2133/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.07.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  16. Juli 2009

GZ: BMG-11001/0201-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2345/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Wien:

4 vollzeitbeschäftigte Amtstierärzte

Niederösterreich:

39 Amtstierärzte

Oberösterreich:

4,5 Amt der OÖ Landesregierung, in den  politischen Bezirken: 14

Burgenland:

8 (zusätzlich werden einige Kontrollen von einer externen Firma durchgeführt)


Steiermark:

34 Amtstierärztinnen und Amtstierärzte

Kärnten:

13 (12 Vollzeit)

Salzburg: 

8 Amtstierärzte (6,75 Vollzeitkräfte)

Tirol:

9 Amts- und 3 Sprengeltierärzte der Bezirksverwaltungsbehörden als Behörde 1. Instanz; 9,5 Vollbeschäftigungsäquivalente für den veterinärbehördlichen Vollzug (einschließlich Tierschutz) mit Stichtag 1.1.2008

Vorarlberg:

5 Amtstierärzte, entsprechen 4 Vollzeitbeschäftigten.

 

Frage 2:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Wien:

Im Jahr 2008 wurden 19 diesbezügliche Kontrollen durchgeführt.

Niederösterreich:

471 Betriebe wurden kontrolliert, wobei z. T. mehrere Tierkategorien innerhalb eines Betriebes kontrolliert werden. Dadurch ergaben sich insgesamt 1.428 Einzelkontrollen, 48 Mängel nach CC Kriterien, weitere 4 Mängel nach nationalen Vorschriften. Diese Zahl beinhaltet ausschließlich die auf Grund des Stichproben-

plans vorgegebenen Kontrollen und keine Anlass- bzw. Nachkontrollen.

Oberösterreich:

Rinderhaltende Betriebe: 652/ 95 Sanktionen

Schweinehaltende Betriebe: 388/ 23 Sanktionen

Legehennenhaltende Betriebe: 247/ 1 Sanktion

Burgenland:

175 Kontrollen

Steiermark: 

Im Jahr 2008 führten die Kontrollorgane 1.583 Tierschutzkontrollen (Lokalaugenschein) in tierhaltenden Betrieben der Landwirtschaft durch. Dabei wurden in 147 Betrieben insgesamt 390 Mängel festgestellt.

Kärnten: 

387Kontrollen/ 43 Beanstandungen

Salzburg:

233 Kontrollen/ 25 Einzelbeanstandungen

Tirol:

Kontrolliert wurden:

279 Kälberbetriebe /7 Verbesserungsaufträge/5 Anzeigen,

81 Schweinebetriebe/40 Verbesserungsaufträge / 2 Anzeigen

298 Rinderbetriebe /111 Verbesserungsaufträge / 5 Anzeigen;

Vorarlberg:

TGD-Betriebserhebungen in 2631 Rinder, in 136 ausschließlich Schafe und 106 ausschließlich Ziegen haltenden Betrieben durch TGD-Betreuungstierärzte; dazu 50 externe und 27 interne Betriebskontrollen; 77 Betriebskontrollen im Rahmen der CC-Kontrollen (Modul 20/21/22 - Tierschutz landwirtschaftlicher Nutztiere) durch Amtstierärzte; 89 anlassbezogene Kontrollen durch Amtstierärzte.

 

Frage 3:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Wien:

Es erfolgten 6 Nachkontrollen. Im Zuge der Nachkontrollen wurde die Konformität mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften festgestellt.

Niederösterreich:

342 Verdachts- und Nachkontrollen; in 18 Fällen hat sich der Verdacht nicht bestätigt/Missstände konnten nicht nachgewiesen werden.

108 Anordnungen zur Herstellung des gesetzeskonformen Zustandes

46 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet

Oberösterreich:

49 Verdachtsfälle, 63 Nachkontrollen, 15 Mängel

Verbesserung der Tierhaltung, Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren (Sanktionen), Fristlegung zur Mängelbehebung

Burgenland:

10 Verdachts- und Nachkontrollen

Steiermark:

309 tierschutzbezogene Verdachts- und Nachkontrollen. Bei Mängelfeststellung wurden Maßnahmen zur Mängelbehebung mit Fristsetzung aufgetragen bzw. Strafverfahren eingeleitet. In einem Fall erfolgte auch die Abnahme von Tieren.

Kärnten:

31 Verdachts- und Nachkontrollen

Salzburg:

31 Verdachtskontrollen, 37 Nachkontrollen; Verbesserung der Tierhaltung, Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren

Tirol:

200 Verdachts- und Nachkontrollen wurden durchgeführt, bei festgestellten Mängeln wurden die Tierhalter aufgefordert, den gesetzeskonformen Zustand herzustellen bzw. Strafverfahren eingeleitet.  

Vorarlberg:

89 Verdachtskontrollen, davon 53 Erstkontrollen und 36 Nachkontrollen.

 

Frage 4:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Wien:

Die Nachkontrollen erfolgten nicht angemeldet.

Niederösterreich:

gemäß § 3 (1) der Tierschutz-Kontrollverordnung

Oberösterreich:

Terminsetzung anlässlich der Kontrolle aufgrund der Mängel, Nachkontrolle findet unangemeldet statt.

Burgenland:

Bei der Erstkontrolle wurde in Betrieben in denen Mängel festgestellt wurden, Behebungsfristen gesetzt; nach Ablauf dieser Fristen wurde vom Amtstierarzt nochmals kontrolliert.

Steiermark: 

Für die Organisation der Nachkontrollen wurde eine speziell für das Land Steiermark entwickelte Software verwendet. Die Durchführung der Nachkontrollen erfolgte im Jahr 2008 durch die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte. Die Kontrollen erfolgten unangemeldet.

Kärnten: 

Die Nachkontrollen erfolgten unangekündigt; nach Fristablauf

Salzburg:

Nach Ablauf der Mängelbehebungsfrist durch Amtstierarzt, fallbezogen je nach Erfordernis und Dringlichkeit

Tirol:

Die Nachkontrollen wurden in der Regel nicht angekündigt durch die Amts- bzw. Sprengeltierärzte, teilweise in Begleitung von juristischen Sachbearbeitern der Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt.

