2140/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.07.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und
Kollegen haben am 20. Mai 2009 unter der Zl. 2108/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Kinderrechte in die Verfassung" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2:

Im Regierungsprogramm 2008-2013 haben sich die Regierungsparteien die „Aufnahme
der Kinderrechte als Grundrechte gemäß der Kinderrechtskonvention der UNO in die
Bundesverfassung" zum Ziel gesetzt (Jugendpolitische Maßnahmen / Kinderrechte,
Jugendschutz und Prävention).

Zuvor schon hat der Österreich-Konvent (Ausschuss IV für soziale Grundrechte) Konsens
dahingehend erzielt, dass Kinderrechte verfassungsrechtlich eigenständig gestaltet und in
einem eigenen Artikel formuliert werden sollen.

Derzeit wird geprüft, inwieweit das im Regierungsprogramm genannte Vorhaben
ehestmöglich umgesetzt werden kann.

 

Für die Beschlussfassung als Verfassungsgesetz ist Zweidrittelmehrheit erforderlich. Eine
breitest mögliche parlamentarische Unterstützung wäre aus meiner Sicht wünschenswert.


Zu den Fragen 3 bis 5:

Eine Beantwortung der Frage nach der federführenden Zuständigkeit eines oder mehrerer
Ressorts für die einzelnen Artikel der Konvention ist in dieser Allgemeinheit kaum
möglich, da die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils unterschiedliche
Ressorts betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden.