2121/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0089 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 15. JULI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen
und Kollegen vom 20. Mai 2009, Nr. 2144/J, betreffend die von ihrem
Ressort an die EU geleisteten bez. die von der EU empfangenen
Zahlungen in den Jahren 2005 bis 2008
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Mai 2009, Nr. 2144/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 16:
Seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) erfolgen generell keine Zahlungen an die EU.
Die Mittel für die an die Begünstigten zu leistenden Zahlungen werden im Vorfeld vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) zur Verfügung gestellt. Die erfolgten Auszahlungen an die Begünstigten werden der Europäischen Kommission/Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom BMLFUW gemeldet. Auf Basis der gemeldeten Zahlungen, erfolgt der Mittelrückfluss seitens der Europäischen Kommission direkt an das BMF.
Zu Frage 17:
Eine Beurteilung dieser Art ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Der Bundesminister: