2144/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.07.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 16. Juli 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0204-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2118/J betreffend „Kinderrechte in die Verfassung“, welche die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 20. Mai 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Die Regierungsparteien haben sich in ihrem aktuellen Regierungsprogramm als Punkt 1 der jugendpolitischen Maßnahmen die „Aufnahme der Kinderrechte als Grundrechte gemäß der Kinderrechtskonvention der UNO in die Bundesverfassung“ vorgenommen.
Zurzeit wird daher geprüft, inwieweit dieses Vorhaben bis zum 20. Jahrestag der Verabschiedung der Konvention über die Rechte des Kindes am 20. November 2009 umgesetzt werden kann.
Der Österreich-Konvent (Ausschuss IV für soziale Grundrechte) hat Konsens dahingehend erzielt, dass Kinderrechte verfassungsrechtlich eigenständig gestaltet und in einem eigenen Artikel formuliert werden sollen. Es bestand Einigung, dass nicht die gesamte Kinderrechtskonvention in die Verfassung übernommen werden sollte, sondern einzelne Teile der Konvention – vor allem der sehr umfassende Kindeswohlgedanke – verfassungsrechtlich gewährleistet werden sollen.
Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:
Österreich ist dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes in der Gewissheit beigetreten, dass die im Übereinkommen normierten Rechte des Kindes und die Achtung seiner besonderen Bedürfnisse in der österreichischen Rechtsordnung im Wesentlichen bereits gewährleistet sind. Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien enthalten. Die unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der Gewährleistungen der Konvention machen eine Zuordnung ihrer Artikel zu einzelnen österreichischen Gesetzesbestimmungen aber in den meisten Fällen schwierig und wenig sinnvoll. Auch eine Beantwortung der Frage nach der federführenden Zuständigkeit eines oder mehrerer Ressorts für die einzelnen Artikel der Konvention ist in dieser Allgemeinheit kaum möglich, da die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils unterschiedliche Ressorts betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden können.
Aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend auf diesem Gebiet ist beispielhaft Folgendes anzuführen:
Das Regierungsprogramm sieht vor, dass durch bessere Bildungschancen für Kinder aus benachteiligten Familien ein größeres Angebot von arbeitszeitadäquaten Kinderbetreuungsplätzen und bessere Erwerbsmöglichkeiten der Eltern aufgrund beschäftigungsfreundlicher Familienleistungen und einer familienfreundlichen Arbeitswelt die Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen in den nächsten 10 Jahren um ein Drittel reduziert wird.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend trägt mit den Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds sowohl direkt durch einen Lastenausgleich (z.B. Familienbeihilfe, Schulfreifahrt, Schulbücher etc.), als auch indirekt durch einen Leistungsausgleich (z.B. Kinderbetreuungsgeld, sozialversicherungsrechtliche Ersatzzeiten für Kindererziehung) zur Prävention von Kinderarmut bei und leistet Überbrückungshilfen für unverschuldet in Not geratene Familien und Unterhaltsvorschüsse für Kinder.
Durch zielgruppenspezifische Schwerpunktsetzungen wurden in den letzten Jahren besonders jene Familien verstärkt unterstützt, die als besonders armutsgefährdet gelten. So verschaffen beispielsweise die Anpassungen im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes Eltern mehr berufliche Flexibilität. Die Erhöhung der Familienbeihilfe und der Mehrkindzuschlag haben dazu beigetragen, das Armutsrisiko von kinderreichen Familien zu reduzieren.
Um die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Chancengleichheit aller Kinder im Bildungssystem voranzutreiben, hat die Bundesregierung in den letzten Jahren den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen forciert. Kinder, die über mangelnde Deutsch-Kenntnisse verfügen, sollen in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen so gefördert werden, dass sie mit dem Eintritt in die erste Schulstufe die Unterrichtssprache nach einheitlichen Deutsch-Standards im Sinne von Sprachkompetenzmodellen beherrschen. Damit allen Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben geboten werden können, wurde eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG beschlossen, die den halbtägigen Besuch von Kindergärten und altersgemischten Gruppen im letzten Jahr vor Schuleintritt verpflichtend und für die Eltern kostenfrei vorsieht.
Zum Schutz von Kindern vor Gewalt und Ausbeutung fördert mein Ressort Einrichtungen wie beispielsweise die Plattform gegen Gewalt in der Familie. Diese Plattform dient als Instrument zur Vernetzung von Hilfseinrichtungen, als österreichweites Forum für den Erfahrungsaustausch und als Beitrag zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Problem der Gewalt in der Familie. Sie setzt sich aus 45 etablierten Organisationen, wie den Kinderschutzzentren, Frauenberatungsstellen, Jugendeinrichtungen, Senior/inn/envereinen und Männerberatungsstellen zusammen.
Als für die Koordination der Kinderrechtspolitik zuständiges Ressort unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend die Partizipation von Kindern und Jugendlichen. So wird unter anderem seit 2009 die Bundesjugendvertretung (BJV) vom BMWFJ in einer Form gefördert, die diese nachhaltig absichert und ihre Unabhängigkeit gewährleistet.
Zur Förderung des Wissens und des Verständnisses der Kinderrechtekonvention betreibt mein Ressort die Website www.kinderrechte.gv.at. Diese Informationsquelle für Kinderrechtsfragen wird monatlich von etwa 3500 Besuchern frequentiert. Sie enthält neben allen relevanten öffentlichen Publikationen (Konventionstexte, Staatenberichte und Empfehlungen der Vereinten Nationen, Stellungnahmen und Publikationen des Europarates und der EU) vielfältige Informationen und Meinungen zu wichtigen Kinderrechtsthemen.