215/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.01.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrats Mag.a Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n
GZ: BMVIT-11.000/0020-I/PR3/2008 Wien, am . Jänner 2008 Wien, . 2008
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Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. November 2008 unter der Nr. 221/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den Stand der Umsetzung der Entschließung des Nationalrates vom 12.09.2008 betreffend die Prüfung der rechtlichen Möglichkeit zur Öffnung der Tankstellen der ASFINAG gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4:
Ø Haben Sie bereits Schritte im Sinne der Umsetzung der gegenständlichen Entschließung des Nationalrates vom 12.09.2008 betreffend die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zur Öffnung der Tankstellen der ASFINAG gesetzt?
1.a. Wenn nein, warum nicht?
1.b. Wenn ja, welche konkreten Schritte waren dies?
Ø Welche Ergebnisse haben die entsprechenden Prüfungen der rechtlichen Möglichkeiten gezeitigt?
Ø Können die Österreicherinnen und Österreicher mit einer baldigen Öffnung der Tankstellen der ASFINAG rechnen?
3.a. Wenn nein, warum nicht?
3.b. Wenn ja, wann wird die Öffnung der Tankstellen der ASFINAG erfolgen?
3.c. Wenn ja, um welche und wie viele Tankstellen wird es sich konkret handeln?
3.d. Wenn ja, welche Ersparnis können sich die Österreicherinnen und Österreicher durch die Öffnung der Tankstellen der ASFINAG beim Tanken künftig erwarten?
Ø Treten Sie dafür ein, dass nach Kärntner Vorbild auch in allen anderen Bundesländern die Landestankstellen für die Österreicherinnen und Österreicher geöffnet werden sollen?
4.a. Wenn nein, warum nicht?
Die zuständige Fachabteilung meines Ressorts sowie die ASFINAG haben den gegenständlichen Entschließungsantrag eingehend geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die rechtlichen und technischen Möglichkeiten für eine „öffentliche“ Nutzung der Tankstellen der ASFINAG nicht gegeben sind. Zu berücksichtigen ist auch, dass eine Öffnung der Tankstellen, insbesondere von solchen im Zuge von Bundesstraßen, umfangreiche Adaptierungen und die Durchführung von Behördenverfahren nach verschiedensten Rechtsmaterien notwendig machen würden.