2119/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0090 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 15. JULI 2009

Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Tanja Windbüchler-Souschill,
Kolleginnen und Kollegen vom 20. Mai 2009, Nr. 2115/J,
betreffend Kinderrechte in die Verfassung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Mai 2009, Nr. 2115/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers, Nr. 2106/J, verwiesen.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Österreich ist dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes in der Gewissheit beigetreten, dass die im Übereinkommen normierten Rechte des Kindes und die Achtung seiner besonderen Bedürfnisse in der österreichischen Rechtsordnung im Wesentlichen bereits gewährleistet sind. Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien enthalten. Die unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der Gewährleistungen der Konvention machen eine Zuordnung ihrer Artikel zu einzelnen österreichischen Gesetzesbestimmungen schwierig und wenig sinnvoll, zumal die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils unterschiedliche Ressorts betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden.
Der Bundesminister: