikosenkernen, Fumonisin in gelbem Maismehl, Benzo(a)pyren in Kürbiskernöl und in Trockenobst, Ethylenoxid in Gewürzen.

 

Zu den Fragen 12 und 13 ist einleitend festzustellen, dass Rücknahmen vom Markt auch bei als „für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ beurteilten Waren erfolgen und damit bei Waren, die nicht innerhalb des RASFF erfasst werden.

 

Die Daten aus einigen Bundesländern erscheinen nicht plausibel und wurden daher nicht aufgenommen, da eine endgültige Abklärung noch nicht erreicht werden konnte. Im Rahmen des mehrjährigen integrierten Kontrollplanes wird eine Verbesserung der Datenqualität angestrebt.

 

Frage 12:

72 Fälle im Sinne des Artikels 19 der Verordnung (EG) 178/2002 wurden im Jahr 2008 in der RASFF-Datenbank erfasst.

 


Frage 13:

In zumindest einem Fall musste eine Rückrufaktion gemäß § 39 Abbs. 1 Zi 9 LMSVG  angeordnet werden.

 

Frage 14:

Im Jahr 2008 wurde kein einziges neuartiges Lebensmittel bzw. keine einzige neuartige Lebensmittelzutat nach der Verordnung (EG) Nr. 258/97 behördlich eingereicht.

 

Frage 15:

Derzeit wird auf EU-Ebene an einer Durchführungsverordnung zu RASFF gearbeitet. Unter anderem ist beabsichtigt, genauere Bestimmungen zur Veröffentlichung der über RASFF weitergeleiteten Meldungen festzulegen. Vorweg wird eine Stellungnahme des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission eingeholt. Es erscheint sinnvoll, diese und die daraus abgeleiteten Vorschläge abzuwarten.