2161/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Alev Korun, Freundinnen und Freunde haben am
20. Mai 2009 unter der Zahl
2130/J  an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Tod von Denisa Soltisova" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Denisa Soltisova war seit August 2006 bei einer Familie in 4840 Vöcklabruck beschäftigt. Ihre Arbeitgeberin erstattete den Beamten der Polizeiinspektion Vöcklabruck am 21. Jänner 2008 die Anzeige, dass Denisa Soltisova seit 18. Jänner 2008 abgängig sei.

Die Erhebungen wurden von Beamten der Polizeiinspektion (PI) Vöcklabruck und Beamten des Landeskriminalamtes Oberösterreich, AB 01 – Fahndung, gemeinsam geführt. Die Befragungen verfügbarer Auskunftspersonen (Arbeitgeber, Arbeitskollegen) ließen befürchten, dass die Abgängige Selbstmord begangen haben könnte.


Am 24. Jänner 2008 wurde über Anordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eine Suchaktion durchgeführt, welche vom Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck organisiert und zu der 5 Leichen- und Blutspürhunde herangezogen wurden. Dabei wurden die nähere Umgebung des Wohnortes, Waldstücke sowie die Flussläufe der umliegenden Gewässer abgesucht.

 

Im Detail wurden folgende Gebiete abgesucht:

 

·         Südliches Ufer der Vöckla inklusive der angrenzenden Augebiete von Altwartenburg durchgehend bis zur Brücke beim Cafe Maier in Vöcklabruck. Nördliches Ufer der Vöckla von Altwartenburg bis zur Steilwand, von der Wehr auf Höhe Abfluss Mühlbach bis zum Europahof, im Bereich des Festgeländes und vom Pfarrhofgries bis zur Bundesstraße 1.

·         Beide Ufer des Mühlbaches von der Vöckla bis zur Kunstmühle. Der bei der Mühle befindliche Rechen wurde gehoben und besichtigt.

·         Beide Ufer des Werkbaches von der Ager bis zum Areal der Firma Eternit. Ab dem Firmengelände sind die Ufer nicht zugänglich. Der Rechen des Kraftwerkes in der Dürnach wurde gehoben und besichtigt. Ebenso wurden die Rechen in der Firma Eternit und bei der Firma Braun kontrolliert.

·         Das südliche Ufer der Ager zwischen Oberregauer Straße und ca. 300 m flussabwärts der Vereinigung von Vöckla und Ager.

·         Waldstreifen nördlich der Sportplatzstraße und entlang des Eisenbahndammes von der Unterführung bis zum Ende.

 

Die Suchaktion verlief negativ.

 

Zu Frage 2:

Es wurden jene Personen befragt, welche mit der Abgängigen zuletzt Kontakt hatten bzw. diese zuletzt gesehen hatten; konkret die Arbeitgeberin und Arbeitskolleginnen. Darüber hinaus wurden am 22. Jänner 2008 die beiden im Zimmer der Abgängigen gefundenen Handys hinsichtlich der zuletzt geführten Telefonate ausgewertet und die darauf gespeicherten Lichtbilder gesichtet. Es ergaben sich dabei keine Hinweise auf den Aufenthaltsort der Gesuchten und keine Hinweise, die auf das Vorliegen eines Gewaltdeliktes schließen ließen.

 

Zu Frage 3:

Es wurden Befragungen im Sinne des § 152 StPO durchgeführt.


Zu Frage 4:

Die Arbeitsgeberin, die Untermieterin und ein Ehepaar.

