2154/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0087 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. JULI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Wolfgang Zanger, Kolleginnen
und Kollegen vom 20. Mai 2009, Nr. 2164/J, betreffend
Herkunft von Rohfleisch in Wurst
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Mai 2009, Nr. 2164/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 3 bis 5:
In dem in der Anfrage genannten Zeitungsartikel wird die Kritik der AK Oberösterreich an Produzenten von Wurstwaren, die kein AMA Gütesiegel tragen, wiedergegeben. Es ist eindeutig nachvollziehbar, dass sich viele Konsumentinnen und Konsumenten dadurch getäuscht sehen, dass bei Fleischerzeugnissen mit Österreich-Bezug wie z.B. „Qualität aus Österreich“ nicht sichergestellt ist, dass auch tatsächlich österreichisches Fleisch eingesetzt wird.
Bei allen Fleischerzeugnissen mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel muss das Fleisch sowie der Speck zu 100% aus Österreich stammen. Eine Irreführung der Konsumentinnen und Konsumenten durch das AMA-Gütesiegel kann daher ausgeschlossen werden.
Zu Frage 2:
Die derzeitigen Beratungen zur Erarbeitung einer angepassten Herkunftskennzeichnung im Rahmen des vorliegenden Entwurfs einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend „die Information der Verbraucher über Lebensmittel“ wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf nationaler als auch auf EU-Ebene unterstützt. Für diese Verordnung ist in Österreich federführend das Bundesministerium für Gesundheit zuständig.
Der Bundesminister: