2148/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.07.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0191-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Juli 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2185/J-NR/2009 betreffend PISA-Testung sowie Ausgangs-Testung für die Bildungsstandards durch das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung (BIFIE), die die Abg. Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen am 26. Mai 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Es war seit Herbst  2008 bekannt, dass es bei der Bildungsstandards-Testung 2009 auch Inhalte zur Gewinnung von Daten für wissenschaftliche Fragestellungen der österreichischen Bildungsforschung geben würde, hinsichtlich der Zusatzfragebögen bei der PISA-Testung 2009 war dies seit Herbst 2007 bekannt. Darüber hinaus sind dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Testungen des BIFIE bekannt, bei denen im Zusammenhang mit diesen Fragebögen verwendet wurden, die Zusatz-Untersuchungen ermöglichen.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Der Auftrag zur Erstellung des nationalen Fragebogenteils zu PISA 2009 wurde im Jahr 2007 durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erteilt, und zwar in Form eines Werkvertrags mit einem universitären Konsortium unter der Leitung von Univ.-Prof. Ferdinand Eder (Salzburg), zumal das BIFIE zu diesem Zeitpunkt noch nicht existierte. Das derart beauftragte wissenschaftliche Konsortium hat diesen nationalen Fragebogenteil selbstständig erstellt.


Bei dem Fragebogen zur Baseline-Testung handelte es sich nicht um einen Zusatz-Fragebogen, sondern um einen im Kern integralen Bestandteil der Baseline-Testung. Mit der Beauftragung der Baseline-Testung war das BIFIE somit auch beauftragt, diesen Fragebogen zu erstellen. Die Fragen zur Baseline-Testung wurden vom BIFIE, zum Teil in Kooperation mit den Universitäten Salzburg und Wien, erarbeitet.

 

Zu Frage 6:

PISA: Ein nationaler Fragebogenteil pro Schülerin und Schüler in rotierten Formen, um die Belastung der Schülerinnen und Schüler zu verringern.

Baseline: Bei der Baseline 8 wurde ein Schülerinnen- und Schülerfragebogen eingesetzt.

 

Zu Frage 7:

Themenbereiche PISA 2009:

•     Lesegewohnheiten der Jugendlichen,

•     Nutzung von Informationstechnologien innerhalb und außerhalb der Schule,

•     Befindlichkeit und der Schulerfolg der Schülerinnen und Schüler am Übergang zur Sekundarstufe II,

•     Belastung/Stress in der Schule.

•     Unterricht im Fach Deutsch,

•     Gewalt in der Schule,

•     Geschlechterrollen,

•     Sozialkapital,

•     Freizeitgestaltung und kulturelle Aktivitäten.

Die Inhalte des Schülerinnen- und Schülerfragebogens wurden für die Erhebung auf vier Formen aufgeteilt, die über die gesamte Stichprobe rotiert eingesetzt werden, d. h. dass jede Schülerin bzw. jeder Schüler nur jeweils eine der vier Formen zur Beantwortung vorgelegt bekommen hat.

 

Themenbereiche Bildungsstandards-Baseline 8-Testung (Schülerinnen- und Schülerfragebogen):

•     Demografische Informationen über die Schülerinnen und Schüler und ihren familiären Hintergrund,

•     Fragen zur bisherigen Schulkarriere,

•     Schulklima,

•     Migration,

•     Fragen zum Lernen in Englisch, Deutsch und Mathematik,

•     Fragen zur Händigkeit.

 

Zu Frage 8:

Das BIFIE-Gesetz stellt die rechtliche Grundlage der Tätigkeiten des BIFIE dar. Im konkreten Fall ist es vor allem § 6 dieses Gesetzes. Aus datenschutzrechtlicher Hinsicht sei darauf verwiesen, dass es nicht von Bedeutung ist, ob „persönliche“ Fragen gestellt werden, sondern ob die Betreffenden identifizierbar sind.

 

Zu Frage 9:

Die PISA-Daten werden (anonymisiert) an die OECD zur Erstellung des internationalen Berichts versandt. Die Baseline-Daten verbleiben beim BIFIE.


Zu Frage 10:

PISA: 291 Schulen.

Baseline: 205 Schulen.

 

Zu Frage 11:

Die Stichproben umfassten jeweils folgende Anzahl:

PISA: ca. 7.600,

Baseline: ca. 11.000.

Die Registrierung des Rücklaufs ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

Zu Frage 12:

PISA – OECD.

Baseline – BIFIE.

 

Zu Frage 13:

Dem (internationalen) System-Monitoring.

 

Zu Frage 14:

Die PISA-Studie bzw. das Entwickeln von Bildungsstandards gilt als wissenschaftliche Forschung im Sinn von § 46 DSG 2000. Sind die in Abs. 1 genannten Voraussetzungen erfüllt, ist keine Befassung der Datenschutzkommission erforderlich.

Auch wenn das BIFIE als Auftraggeber im datenschutzrechtlichen Sinn die Katalognummer und das Geburtsdatum der Schülerinnen und Schüler kannte, wird für das Institut die Identität der Schülerinnen und Schüler deswegen nicht erkennbar. Nachdem das BIFIE eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, laufen auch die in Verbindung mit § 6 BIFIE-Gesetz stehenden Erhebungen im Rahmen der Hoheitsverwaltung ab. Für eine Preisgabe der Schülerinnen- und Schüleridentität durch die Schule an das BIFIE bedürfte es demnach einer gesetzlichen Grundlage, die es jedoch nicht gibt. Das Offenlegen der Schülerinnen- und Schüleridentität wäre nur durch ein rechtswidriges Zusammenwirken zwischen Schule und BIFIE möglich. Mit rechtlich zulässigen Mitteln ist die Schülerinnen- und Schüleridentität für das BIFIE nicht ermittelbar. Die Daten auf den Fragebögen sind daher indirekt personenbezogen, womit § 46 Abs. 1 DSG 2000 Anwendung findet.

 

Zu Frage 15:

Ja, durch Informationsblätter.

 

Zu Frage 16:

Über die Befragung wurde im Informationsblatt allgemein informiert. Jede Frage in jedem Fragebogen ist sozialwissenschaftlich gesehen persönlich, wenn sie von einer Person beantwortet wurde. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen.

 

Zu Frage 17:

Während der laufenden Testung und der Befragung ist entsprechend der Vorgaben der OECD und des BIFIE nur die Anwesenheit der Testleiterin bzw. des Testleiters und der Schülerinnen und Schüler erlaubt. Am Beginn (vor der Testung) ist zur Feststellung der Anwesenheit entweder die Schulleiterin bzw. der Schulleiter oder die Schulkoordinatorin bzw. der Schulkoordinator notwendig.


Zu Frage 18:

Die Testleiterin bzw. der Testleiter.

 

Zu Frage 19:

PISA: Durch die Testleiterin bzw. den Testleiter.

Baseline: Durch die Schulleitung (in einem versiegelten Paket).

 

Zu Frage 20:

Sie werden am BIFIE erfasst und analysiert. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 21 verwiesen.

 

Zu Frage 21:

Der ursprüngliche Fragebogen (Baseline 8) wurde durch einen neuen, deutlich kürzeren Bogen ersetzt. Der nur teilweise ausgefüllte ursprüngliche Fragebogen wurde (mit Ausnahme von Oberösterreich und Tirol) an das BIFIE gesandt und unter notarieller Aufsicht vernichtet. In den Bundesländern Oberösterreich und Tirol wurde eine eigene Vernichtungsmethode unter Aufsicht des Landesschulrates gewählt.

 

Zu Frage 22:

Ja, alle Fragebögen werden beim BIFIE verwahrt, ausgenommen die vernichteten Fragebögen.

 

Zu Frage 23:

Derzeit noch keine. Die Auswertung kann erst nach vollständiger Erfassung, Datenbereinigung, Gewichtung etc. beginnen. Das wird noch einige Monate in Anspruch nehmen.

 

Zu Frage 24:

Ja, im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen.

 

Zu Frage 25:

PISA: 15 Minuten für den nationalen Zusatzfragebogen.

Baseline: 15 bis 20 Minuten.

 

Zu Frage 26:

Pausen waren zwischen der Testung und der Befragung vorgesehen – nicht innerhalb der Befragung.

 

Zu Frage 27:

Da „persönliche Verhältnisse“ kein Begriff ist, auf dessen Basis eine Kostenrechnung erstellt werden könnte, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 28:

Der entstandene Schaden ist weniger materiell als inhaltlich (es entfielen dadurch eine Reihe wichtiger und interessanter Themen für die Analyse). So wurde von der Lehrervertretung im Juni 2009 aufgrund aktueller Probleme dringend eine repräsentative Erhebung zu Gewalt an den Schulen gefordert – während gleichzeitig unter notarieller Aufsicht genau diese sorgfältig (unter Leitung von Prof. Spiel) erstellte Studie bei 11.000 Schülerinnen und Schülern vernichtet wurde.


Der meiste materielle Schaden entstand durch die Einstellung der Erhebung, die die Umplanung der Testadministration und die Neuerstellung eines Bogens erforderlich gemacht hatte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können jedoch keine konkreten Zahlen genannt werden, zumal der Jahresabschluss 2009 noch nicht vorliegt (Sommer 2010).

 

Zu Fragen 29 bis 31:

Die Finanzierung des BIFIE und seiner Aktivitäten erfolgt im Zuge der in § 16 BIFIE-Gesetz vorgesehenen Basisfinanzierung. Die Baseline- und die PISA-Studie sind budgetär im Rahmen des geltenden Dreijahresplans durch den Aufsichtsrat des BIFIE genehmigt. Für den nationalen Fragebogenteil PISA 2009 erfolgte die Finanzierung der Erstellung durch einen Vertrag zwischen dem Ressort und dem Konsortium (vgl. Frage 4).

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.