2121/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0089 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 15. JULI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 20. Mai 2009, Nr. 2144/J, betreffend die von ihrem

                        Ressort an die EU geleisteten bez. die von der EU empfangenen

                        Zahlungen in den Jahren 2005 bis 2008

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Mai 2009, Nr. 2144/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 16:

 

Seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) erfolgen generell keine Zahlungen an die EU.

Die Mittel für die an die Begünstigten zu leistenden Zahlungen werden im Vorfeld vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) zur Verfügung gestellt. Die erfolgten Auszahlungen an die Begünstigten werden der Europäischen Kommission/Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom BMLFUW gemeldet. Auf Basis der gemeldeten Zahlungen, erfolgt der Mittelrückfluss seitens der Europäischen Kommission direkt an das BMF.

 

Zu Frage 17:

 

Eine Beurteilung dieser Art ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

Der Bundesminister: