2128/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.07.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 16. Juli 2009
GZ: BMG-11001/0181-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2150/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Der Test über Gemüsegläschen in der Zeitschrift der „Öko-Test“ ist meinem Ressort bekannt. Eine Überprüfung der dort diskutierten Ergebnisse durch die AGES ist in Vorbereitung.
Frage 3:
Bei Furan und Benzol handelt es sich um unerwünschte Stoffe, die unbeabsichtigt im Zuge des Herstellungs- und Zubereitungsprozesses in Lebensmittel gelangen können bzw. bei der Erhitzung aus nativen Inhaltsstoffen entstehen können.
Für Benzol existiert ein Grenzwert mit 1 Mikrogramm/Liter für Trinkwasser. Dieser Wert ist bei lebenslanger Aufnahme von Trinkwasser unter diesem Grenzwert unbedenklich. Eine Sicherheitsspanne ist hier eingerechnet. Weitere Grenzwerte für Benzol in anderen Lebensmitteln existieren derzeit nicht. Eine Beurteilung „gesundheitsschädlich“ oder „unsicher“ erfolgt daher im Einzelfall.
Für Furan existieren noch keine rechtlich festgelegten Grenzwerte. Eine Zusammenfassung von europaweiten Monitoringergebnissen durch die EFSA erfolgte, wobei Ergebnisse zur Exposition von Säuglingen zusammengestellt wurden.
Eine Beurteilung des Furangehaltes kann zurzeit daher ebenfalls nur im Einzelfall erfolgen.
Fragen 4 und 5:
Entsprechende Maßnahmen für spezielle Produkte können erst nach Vorliegen von amtlichen Untersuchungsergebnissen und deren Beurteilungen gemäß den Vorgaben und Einschränkungen des LMSVG erfolgen. Der angesprochene Test ist eine Publikation in einem Konsumentenschutzmagazin. Es handelt sich dabei nicht um amtliche Bewertungen. Selbst die als sehr „kritisch“ geltenden Bewerter von Ökotest haben die mit Benzol am höchsten belasteten Produkte mit „befriedigend“ bewertet. Eine grundsätzliche Schädlichkeit dieser Produkte lässt sich daraus nicht ableiten. Die Bewertung von Ökotest hinsichtlich Furan lag bei den am schlechtesten abschneidenden Produkten bei „stark erhöht“. Auch daraus lässt sich nicht ableiten, dass es sich um grundsätzlich unsichere Produkte handelt. Eine Rückrufaktion bzw. auch Sanktionen gegen Inverkehrsetzer oder Hersteller müssen sich auf amtliche Bewertungen stützen.
Fragen 6 und 7:
Die strafrechtlichen Bestimmungen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht sind im LMSVG unter §§ 81 und 90 geregelt. Wer Ware, die als gesundheitsschädlich beurteilt wurde, in Verkehr bringt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen rechnen. Die tatsächliche Strafhöhe bestimmt in jedem Einzelfall das zuständige Strafgericht.
Frage 8:
Meinem Ressort sind keine Fälle in Österreich bekannt, wo Inhaltstoffe von Babynahrung Auslöser für Krankheiten beim gesunden Säugling waren. Um das Auftreten von Zöliakie möglichst zu vermeiden, dürfen gemäß den europäischen Bestimmungen glutenhaltige Zutaten erst bei Babykost ab einem bestimmten Alter verwendet werden.
Frage 9:
Die AGES beurteilt Furan wie folgt:
„Furan ist eine flüchtige Substanz mit schwach aromatischem Charakter, die hochtoxisch bei Inhalation, Aufnahme über den Verdauungstrakt oder Hautkontakt wirkt. Sie ist als potentiell krebserregend für den Menschen klassifiziert.
Die Bildung von Furan in Lebensmitteln kann bei thermischen Prozessen während der Verarbeitung und Zubereitung erfolgen. Die komplexen Bildungsreaktionen basieren auf dem Abbau von Ascorbinsäure, der Oxidation von mehrfach ungesättigten Fettsäuren, der Maillard Reaktion und Pyrolyse (thermische Spaltung) von Zuckern unter hohen Temperaturen.
Eine zuverlässige Risikobewertung konnte von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aufgrund der unzureichend verfügbaren Daten bezüglich der Toxizität und der Auftretensdaten bislang nicht durchgeführt werden. Um mehr Informationen über die Hintergrundbelastung zu erhalten, führte gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 28. März 2007 (2007/196/EG) jeder Mitgliedstaat in den Jahren 2007 und 2008 ein Monitoring zum Vorkommen von Furan in Lebensmitteln durch. Auch in Österreich wurden Untersuchungen im Rahmen dieses Monitoringprogrammes durchgeführt, um Lebensmittel am heimischen Markt auf ihren Furangehalt zu untersuchen. Sämtliche Daten wurden an die EFSA übermittelt.
Seitens der EFSA wurde bereits eine Zusammenfassung der Ergebnisse auf der Homepage der EFSA veröffentlicht (http://www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753812_1211902588085.htm).
Frage 10:
Die AGES beurteilt Benzol wie folgt:
„Benzol ist ein Umweltschadstoff, den Verbraucher/innen vor allem über die Atemluft aufnehmen. Die US Agency for Toxic Substances and Disease Registry sieht dabei Tabakrauch als Hauptexpositionsquelle und dann erst Umwelteinflüsse; es kann aber auch als Verunreinigung in Trinkwasser und Lebensmitteln vorkommen.
Benzol wirkt krebserregend und keimzellschädigend. Eine Gesundheitsgefährdung durch Benzol ist in keiner noch so geringen Menge auszuschließen, jede Anwesenheit und Aufnahme von Benzol ist unerwünscht. Es gilt auch hier wieder das ALARA-Prinzip (as low as reasonably achievable).“ Daraus folgt, dass derzeit kein verlässlicher Grenzwert für Lebensmittel angegeben werden kann. Es gilt daher: sowenig wie vernünftigerweise möglich.