2146/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 17. Juli 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0206-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2147/J betreffend „die von Ihrem Ressort an die EU geleisteten bez. die von der EU empfangenen Zahlungen in den Jahren 2005 bis 2008“, welche die Abgeordneten
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen am 19. Mai 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:

 

Folgende Zahlungen wurden an die EU oder ihr zuordenbare Organisationen als Mitgliedsbeitrag und für Veranstaltungen der Österreichischen Präsidentschaft geleistet: 2005: € 72.651,46, 2006: € 104.122,85, 2007: € 69.982,- und 2008: € 69.982,-.

 

 


Antwort zu den Punkten 9 bis 16 der Anfrage:

 

Folgende Zahlungen wurden von der EU oder ihr zuordenbaren Organisationen als Kostenersatz für diverse Vorhaben empfangen: 2005: € 106.998,97, 2006:
€ 74.483,24, 2007: € 74.465,99 und 2008: € 94.506,09

 

 

Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) wurden empfangen: 2005:
€ 187.656.077,61, 2006: € 108.913.128,65, 2007: € 30.997.185,77 und 2008:  € 37.513.150,97.

 

An Refundierungen von für Dienstreisen zu EU-Gremien entstandenen Kosten durch die EU wurden empfangen: 2005: € 215.689,51, 2006: € 231.354,92, 2007: € 191.485,66, 2008: € 176.091,28. Im Übrigen wird hierzu auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2139/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verwiesen.

 

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Eine Beurteilung der Zahlungen an die EU bzw. von der EU ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Es darf jedenfalls darauf hingewiesen werden, dass infolge der BMG-Novelle 2009 Mittel des ESF nicht mehr dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zufließen werden.