2153/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0088 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. JULI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Wolfgang Zanger, Kolleginnen
und Kollegen vom 20. Mai 2009, Nr. 2163/J, betreffend
Verwendung von Analogkäse in Österreich
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Mai 2009, Nr. 2163/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2 :
Das Inverkehrbringen von Produkten, bei denen sogenannter „Analogkäse“ enthalten ist, ist in der EU und somit auch in Österreich nicht verboten, wenn Worte wie Käse, Analogkäse, Käseimitat nicht aufscheinen und in der Zutatenliste eine korrekte Kennzeichnung der dafür verwendeten Bestandteile vorliegt. Am österreichischen Markt sind derartige Produkte zu finden.
Anwendungsbereiche können sein:
· Gastronomie
· Bäckereien
· Fertiggerichte, Convenience-Produkte
Die Bezeichnung „Käse“ ist laut VO (EG) Nr. 1234/2007, Anhang XII ausschließlich Produkten aus Milch vorbehalten. Auch für zusammengesetzte Produkte darf der Begriff „Käse“ nur dann als Bezeichnung oder als ein Teil der Bezeichnung verwendet werden, wenn Milch oder Milchprodukte Hauptbestandteil des Produkts sind und keine Komponenten der Milch (Fett, Eiweiß) durch Nicht-Milchbestandteile ersetzt wurden. Analogkäse darf somit als „Käse“ nicht vermarktet werden. Damit sind auch Begriffe wie z.B. Analogkäse, Käseimitat, Kunstkäse nicht rechtskonform.
Zu Frage 3:
Über den Einsatz von Analogkäse in der österreichischen Lebensmittelproduktion besteht keine Meldeverpflichtung. Daher liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) keine detaillierten Daten dazu vor.
Zu den Fragen 4 und 5:
Da es sich um Täuschung des Konsumenten handelt, wird angestrebt, die derzeit in Diskussion befindliche EU Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel entsprechend zu adaptieren. Eine Lösung über die gemeinsame Marktordnung für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (VO (EG) Nr. 1234/2007) wird von Österreich nicht angestrebt. Die derzeitige Rechtslage, dass der Ausdruck „Käse“ ausschließlich Produkten aus Milch und Milcherzeugnissen vorbehalten ist, muss aufrecht bleiben.
Zu den Fragen 6 bis 10:
Unter Beachtung der allgemeinen lebensmittelrechtlichen Rahmenbedingungen ist der Ersatz von Milch/Rahm im Eis möglich. Dem BMLFUW liegen die verwendeten Rezepturen nicht vor. Es ist jedoch bekannt, dass ein größerer österreichischer Molkereibetrieb ausschließlich Milchprodukte für die Speiseeisherstellung verwendet. Von anderen Mitgliedstaaten ist bekannt, dass traditionell keine Milch zur Eisproduktion verwendet wird.
Zu den Fragen 11 und 12:
Es sind keine Studien zu diesem Thema bekannt. Der Einsatz von Analogkäse wird in Österreich auf 10.000 - 15.000 t pro Jahr geschätzt. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung der AMA-Marketing sowie der Landwirtschaftskammern. Dies würde einer Milchmenge von ca. 100.000 - 150.000 t bei traditioneller Käseherstellung bzw. einem Verdienstentgang für rund 1.500 Bauern entsprechen.
Der Bundesminister: