2159/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Die Abgeordnete zum Nationalrat Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 20. Mai 2009 unter der Zahl 2112/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kinderrechte in die Verfassung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 2:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Österreich ist dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes in der Gewissheit beigetreten, dass die im Übereinkommen normierten Rechte des Kindes und die Achtung seiner besonderen Bedürfnisse in der österreichischen Rechtsordnung im Wesentlichen bereits gewährleistet sind. Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien enthalten.
Die unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der Gewährleistungen der Konvention machen eine Zuordnung ihrer Artikel zu einzelnen österreichischen Gesetzesbestimmungen aber in den meisten Fällen schwierig und wenig sinnvoll.
Das Bundesministerium für Inneres setzt sich insbesondere durch Unterstützung vieler Projekte (unter anderem Lernbetreuung, Kinderbetreuung in Integrationswohnheimen, Kinder- und Frauenhaus in der Betreuungsstelle Ost, „Jugendprojekt Traiskirchen“) für die Stärkung von Kinderrechten ein.