2139/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.07.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0145-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2092/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ungereimtheiten um die Hausdurchsuchung in der Meinl Bank AG“ gerichtet.
Aufgrund der mir vorliegenden Berichte beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Im Hinblick darauf, dass sich diese Frage auf konkrete Ermittlungsschritte in einem Strafverfahren bezieht, das sich noch im Stadium offener Ermittlungen befindet, und das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung absehen muss, weil ansonsten einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.
Zu 2:
Mag. Thomas Havranek hat in seiner Eigenschaft als Sachverständiger an der Durchsuchung teilgenommen.
Zu 3 und 6:
Robert Sturm hat an der Durchsuchung der Zentrale der Meinl Bank AG nicht teilgenommen.
Zu 4:
Das Protokoll ist Teil des Ermittlungsaktes.
Zu 5:
Für die Richtigkeit der in dieser Frage zum Ausdruck gebrachten Vermutung gibt es nach den mir vorliegenden Informationen keinerlei Anhaltspunkte.
. Juli 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)