Vorarlberg:

Die Nachkontrollen werden von den Amtstierärzten der Bezirkshauptmannschaften organisiert und durchgeführt.

 

Frage 5:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Wien:

Bei 6 Betrieben wurden Mängel festgestellt und 4 schriftliche Anpassungsaufträge erteilt und 2 Betriebe zur Anzeige gebracht

Niederösterreich:

161 Verstöße; 140 Bescheide wurden erlassen bzw. Anordnungen getroffen

Oberösterreich:

118 Fälle, davon 50 bescheidmäßige Erledigungen

Burgenland:

4 Bescheide wurden erlassen; 1 schriftliche Anordnung

Steiermark: 

Die Mindestanforderungen an die Haltung (nach den Tierhaltungsverordnungen) wurden im Jahr 2008 in 390 Fällen (in 147 Betrieben) nicht eingehalten. Zur Behebung der Mängel wurden 30 Bescheide zur Mängelbehebung erlassen, 45 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, 9 Anzeigen bei Gericht gemäß § 222 StGB erstattet und in den restlichen Fällen sonstige Anordnungen zur Mängelbehebung erlassen.

Kärnten: 

7 Bescheide wurden erlassen

Salzburg:

In 25 Fällen wurden die Mindestanforderungen nicht eingehalten (7 Bescheide, 16 Anordnungen zur Mängelbehebung)

Tirol:

245 Verstöße

Vorarlberg:

45 Verstöße, davon 31 bei anlassbezogenen Kontrollen und 14 bei CC-Kontrollen;

Mängelbehebung: 40 mit Anordnung, 2 mit Bescheid.

 

Frage 6:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Wien:

0Niederösterreich:

25 Fälle (39 Bescheide bzw. Anordnungen)

Oberösterreich: 

0

Burgenland:

1; 1 Bescheid

Steiermark:

In 4 Fällen wurde im Jahr 2008 ein überhöhter Tier-(Mast)Bestand festgestellt.
Zur Mängelbehebung wurden keine Bescheide erlassen, sondern es wurden sonstige Anordnungen getroffen.

Kärnten: 

0

Salzburg:

2 Fälle (2 Anordnungen zur Mängelbehebung)

Tirol:

In 5 Fällen wurde ein überhöhter Tierbestand festgestellt.

Vorarlberg:

In 6 Fällen wurde ein überhöhter Tierbestand festgestellt; 6 Anordnungen zur Mängelbehebung wurden erlassen.

 

Frage 7:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Wien:

schriftliche Anpassungsaufträge, Anzeigen

Niederösterreich:

Sofortmaßnahmen/Abstellung, Anordnungen zur Mängelbehebung, Verwaltungsstrafverfahren, Anzeigen nach dem TSchG und WRG; 11 Bescheide

Oberösterreich:

11 Verdachtsfälle, 3 Verwaltungsstrafverfahren, 18 Bescheide nach dem Tierschutzgesetz

Burgenland:

1 Anzeige, 1 Verwaltungsstrafe, 1 Bescheid mit Fristsetzung

Steiermark:

Bei Feststellung von Mängeln im Zuge von Kontrollen landwirtschaftlicher Tierhaltungsbetriebe wurden 30 Bescheide zur Mängelbehebung erlassen, 45 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, 9 Anzeigen bei Gericht gemäß § 222 StGB erstattet und in den restlichen Fällen sonstige Anordnungen zur Mängelbehebung erlassen. Es wurden 6 Anzeigen wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes eingeleitet.

Kärnten:

Verbesserungsaufträge, Tierabnahmen; 7

Salzburg:

Anordnungen zur Mängelbehebung, Anpassungsaufträge (7 Bescheide)

Tirol:

Zu den getroffenen Maßnahmen zählten die schriftliche Aufforderung zur Behebung der festgestellten Mängel, die Einleitung von Strafverfahren sowie die Abnahme von Tieren (siehe auch Tierschutzkontrollbericht 2008 des Landes Tirol).

Vorarlberg:

42 Verbesserungsaufträge, 11 Strafanträge.

 

Frage 8:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Wien:

4 schriftliche Anpassungsaufträge, 2 Anzeigen

Niederösterreich:

141 Aufträge, 26 Bescheide

Oberösterreich:

26 Verdachtsfälle, 19 Betriebe, 5 bescheidmäßige Erledigungen

Burgenland:

4 Aufträge, 1 Bescheid

Steiermark:

In allen 390 Fällen, in denen bei Tierschutzkontrollen Mängel festgestellt wurden, hat der zuständige Amtstierarzt/die zuständige Amtstierärztin den Halter von Zucht- bzw. Masttieren “Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes der Tierhaltung“ aufgetragen. In 30 Fällen wurden diese per Bescheid erteilt.

Kärnten: 

43 Aufträge, 7 Bescheide

Salzburg:

18 Fälle, 6 Bescheide

Tirol:

Im Jahr 2008 wurden in 105 Fällen Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes vorgeschrieben, 1 Bescheid. 

Vorarlberg:

42 Verbesserungsaufträge, 2 Bescheide.

 

Frage 9:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Wien:

In keinem Fall.


Niederösterreich:

2 Fälle/ 2 Betriebe; 22 Tiere;

Oberösterreich:

2 Betriebe, 51 betroffene Tiere

Burgenland:

0

Steiermark:

Im Jahr 2008 musste in einem Fall eine Tötung von Tieren wegen festgestellter Tierschutzmängel angeordnet und durchgeführt werden.
Es war 1 Betrieb betroffen und es musste 1 Tier getötet werden.

Kärnten:

0

Salzburg:

1 Fall, 1 Betrieb, 1 Tier

Tirol:

In einem Betrieb musste ein Tier getötet werden.

Vorarlberg:

Kein Fall.

 

Frage 10:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Wien:

In keinem Fall.

Niederösterreich:

5 Anzeigen

Oberösterreich:

4 Anzeigen

Burgenland:

0

Steiermark:

Im Jahr 2008 haben Kontrollorgane nach derartigen Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben in 9 Fällen gerichtliche Anzeigen nach § 222 StGB (Verdacht der Tierquälerei) erstattet.

Kärnten:

3

Salzburg:

2 Fälle

Tirol: 

Leermeldung

Vorarlberg:

Kein Fall.

 


Frage 11:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Wien:

In keinem Fall.

Niederösterreich:

7 Anzeigen/ 5 Zucht- bzw. Mastbetriebe

Oberösterreich:

0

Burgenland:

1 Anzeige

Steiermark:

In 6 Fällen haben der zuständige Amtstierarzt/die zuständige Amtstierärztin im Jahr 2008 nach derartigen Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben Anzeigen nach dem Wasserrechtsgesetz erstattet. In allen 6 Fällen waren Zucht- bzw. Mastbetriebe betroffen.

Kärnten:

0

Salzburg: 

2 Anzeigen (2 Mast- und Zuchtbetriebe)

Tirol: 

Leermeldung

Vorarlberg:

Kein Fall

 

Frage 12:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Wien:

Zwei, ein Zuchtbetrieb und ein Hobbybetrieb

Niederösterreich:

75 Fälle

Delikte: §§ 5, 7, 13, 15, 16, 17, 18, 24, 38 TSchG in Verbindung mit 1. THVO (z.B. Anhängen von Kälbern unter 6 Monaten, kein Unterstand, mangelhafte Bodenbeschaffenheit, Lichtmangel, Einwachsen von Ketten, Anbindehaltung Zuchtsauen)

67 Fälle in Zucht- bzw. Mastbetrieben

Oberösterreich:

Übertretungen der 1. Tierhalteverordnung und Tierschutzgesetzes

45 Anzeigen, 26 Betrieben, 29 Anordnung zur Mängelbehebung

Burgenland:

1 Anzeige (vernachlässigte Klauenpflege), 1 Anzeige (Anbindehaltung)

Steiermark:

Im Jahr 2008 haben Kontrollorgane nach derartigen Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben in 45 Fällen Anzeigen nach dem Bundestierschutzgesetz (Verwaltungsstrafverfahren) erstattet. Die angezeigten Delikte bezogen sich vorwiegend auf Mängel in der Unterbringung, Versorgung und Ernährung der Tiere und alle Anzeigen betrafen Zucht- bzw. Mastbetriebe.

Kärnten: 

30 Anzeigen, davon 2 Zucht- und Mastbetriebe betroffen

Salzburg:

8 Anzeigen nach dem Bundestierschutzgesetz; Gemäß §5 BTSchG; davon 8 Zucht- bzw. Mastbetriebe

Tirol:

In 29 Fällen wurden Anzeigen nach dem österreichischen Tierschutzgesetz erstattet. Davon betroffen waren Zucht- bzw. Zucht/Mastbetriebe.

Mangelhafte Betreuung, Pflege bzw. Unterbringung der Tiere sowie die Anbindehaltung von Kälbern waren die häufigsten Delikte. In einem Fall wurde ein verbotener Eingriff durchgeführt.

Vorarlberg:

11 Strafanträge (11 Strafanträge in gemischten Zucht-/Mastbetrieben. Die angezeigten Delikte waren vorwiegend Mängel in der Unterbringung, Ernährung und Betreuung der landwirtschaftlichen Nutztiere).

 

Frage 13:

Siehe  Anlage 1

 

Frage 14:

Im Tierschutzbericht an den Nationalrat 2007/2008 gemäß § 42 des Tierschutzgesetzes wird eine Gesamtübersicht über die in Österreich durchgeführten Kontrollen dargestellt. Im MIK-Jahresbericht 2008 (mehrjährig integrierter Kontrollplan-Jahresbericht) des BMG werden die Kontrollergebnisse der einzelnen Bundesländer ausgewiesen.

 

Frage 15:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Burgenland

Nach veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen wurden 288 Kontrollen durchgeführt.

Kärnten

Nach veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen wurden 738 Kontrollen durchgeführt.

Niederösterreich

a) Milchhygiene-Kontrollen (Kontrolle nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004): 1.458 Routinekontrollen

b) Rückstands-Kontrollen: 433 Kontrollen

c) Amtliche Kontrollen in landwirtschaftlichen TGD - Mitgliedsbetrieben: 54 Kontrollen

d) Tierschutz-Kontrollen im Zuge der CC-Kontrollen: Es wurden 1.428 Einzelkontrollen (Kontrolle mehrerer Tierkarten innerhalb eines Betriebes) in 471 Betrieben durchgeführt


e) lebensmittelrechtliche Kontrollen: entsprechend dem Revisions- und Probenplan des Bundes wurden in tierhaltenden Betrieben, sofern diese auch Lebensmittel in Verkehr bringen, selbstverständlich die vorgeschriebenen Kontrollen zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Hygienekontrollen durchgeführt.

Oberösterreich

Nach veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen wurden 1356 Kontrollen durchgeführt.

Salzburg

Nach veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen wurden 253 Kontrollen durchgeführt.

Steiermark

Im Jahr 2007 wurden in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben 4.367 Kontrollen nach veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen durchgeführt, davon wurden 790 Tierhalter nach § 13 Rückstandskontroll-verordnung 2006 und nach § 9 Abs. 1 Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) kontrolliert.

Tirol

Im Jahr 2008 wurden in Tirol 257 Kontrollen im Zuge der Cross-Compliance durchgeführt.

Vorarlberg

Es wurden in Vorarlberg in 77 Betrieben Cross-Compliance-Kontrollen (CC) in den Modulen LM/FM-Sicherheit, AM/Hormone, Verfütterung und Tierschutz und in 2 Betrieben CC-Kontrollen im Modul LM/FM-Sicherheit durchgeführt.

Überwiegend gemäß Aktionsplan des BMLFUW wurden 62 Futtermittelproben gezogen.

Für die AMA wurden 5 Kontrollen der Tierkennzeichnung in Schaf - und/oder Ziegen - haltenden Betrieben durchgeführt.

17 Kontrollen erfolgten durch den zuständigen Amtstierarzt in Zusammenarbeit mit der Milchberatungsstelle der Landwirtschaftskammer in Milch liefernden Betrieben nach einem positiven Hemmstoffnachweis in der Milch.

Wien

Siehe Beantwortung der Frage 2.

 

Frage 16:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Burgenland

Nach Angabe des Amtes der Burgenländischen Landesregierung wurden mehrerer Ermahnungen und Nachkontrollen veranlasst, wobei eine Ermahnung per Bescheid erfolgte.

Kärnten

Nach Angabe des Amtes der Kärntner Landesregierung führten die, aus den  Kontrollen erwachsenen, behördlichen Maßnahmen, zu 10 Anzeigen, davon 5 bei Tierhaltern und 5 bei Tierärzten.


Niederösterreich

1 Betriebssperre nach der Rückstandskontrollverordnung 2006 per Bescheid.

Nach Kenntnis der Abteilung Veterinärangelegenheiten wurden in den Bezirksverwaltungsbehörden 5 Verstöße gegen die Rückstandskontrollverordnung 2006 wahrgenommen, davon wurden 4 zur Anzeige gebracht. Daraus resultierten 3 Verwaltungsstrafverfahren.

Sonstige Maßnahmen: Ermahnungen, Fristsetzungen, Nachkontrollen.

Oberösterreich

In 38 Fällen wurden die Maßnahmen bescheidmäßig aufgetragen, weiters gab es 14 Ermahnungen.

Salzburg

Diese Kontrollen führten zu Mängelschreiben, Förderungskürzungen sowie Anzeigen. In 3 Fällen wurden die Maßnahmen bescheidmäßig aufgetragen.

Steiermark

Bei Feststellung von Mängeln im Zuge veterinär- und lebensmittelrechtlicher Kontrollen wurden im Jahr 2008 in 6 Fällen Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Es wurden keine Bescheide erlassen.

Tirol

Über die im Tierschutzkontrollbericht 2008 dokumentierten Maßnahmen hinaus, waren keine weiteren behördlichen Maßnahmen erforderlich (da keine schwerwiegenden Mängel gefunden wurden, war in den meisten Fällen eine sofortige Abstellung des Mangels möglich, bzw. es wurden mündliche Verwarnungen ausgesprochen).

Vorarlberg

Bei den 17 positiven Nachweisen von Hemmstoffen in der Milch wurde in 16 Fällen die Verschleppung von Hemmstoffen über milchberührende Oberflächen bzw. Verwechslungen als Ursache gefunden. In einem Fall handelte es sich um eine gesetzwidrige Medikamentenanwendung und der Nichteinhaltung der nötigen Wartezeit.

Wien

Siehe Beantwortung der Fragen 2, 3, 5, 6 und 7.

 

Frage 17:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Burgenland

Leermeldung

Kärnten

Es wurden 2 behördliche Sperren verhängt.


Niederösterreich

1 Betriebssperren nach der Rückstandskontrollverordnung 2006 per Bescheid

Oberösterreich

Es wurden 23 behördliche Sperren verhängt.

Salzburg

Es wurden 5 behördliche Sperren verhängt.

Steiermark

Im Jahr 2008 mussten keine Sperren von Betrieben wegen Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche bzw. veterinärrechtliche Bestimmungen angeordnet werden.

Tirol

In 49 Fällen mussten im Jahr 2008 Betriebssperren angeordnet werden.

Vorarlberg

Wegen schwerer Mängel der Milchqualität (meist Grenzwertüberschreitungen Zellzahl bzw. Keimzahl) wurden 4 Landwirte vorübergehend von der Milchlieferung ausgeschlossen.

Wien

Leermeldung

 

Frage 18:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Burgenland

In einem Fall musste eine Betriebssperre nach den Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung 2006 ausgesprochen werden (Hemmstoffe in der Milch).

Kärnten

In zwei Fällen musste eine Betriebssperre nach den Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung 2006 ausgesprochen werden.

Niederösterreich

1 Betriebssperre nach der Rückstandskontrollverordnung 2006 per Bescheid.

Oberösterreich

In vier Fällen musste eine Betriebssperre nach den Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung 2006 ausgesprochen werden.

Salzburg

In zwei Fällen musste eine Betriebssperre nach den Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung 2006 ausgesprochen werden.

Steiermark

Im Jahr 2008 musste in drei Fällen eine Betriebssperre nach den Bestimmungen des Tierarzneimittelkontrollgesetzes bzw. der Rückstandskontrollverordnung 2006 verfügt werden.

Tirol

Leermeldung


Vorarlberg

Keine Betriebssperre

Wien

Leermeldung

 

Frage 19:

Die einzelnen Bundesländer meldeten folgende Ergebnisse:

Burgenland

Leermeldung

Kärnten

In zehn Fällen wurden im Jahr 2008, nach Kontrollen gemäß Tierarzneimittelkontrollgesetz, Anzeigen erstattet (5 Tierhalter, 5 Tierärzte)

 

Niederösterreich

Nach Kenntnis der Abteilung Veterinärangelegenheiten des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung wurde von den Bezirksverwaltungs-behörden ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierarzneimittelkontroll-gesetz eingeleitet

.

Oberösterreich

Im Jahr 2008 wurden in 11 Fällen Anzeigen nach dem Tierarzneimittelkontroll-gesetz erstattet.

Salzburg

In 9 Fällen wurden im Jahr 2008, nach Kontrollen gemäß Tierarzneimittel-kontrollgesetz Anzeigen erstattet.

Steiermark

Im Jahr 2008 wurden in 10 Fällen Anzeigen nach dem Tierarzneimittelkontroll-gesetz erstattet.

Tirol

Im Jahr 2008 wurde in einem Fall Anzeige nach dem Tierarzneimittelkontroll-gesetz erstattet.

Vorarlberg

Im Jahr 2008 wurden in zwei Fällen Anzeigen nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz erstattet, jeweils einmal im Bezirk Bregenz und im Bezirk Feldkirch.

Wien

Leermeldung

 

 

 

 


 

WIEN:

 

 

ANHANG IV EdK 206/778/EG

 

Tabelle1

 

Tierkategorie

Legehennen

Kälber

Schweine

Anzahl / Haltungssystem

Freilandh.

landh.

Bodenh.

ausg. Käf.

nicht ausg.

Käf.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

0

0

-------

-------

0

1

2

Kontrollierte Betriebe

 

 

-------

-------

 

2

3

Betriebe ohne Beanstandung

 

 

-------

-------

 

1

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

 

 

-------

-------

 

 

5

Kontrollen

 

 

-------

-------

 

 

6

Aufzeichnungen

 

 

-------

-------

 

 

7

Bewegungsfreiheit

 

 

-------

-------

 

 

8

Besatzdichte

 

 

-------

-------

 

 

9

Gebäude und Unterbringung

 

 

-------

-------

 

 

10

Mindestbeleuchtung

 

 

-------

-------

 

 

11

Böden (für Schweine)

---------

---------

-------

-------

-----

 

12

Einstreu

 

 

-------

-------

 

 

13

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

-------

-------

 

 

14

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

 

 

-------

-------

 

X

15

Hämoglobinwert (Kälber)

---------

---------

-------

-------

 

-------

16

Faserhaltiges Rauhfutter (Kälber und Sauen)

---------

---------

-------

-------

 

 

17

Verstümmelungen

 

 

-------

-------

 

 

18

Zuchtmethoden

---------

---------

-------

-------

 

 

19

Verstoß A

 

 

-------

-------

 

X

20

Verstoß B

 

 

-------

-------

 

 

21

Verstoß C

 

 

-------

-------

 

 

 


Tabelle 2

 

Anzahl/Tierkategorie

Rinder (ausg. Kälber)

Schafe

Ziegen

Hausgeflügel (*)

Laufvögel

Enten

Gänse

Truthü.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

1

1

0

0

0

0

0

0

2

Kontrollierte Betriebe

2

1

 

 

 

 

 

 

3

Betriebe ohne Beanstandung

1

 

 

 

 

 

 

 

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Kontrollen

 

X

 

 

 

 

 

 

6

Aufzeichnungen

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Bewegungsfreiheit

X

 

 

 

 

 

 

 

8

Gebäude und Unterbringung

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

10

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

 

 

 

 

 

 

 

 

11

Verstümmelungen

 

 

 

 

 

 

 

 

12

Zuchtmethoden

 

 

 

 

 

 

 

 

13

Verstoß A

X

 

 

 

 

 

 

 

14

Verstoß B

 

 

 

 

 

 

 

 

15

Verstoß C

 

X

 

 

 

 

 

 

(*) Geflügel der Spezies Gallus gallus mit Ausnahme von Legehennen

 

 

 


SALZBURG:

 

ANHANG IV EdK 206/778/EG

 

Tabelle1

 

Tierkategorie

Legehennen

Kälber

Schweine

Anzahl / Haltungssystem

Freilandh.

landh.

Bodenh.

ausg. Käf.

nicht ausg.

Käf.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

28

21

-------

-------

 

1700

2

Kontrollierte Betriebe

37

37

-------

-------

146

46

3

Betriebe ohne Beanstandung

34

24

-------

-------

120

39

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

 

0

-------

-------

0

0

5

Kontrollen

 

 

-------

-------

0

 

6

Aufzeichnungen

2

 

-------

-------

0

 

7

Bewegungsfreiheit

 

 

-------

-------

2

 

8

Besatzdichte

 

 

-------

-------

2

 

9

Gebäude und Unterbringung

 

1

-------

-------

0

 

10

Mindestbeleuchtung

 

 

-------

-------

0

 

11

Böden (für Schweine)

---------

---------

-------

-------

-----

1

12

Einstreu

 

 

-------

-------

1

 

13

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

-------

-------

0

 

14

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

 

 

-------

-------

0

1

15

Hämoglobinwert (Kälber)

---------

---------

-------

-------

0

-------

16

Faserhaltiges Rauhfutter (Kälber und Sauen)

---------

---------

-------

-------

0

 

17

Verstümmelungen

 

 

-------

-------

0

 

18

Zuchtmethoden

---------

---------

-------

-------

0

 

19

Verstoß A

 

 

-------

-------

 

 

20

Verstoß B

 

 

-------

-------

 

 

21

Verstoß C

 

 

-------

-------

 

 

 


Tabelle 2

 

Anzahl/Tierkategorie

Rinder (ausg. Kälber)

Schafe

Ziegen

Hausgeflügel (*)

Laufvögel

Enten

Gänse

Truthü.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

7000

 

 

 

 

 

 

 

2

Kontrollierte Betriebe

161

47

28

18

0

1

0

0

3

Betriebe ohne Beanstandung

103

37

22

18

0

1

0

0

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

1

 

 

 

 

 

 

 

5

Kontrollen

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Aufzeichnungen

1

 

 

 

 

 

 

 

7

Bewegungsfreiheit

11

 

1

 

 

 

 

 

8

Gebäude und Unterbringung

4

 

 

 

 

 

 

 

9

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

10

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

 

 

 

 

 

 

 

 

11

Verstümmelungen

 

 

 

 

 

 

 

 

12

Zuchtmethoden

 

 

 

 

 

 

 

 

13

Verstoß A

 

 

 

 

 

 

 

 

14

Verstoß B

 

 

 

 

 

 

 

 

15

Verstoß C

 

 

 

 

 

 

 

 

(*) Geflügel der Spezies Gallus gallus mit Ausnahme von Legehennen

 

 

 

 


 

 

STEIERMARK:

 

ANHANG IV EdK 206/778/EG

 

Tabelle1

 

Tierkategorie

Legehennen

Kälber

Schweine

Anzahl / Haltungssystem

Freilandh.

landh.

Bodenh.

ausg. Käf.

nicht ausg.

Käf.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

9.856

3.520

-------

-------

11.920

11.104

2

Kontrollierte Betriebe

306

41

-------

-------

312

272

3

Betriebe ohne Beanstandung

281

35

-------

-------

292

223

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

0

0

-------

-------

0

0

5

Kontrollen

0

0

-------

-------

1

1

6

Aufzeichnungen

0

0

-------

-------

2

5

7

Bewegungsfreiheit

0

0

-------

-------

14

7

8

Besatzdichte

1

0

-------

-------

11

0

9

Gebäude und Unterbringung

57

4

-------

-------

15

8

10

Mindestbeleuchtung

2

0

-------

-------

2

4

11

Böden (für Schweine)

---------

---------

-------

-------

-----

4

12

Einstreu

0

0

-------

-------

0

26

13

Automatische und mechanische Anlagen

0

0

-------

-------

0

0

14

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

1

0

-------

-------

9

7

15

Hämoglobinwert (Kälber)

---------

---------

-------

-------

0

-------

16

Faserhaltiges Rauhfutter (Kälber und Sauen)

---------

---------

-------

-------

0

0

17

Verstümmelungen

0

0

-------

-------

0

6

18

Zuchtmethoden

---------

---------

-------

-------

0

0

19

Verstoß A

20

5

-------

-------

20

27

20

Verstoß B

5

1

-------

-------

10

22

21

Verstoß C

0

0

-------

-------

3

0

 

 

 

 

 


Tabelle 2

 

Anzahl/Tierkategorie

Rinder (ausg. Kälber)

Schafe

Ziegen

Hausgeflügel (*)

Laufvögel

Enten

Gänse

Truthü.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

12.149

2.239

1.160

968

16

2.184

399

133

2

Kontrollierte Betriebe

281

46

36

41

7

64

20

10

3

Betriebe ohne Beanstandung

266

45

35

35

5

64

20

10

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

0

0

0

0

0

0

0

0

5

Kontrollen

3

1

1

2

0

0

0

0

6

Aufzeichnungen

1

0

0

0

0

0

0

0

7

Bewegungsfreiheit

1

0

1

0

1

0

0

0

8

Gebäude und Unterbringung

16

0

0

4

2

0

0

0

9

Automatische und mechanische Anlagen

0

0

0

1

0

0

0

0

10

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

3

0

1

5

0

0

0

0

11

Verstümmelungen

0

0

0

0

0

0

0

0

12

Zuchtmethoden

0

0

0

0

0

0

0

0

13

Verstoß A

5

1

1

6

1

0

0

0

14

Verstoß B

9

0

0

0

0

0

0

0

15

Verstoß C

1

0

0

0

1

0

0

0

(*) Geflügel der Spezies Gallus gallus mit Ausnahme von Legehennen

 

 

 


KÄRNTEN:

 

 

 

Tabelle1

 

Tierkategorie

Legehennen

Kälber

Schweine

Anzahl / Haltungssystem

Freilandh.

landh.

Bodenh.

ausg. Käf.

nicht ausg.

Käf.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

57

28

0

2

3011

6878

2

Kontrollierte Betriebe

57

28

0

2

163

174

3

Betriebe ohne Beanstandung

57

26

 

2

159

168

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

 

 

 

 

 

 

5

Kontrollen

 

 

 

 

 

 

6

Aufzeichnungen

 

 

 

 

 

 

7

Bewegungsfreiheit

 

 

 

 

3 B15

2 W1

 

 

 

 

 

 

 

1 D1

8

Besatzdichte

 

 

 

 

 

 

9

Gebäude und Unterbringung

 

2

 

 

 

 

10

Mindestbeleuchtung

 

 

 

 

 

 

11

Böden (für Schweine)

---------

---------

-------

-------

-----

1 C1

12

Einstreu

 

 

 

 

 

2 H1

13

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

 

 

 

 

14

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

 

 

 

 

 

 

15

Hämoglobinwert (Kälber)

 

 

 

 

 

 

16

Faserhaltiges Rauhfutter (Kälber und Sauen)

 

 

 

 

 

 

17

Verstümmelungen

 

 

 

 

1 F2

 

18

Zuchtmethoden

 

 

 

 

 

 

19

Verstoß A

 

 

 

 

 

 

20

Verstoß B

 

 

 

 

 

 

21

Verstoß C

 

 

 

 

 

 

 


Tabelle 2

 

Anzahl/Tierkategorie

Rinder (ausg. Kälber)

Schafe

Ziegen

Hausgeflügel (*)

Laufvögel

Enten

Gänse

Truthü.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

8482

1779

1011

 

7

1680

128

2

Kontrollierte Betriebe

189

37

19

 

 

 

 

 

3

Betriebe ohne Beanstandung

 

37

19

 

 

 

 

 

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Kontrollen

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Aufzeichnungen

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Bewegungsfreiheit

 

 

 

 

 

 

 

 

8

Gebäude und Unterbringung

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

10

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

 

 

 

 

 

 

 

 

11

Verstümmelungen

 

 

 

 

 

 

 

 

12

Zuchtmethoden

 

 

 

 

 

 

 

 

13

Verstoß A

 

 

 

 

 

 

 

 

14

Verstoß B

 

 

 

 

 

 

 

 

15

Verstoß C

 

 

 

 

 

 

 

 

(*) Geflügel der Spezies Gallus gallus mit Ausnahme von Legehennen

 

 


 

 

NIEDERÖSTERRREICH:

 

Tabelle1

 

Tierkategorie

Legehennen

Kälber

Schweine

Anzahl / Haltungssystem

Freilandh.

landh.

Bodenh.

ausg. Käf.

nicht ausg.

Käf.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

5.140

5.998

8

62

5.741

1259

2

Kontrollierte Betriebe

149

52

2

7

218

316

3

Betriebe ohne Beanstandung

148

52

2

7

205

312

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

 

 

 

 

 

 

5

Kontrollen

 

 

 

 

 

 

6

Aufzeichnungen

 

 

 

 

 

 

7

Bewegungsfreiheit

 

 

 

 

11

1

8

Besatzdichte

 

 

 

 

 

 

9

Gebäude und Unterbringung

2

 

 

 

1

1

10

Mindestbeleuchtung

 

 

 

 

3

3

11

Böden (für Schweine)

 

 

 

 

 

 

12

Einstreu

 

 

 

 

 

 

13

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

 

 

 

 

14

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

 

 

 

 

 

2

15

Hämoglobinwert (Kälber)

 

 

 

 

 

 

16

Faserhaltiges Rauhfutter (Kälber und Sauen)

 

 

 

 

 

 

17

Verstümmelungen

 

 

 

 

 

 

18

Zuchtmethoden

 

 

 

 

 

 

19

Verstoß A

 

 

 

 

5

2

20

Verstoß B

2

 

 

 

1

1

21

Verstoß C

 

 

 

 

10

4

 


Tabelle 2

 

Anzahl/Tierkategorie

Rinder (ausg. Kälber)

Schafe

Ziegen

Hausgeflügel (*)

Laufvögel

Enten

Gänse

Truthü.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

14320

3430

2361

16281

 

 

 

2

Kontrollierte Betriebe

554

75

24

42

 

 

 

 

3

Betriebe ohne Beanstandung

539

75

24

42

 

 

 

 

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

1

 

 

 

 

 

 

 

5

Kontrollen

1

 

 

 

 

 

 

 

6

Aufzeichnungen

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Bewegungsfreiheit

2

 

 

 

 

 

 

 

8

Gebäude und Unterbringung

26

 

 

 

 

 

 

 

9

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

10

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

6

 

 

 

 

 

 

 

11

Verstümmelungen

 

 

 

 

 

 

 

 

12

Zuchtmethoden

 

 

 

 

 

 

 

 

13

Verstoß A

6

 

 

 

 

 

 

 

14

Verstoß B

27

 

 

 

 

 

 

 

15

Verstoß C

3

 

 

 

 

 

 

 

(*) Geflügel der Spezies Gallus gallus mit Ausnahme von Legehennen

 

 

 


 

BURGENLAND:

 

ANHANG IV EdK 2006/778/EG

 

 

 

Tabelle1

 

Tierkategorie

Legehennen

Kälber

Schweine

Anzahl / Haltungssystem

Freilandh.

landh.

Bodenh.

ausg. Käf.

nicht ausg.

Käf.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

18

17

-------

-------

16

27

2

Kontrollierte Betriebe

9

6

-------

-------

14

27

3

Betriebe ohne Beanstandung

7

5

-------

-------

11

24

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

 

 

-------

-------

 

 

5

Kontrollen

 

 

-------

-------

 

 

6

Aufzeichnungen

2

1

-------

-------

 

1

7

Bewegungsfreiheit

 

 

-------

-------

7

1

8

Besatzdichte

 

 

-------

-------

 

1

9

Gebäude und Unterbringung

 

 

-------

-------

2

 

10

Mindestbeleuchtung

 

 

-------

-------

2

1

11

Böden (für Schweine)

---------

---------

-------

-------

-----

 

12

Einstreu

 

 

-------

-------

 

 

13

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

-------

-------

 

 

14

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

 

 

-------

-------

 

2

15

Hämoglobinwert (Kälber)

---------

---------

-------

-------

 

-------

16

Faserhaltiges Rauhfutter (Kälber und Sauen)

---------

---------

-------

-------

 

 

17

Verstümmelungen

1

1

-------

-------

 

2

18

Zuchtmethoden

---------

---------

-------

-------

 

1

19

Verstoß A

3

2

-------

-------

2

8

20

Verstoß B

 

 

-------

-------

9

1

21

Verstoß C

 

 

-------

-------

 

 

 


Tabelle 2

 

Anzahl/Tierkategorie

Rinder (ausg. Kälber)

Schafe

Ziegen

Hausgeflügel (*)

Laufvögel

Enten

Gänse

Truthü.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

13

6

1

 

 

 

 

2

2

Kontrollierte Betriebe

13

6

1

 

 

 

 

2

3

Betriebe ohne Beanstandung

10

6

1

 

 

 

 

2

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Kontrollen

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Aufzeichnungen

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Bewegungsfreiheit

7

 

 

 

 

 

 

 

8

Gebäude und Unterbringung

2

 

 

 

 

 

 

 

9

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

10

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

 

 

 

 

 

 

 

 

11

Verstümmelungen

1

 

 

 

 

 

 

 

12

Zuchtmethoden

 

 

 

 

 

 

 

 

13

Verstoß A

1

 

 

 

 

 

 

 

14

Verstoß B

9

 

 

 

 

 

 

 

15

Verstoß C

 

 

 

 

 

 

 

 

(*) Geflügel der Spezies Gallus gallus mit Ausnahme von Legehennen

 

 

 


 

 

VORARLBERG:

 

 

 

Tierkategorie

Legehennen

Kälber

Schweine

Anzahl / Haltungssystem

Freilandh.

landh.

Bodenh.

ausg. Käf.

nicht ausg.

Käf.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

15

30

-------

-------

50

413

2

Kontrollierte Betriebe

12

27

-------

-------

48

18

3

Betriebe ohne Beanstandung

11

22

-------

-------

42

14

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

 

 

-------

-------

 

 

5

Kontrollen

 

 

-------

-------

 

 

6

Aufzeichnungen

 

 

-------

-------

 

 

7

Bewegungsfreiheit

 

1

-------

-------

3

 

8

Besatzdichte

 

1

-------

-------

 

 

9

Gebäude und Unterbringung

 

2

-------

-------

1

1

10

Mindestbeleuchtung

 

 

-------

-------

 

 

11

Böden (für Schweine)

---------

---------

-------

-------

-----

 

12

Einstreu

 

 

-------

-------

 

 

13

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

-------

-------

 

1

14

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

1

1

-------

-------

2

2

15

Hämoglobinwert (Kälber)

---------

---------

-------

-------

 

-------

16

Faserhaltiges Rauhfutter (Kälber und Sauen)

---------

---------

-------

-------

 

 

17

Verstümmelungen

 

 

-------

-------

 

 

18

Zuchtmethoden

---------

---------

-------

-------

 

 

19

Verstoß A

1

5

-------

-------

6

4

20

Verstoß B

 

 

-------

-------

 

 

21

Verstoß C

 

 

-------

-------

 

 

 


Tabelle 2

 

Anzahl/Tierkategorie

Rinder (ausg. Kälber)

Schafe

Ziegen

Hausgeflügel (*)

Laufvögel

Enten

Gänse

Truthü.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

2570

452

527

10

1

10

5

 

2

Kontrollierte Betriebe

52

9

10

3

1

3

1

 

3

Betriebe ohne Beanstandung

47

9

10

3

1

3

1

 

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Kontrollen

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Aufzeichnungen

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Bewegungsfreiheit

 

 

 

 

 

 

 

 

8

Gebäude und Unterbringung

5

 

 

 

 

 

 

 

9

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

10

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

 

 

 

 

 

 

 

 

11

Verstümmelungen

 

 

 

 

 

 

 

 

12

Zuchtmethoden

 

 

 

 

 

 

 

 

13

Verstoß A

5

 

 

 

 

 

 

 

14

Verstoß B

 

 

 

 

 

 

 

 

15

Verstoß C

 

 

 

 

 

 

 

 

(*) Geflügel der Spezies Gallus gallus mit Ausnahme von Legehennen

 

 

 


 

 

TIROL:

Tabelle1

 

Tierkategorie

Legehennen

Kälber

Schweine

Anzahl / Haltungssystem

Freilandh.

landh.

Bodenh.

ausg.f.

nicht ausg.

Käf.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

1642

1764

-------

-------

10452

3527

2

Kontrollierte Betriebe

48

77

-------

-------

279

81

3

Betriebe ohne Beanstandung

47

69

-------

-------

229

54

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

 

 

-------

-------

 

 

5

Kontrollen

 

 

-------

-------

 

 

6

Aufzeichnungen

 

 

-------

-------

7

2

7

Bewegungsfreiheit

 

 

-------

-------

17

1

8

Besatzdichte

 

 

-------

-------

 

 

9

Gebäude und Unterbringung

1

4

-------

-------

2

10

10

Mindestbeleuchtung

 

 

-------

-------

3

1

11

Böden (für Schweine)

---------

---------

-------

-------

-----

2

12

Einstreu

 

 

-------

-------

14

6

13

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

-------

-------

 

 

14

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

1

3

-------

-------

5

26

15

Hämoglobinwert (Kälber)

---------

---------

-------

-------

 

-------

16

Faserhaltiges Rauhfutter (Kälber und Sauen)

---------

---------

-------

-------

 

 

17

Verstümmelungen

 

 

-------

-------

 

 

18

Zuchtmethoden

---------

---------

-------

-------

 

 

19

Verstoß A

1

6

-------

-------

6

39

20

Verstoß B

 

 

-------

-------

1

1

21

Verstoß C

 

 

-------

-------

5

2

 


Tabelle 2

 

Anzahl/Tierkategorie

Rinder (ausg. Kälber)

Schafe

Ziegen

Hausgeflügel (*)

Laufvögel

Enten

Gänse

Truthü.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

10461

2665

2216

119

4

297

69

26

2

Kontrollierte Betriebe

298

74

68

3

0

1

4

0

3

Betriebe ohne Beanstandung

204

61

55

3

0

1

4

0

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

1

 

1

 

 

 

 

 

5

Kontrollen

 

 

1

 

 

 

 

 

6

Aufzeichnungen

16

10

3

 

 

 

 

 

7

Bewegungsfreiheit

24

1

8

 

 

 

 

 

8

Gebäude und Unterbringung

57

7

2

 

 

 

 

 

9

Automatische und mechanische Anlagen

2

 

 

 

 

 

 

 

10

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

12

 

2

 

 

 

 

 

11

Verstümmelungen

1

1

 

 

 

 

 

 

12

Zuchtmethoden

 

 

 

 

 

 

 

 

13

Verstoß A

97

10

7

 

 

 

 

 

14

Verstoß B

14

6

 

 

 

 

 

 

15

Verstoß C

5

1

3

 

 

 

 

 

(*) Geflügel der Spezies Gallus gallus mit Ausnahme von Legehennen

 

 


 

 

OBERÖSTERREICH:

 

ANHANG IV EdK 206/778/EG

 

Tabelle1

 

Tierkategorie

Legehennen

Kälber

Schweine

Anzahl / Haltungssystem

Freilandh.

landh.

Bodenh.

ausg. Käf.

nicht ausg.

Käf.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

148

129

4

44

15000

 

9386

2

Kontrollierte Betriebe

195

8

1

44

414

388

3

Betriebe ohne Beanstandung

195

8

1

43

403

355

Zahl der Verstöße wegen

4

Personal

 

 

 

 

 

2

5

Kontrollen

 

 

 

 

 

 

6

Aufzeichnungen

 

 

 

 

 

1

7

Bewegungsfreiheit

 

 

 

 

2

2

8

Besatzdichte

 

 

 

 

 

 

9

Gebäude und Unterbringung

 

 

 

 

1

 

10

Mindestbeleuchtung

 

 

 

 

 

4

11

Böden (für Schweine)

---------

---------

-------

-------

-----

 

12

Einstreu

 

 

 

 

 

 

13

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

 

 

 

 

14

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

 

 

 

 

9

8

15

Hämoglobinwert (Kälber)

---------

---------

-------

-------

 

-------

16

Faserhaltiges Rauhfutter (Kälber und Sauen)

---------

---------

-------

-------

 

 

17

Verstümmelungen

 

 

 

 

 

1

18

Zuchtmethoden

 

 

 

 

 

 

19

Verstoß A

 

 

 

 

2

4

20

Verstoß B

 

 

 

 

 

 

21

Verstoß C

 

 

 

 

9

29

 


Tabelle 2

 

Anzahl/Tierkategorie

Rinder (ausg. Kälber)

Schafe

Ziegen

Hausgeflügel (*)

Laufvögel

Enten

Gänse

Truthü.

1

Kontrollpflichtige Betriebe

18418

2786

2333

14761

5

1607

551

55

 

2

Kontrollierte Betriebe

652

48

30

32

0

10

9

4

 

3

Betriebe ohne Beanstandung

554

42

29

32

0

10

9

4

 

Zahl der Verstöße wegen

 

4

Personal

27

2

 

 

 

 

 

 

 

5

Kontrollen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Aufzeichnungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Bewegungsfreiheit

21

2

 

 

 

 

 

 

 

8

Gebäude und Unterbringung

18

2

 

 

 

 

 

 

 

9

Automatische und mechanische Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

25

 

 

 

 

 

 

 

 

11

Verstümmelungen

4

 

 

 

 

 

 

 

 

12

Zuchtmethoden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

13

Verstoß A

5

4

1

 

 

 

 

 

 

14

Verstoß B

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15

Verstoß C

6

2

 

 

 

 

 

 

 

(*) Geflügel der Spezies Gallus gallus mit Ausnahme von Legehennen