2140/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.07.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und
Kollegen
haben am 20. Mai 2009 unter der Zl. 2108/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Kinderrechte in die Verfassung" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2:
Im
Regierungsprogramm 2008-2013 haben sich die Regierungsparteien die
„Aufnahme
der
Kinderrechte als Grundrechte gemäß der Kinderrechtskonvention der
UNO in die
Bundesverfassung" zum Ziel gesetzt (Jugendpolitische Maßnahmen /
Kinderrechte,
Jugendschutz und Prävention).
Zuvor schon
hat der Österreich-Konvent (Ausschuss IV für soziale Grundrechte) Konsens
dahingehend erzielt, dass Kinderrechte verfassungsrechtlich eigenständig
gestaltet und in
einem
eigenen Artikel formuliert werden sollen.
Derzeit wird
geprüft, inwieweit das im Regierungsprogramm genannte Vorhaben
ehestmöglich
umgesetzt werden kann.
Für die
Beschlussfassung als Verfassungsgesetz ist Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Eine
breitest mögliche parlamentarische Unterstützung wäre aus meiner
Sicht wünschenswert.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Eine
Beantwortung der Frage nach der federführenden Zuständigkeit eines
oder mehrerer
Ressorts
für die einzelnen Artikel der Konvention ist in dieser Allgemeinheit kaum
möglich, da die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils
unterschiedliche
Ressorts
betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden.