212/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Frau                                                                                      Geschäftszahl:           BMUKK-10.000/0244-III/4a/2008

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 8. Jänner 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 226/J-NR/2008 betreffend top-Rechtschreib­kenntnisse in der Kärntner Landesregierung, die die Abg. Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde am 24. November 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 8:

Die vorliegenden Fragen nehmen auf auszugsweise dargestellte Sätze bzw. Satzteile einer mir im Gesamten nicht bekannten Resolution der Kärntner Landesregierung Bezug. Die Anwendung der Rechtschreibung im Rahmen (des inneren Dienstes) der öffentlichen Verwaltung ist eine Angelegenheit der inneren Organisation der Verwaltungsbehörden. Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur kommt gegenüber den Landesregierungen und ihren Mitgliedern als obersten Organen der Landesverwaltung auch keine „Aufsichtsfunktion“ im Bereich der amt­lichen Rechtschreibung zu. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur kann daher außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches nicht zur Einhaltung der Rechtschreibregeln ver­pflichten. Das nach der Bundesverfassung bestehende Interpellationsrecht kann grundsätzlich nicht so verstanden werden, dass es zur „Geschäftsführung“ des Bundesministeriums für Unter­richt, Kunst und Kultur im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG zählt, verschriftlichte Äußerungen von Vertreterinnen und Vertretern der Kärntner Landesregierung bzw. der politischen Parteien im Hinblick auf ihre Konformität mit dem Österreichischen Wörterbuch bzw. den Grammatik- und Rechtschreibregeln zu kommentieren.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.