2117/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.07.2009
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0086 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 15. JULI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 19. Mai 2009, Nr. 2097/J, betreffend

                        Finanzdebakel bei der AGES

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Mai 2009, Nr. 2097/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Für das Geschäftsjahr 2008 ist ein Bilanzverlust von € 941.533,01 zu verzeichnen.

 

Zu Frage 2:

 

Die Basiszuwendung gem. § 12 Abs. 1 des  Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes beträgt für das Jahr 2009 und 2010 jeweils € 21,801.840,00 und ist im BVA mit jeweils 21,802.000,00 veranschlagt.

 

Zu Frage 3:

 

Für die Jahre 2009 und 2010 sind derzeit keine zusätzlichen Budgetmittel vorgesehen.

 

Zu Frage 4:

 

Ja.

 

Zu Frage 5:

 

Mit Gründung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH ab 1. Juni 2002 wurde ein Aufsichtsrat von 7 Mitgliedern eingerichtet, wovon 2 Mitglieder vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu bestellen waren.

Mit Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (Agrarrechts­änderungsgesetz 2003), BGBL I Nr. 78/2003 wurde die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf 11 Mitglieder erhöht, wovon 3 Mitglieder vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu bestellen sind.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Seit 2002 gibt es für Mitglieder des Aufsichtsrates weder eine Besoldung noch Prämienleistungen.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 11.Juli 2003 wurde eine jährliche Vergütung für den Aufsichtsrat festgesetzt:

Vorsitzender                             € 3.600,00

Stellvertreter                             € 2.900,00

Übrige Aufsichtsratsmitglieder € 2.200,00

 

Die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung erfolgt jährlich nach Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das abgelaufene  Geschäftsjahr.

 

Pro Aufsichtsratssitzung wurde ein Sitzungsgeld in Höhe von € 100,00 festgelegt.

Diese Vergütungen wurden bisher nicht valorisiert.


Zu Frage 8:

 

Diese Information unterliegt dem Datenschutz, da sie Bestandteil des Angestelltenvertrages mit der Geschäftsführung ist.

 

Zu Frage 9:

 

Die Berichterstattung erfolgt schriftlich im üblichen Aktenprozess.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

 

Ja, das „AGES-Unternehmenskonzept 2007“, das ursprünglich aus dem Jahr 2003 stammt, sowie das Evaluierungsgutachten aus 2004, erweitert mit dem Zeitkonzept 2010 („Vision AGES 2010“).

In Anbetracht der Leistungen, die die AGES seit ihrer Gründung erbracht hat, und der zusätzlichen Aufgaben, die der Gesellschaft übertragen wurden, ist das Ergebnis durchaus beachtlich.

 

Zu Frage 13:

 

Gemäß AGES-Evaluierungsgutachten von 2004 wurde für Ende 2008 ein Personalstand von 904 VZK prognostiziert.

 

Zu den Fragen 14 bis 16 und 18:

 

Diese Fragen beziehen sich auf die operative Geschäftsführung der AGES und betreffen somit keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Zu Frage 17:

 

Zur Beantwortung der Frage wird auf die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Gesundheit, Nr. 2098/J, verwiesen.

 

Der Bundesminister: