2115/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.07.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Juni 2009 unter der Nr. 2404/J an mich eine schriftliche parlamentarische An- frage betreffend Evaluierung internationaler Abkommen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø    Welche internationale Abkommen und Projekte betreffen Ihr Ressort?

Ø    Wie oft werden diese Abkommen und Projekte in Ihrem Ressort einer Evaluierung unterzogen?

Ø    Wie hoch sind die dem jeweiligen Abkommen bzw. Projekt zurechenbaren jährli- chen Kosten im Einzelnen?

Ø    Welchen Nutzen (monetär, arbeitsplatzwirksam, Vorteil für österreichische Staats- bürger bzw. Unternehmen) konnte die Republik Österreich bisher aus den Ab- kommen und Projekten im Einzelnen erzielen?

Ø    Wann wurden im Einzelnen die Abkommen und Projekte vereinbart?

Ø    Auf welche Dauer wurden im Einzelnen diese Abkommen und Projekte abge- schlossen und unter welchen Umständen sind sie kündbar?

Zunächst darf ich festhalten, dass Ressortübereinkommen, die den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes betreffen, nicht danach differenzieren, ob Verwaltungsan- gelegenheiten von einer Bundesministerin im Bundeskanzleramt wahrgenommen werden, und daher keine nach Wirkungsbereichen gesondert geführtem Evidenzen vorliegen. Daher verweise ich zunächst auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2519/J durch den Bundeskanzler.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2405/J durch den Bundesminister für europäische und internationale Angele- genheiten.

Mit freundlichen Grüßen