2123/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Textfeld:  Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

                                                                                                                                        

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                   Zl. LE.4.2.4/0114 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 15. JULI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Vilimsky, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 18. Juni 2009, Nr. 2532/J, betreffend

                        Verkehrsstrafen des BMLFUW

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Juni 2009, Nr. 2532/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Dem Bundesminister steht ein Dienstkraftfahrzeug zur Verfügung, für das Kabinett gibt es keine eigenen Dienstkraftfahrzeuge.


Zu Frage 2:

 

Seit dem Regierungsantritt am 2.12.2008 bis zum Tag der Fragestellung wurden mit diesem Dienstfahrzeug 62.739 km gefahren.

 

Zu Frage 3:

 

Im BMLFUW werden weitere 7 Fahrzeuge für Dienstfahrten verwendet.

 

Zu Frage 4:

 

Im Kalenderjahr 2008 wurden mit diesen 7 Dienstfahrzeugen insgesamt 333.120 km gefahren.

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

 

Seit Regierungsantritt wurden keine Verkehrsdelikte begangen.

 

Falls von KFZ-Lenkern des BMLFUW Verkehrsdelikte begangen werden, müssen diese aus privaten Mittel bezahlt werden.

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

 

Mit Dienstautos des BMLFUW wurden seit Regierungsantritt keine Unfälle verursacht.

 

Der Bundesminister: