2151/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                           BMWF-10.000/0202-Pers./Org.e/2009

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien,16. Juli 2009

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2416/J-NR/2009 betreffend Evaluierung inter-nationaler Abkommen, die der Abgeordnete Dr. Martin Graf und weitere Abgeordnete am
12. Juni 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend verweise ich bezüglich der in der Präambel der Anfrage angesprochenen Mitgliedschaft Österreichs beim CERN auf meine Ausführungen, die in der Beantwortung der in-zwischen gestellten Anfrage Nr. 2634/J-NR/2009 vom 8. Juli 2009 enthalten sein werden.

 


Zu Fragen 1 bis 6:

Gemäß Abschnitt M Teil 2 der Anlage zu § 2 BMG ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung unter anderem etwa für Angelegenheiten der Wissenschaften insbesondere der wissenschaftlichen Forschung und Lehre zuständig. Daraus ergibt sich, dass mein Ressort auch von einer beträchtlichen Anzahl multilateraler und bilateraler internationaler Abkommen be-troffen ist. Beispielsweise sind hier insgesamt 11 multilaterale und 52 bilaterale Abkommen
über Anerkennungen im Hochschulbereich anzuführen oder etwa 17 Abkommen über eine
wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit. Der Abschluss dieser Abkommen reicht teilweise mehrere Jahrzehnte zurück.

 

Eine detaillierte Auflistung aller mein Ressort betreffenden Abkommen bzw. Projekte sowie eine Bewertung der jeweils zurechenbaren Kosten einschließlich einer Evaluierung des Nutzens für die Republik Österreich würde einen organisatorischen Aufwand darstellen, der in keinem
vertretbaren Verhältnis zu dem dadurch erzielbaren Nutzen stünde. Daher wird aus ver-waltungsökonomischen Gründen von einer Beantwortung der einzelnen Fragen Abstand
genommen.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2405/J-NR/2009 durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.