 

Zu Frage 5:

Es entspricht den üblichen Gepflogenheiten der Polizei, bei Abgängigkeitsanzeigen jene Personen zu befragen, die zuletzt mit der gesuchten Person Kontakt hatten bzw. sie zuletzt gesehen hatten oder die sonst über deren Aufenthalt Auskunft geben könnten.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Am 29. Jänner 2008, ca. 15.40 Uhr, wurde der Leichnam von Denisa Soltisova von einem Passanten in der Ager im Wasser liegend aufgefunden. Die weitere Amtshandlung nach der Leichenauffindung wurde von Beamten der Polizeiinspektion Vöcklabruck durchgeführt. Die Bergung erfolgte von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Regau im Beisein der Polizeibeamten der PI Vöcklabruck. Die Tatortarbeit wurde vom Bezirksspurensicherer des BPK Vöcklabruck durchgeführt, welcher auch Lichtbilder über die Leichenauffindungssituation anfertigte.

Bei der an der Leiche durch den Gemeindearzt von Vöcklabruck im Beisein des Bezirksspurensicherers und Beamten der PI Vöcklabruck gemäß § 128 Abs. 1 StPO durchgeführten Leichenbeschau konnten keine Hinweise auf Fremdverschulden festgestellt werden. Der  Leichnam wurde am 29.01.2008, 20.00 Uhr, von der slowakischen Arbeitskollegin einwandfrei als der von Denisa Soltisova identifiziert. Die Staatsanwaltschaft Wels gab den Leichnam am 29.01.2008, 20.40 Uhr zur Beerdigung frei. Die Angehörigen wurden im Wege der slowakischen Vertretungsbehörde in Österreich von der Sicherheitsdirektion (SID) OÖ verständigt.

 

Zu Frage 8:

Zusätzlich zur Arbeitgeberin, der Untermieterin und dem Ehepaar, wurde auch noch eine Freundin der Denisa Soltisova von den ermittelnden Beamten befragt.

 

Zu Frage 9:

5.

 

Zu Frage 10:

Bei der Ermittlungsdauer muss jeder Fall individuell nach den jeweils aktuell bekannten Ermittlungsergebnissen beurteilt werden. Es hängt stark davon ab, ob aufgrund der bekannten Umstände von einem Unfall oder einer Straftat auszugehen ist.


Zu Frage 11:

Ja.

 

Zu Frage 12:

Nein.

 

Zu Frage 13:

Gemäß der üblichen Praxis erfolgte der Bericht über die Leichenbeschau und die sonstigen Ermittlungsergebnisse zuerst fernmündlich im Voraus und in weiterer Folge wurde ein schriftlicher Anlassbericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt. In diesem wurde die Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis gesetzt, dass vom beigezogenen Arzt bei der Leichenbeschau keine Hinweise auf Fremdverschulden festgestellt wurden. Der Arzt gab bei seiner späteren förmlichen Einvernahme an, dass er bei der Totenbeschau keine offensichtlichen Umstände feststellen konnte, welche auf ein Fremdverschulden schließen lassen konnten.

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

Wie in § 128 StPO vorgesehen, wurde dem zuständigen Staatsanwalt über das Ergebnis der Leichenbeschau und alle übrigen im Fall bekannten Ermittlungsergebnisse objektiv berichtet. Eine Obduktion wurde nicht ausdrücklich angeregt. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 17:

Die Polizei ermittelt bei Vorliegen von Verdachtsmomenten und Indizien auf ein Verbrechen; der völlige Ausschluss eines solchen ist in vielen Fällen nicht möglich.

Nach den damaligen Erkenntnissen konnte das Vorliegen eines Verbrechens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

 

Zu Frage 18:

Es gab keine Hinweise auf Fremdverschulden und die Angaben der Auskunftspersonen ließen auf eine Suizidhandlung schließen.

So sagte die Arbeitgeberin aus, dass Denisa Soltisova bereits mehrere Tage vor ihrem Verschwinden entgegen ihrem sonstigen Verhalten unkonzentriert gewesen sei und einen depressiven Eindruck gemacht habe. Außerdem sei sie am 18. Jänner 2008 nach einem Spaziergang völlig durchnässt in das Haus zurückgekehrt. Auf Befragen habe sie damals angegeben, dass sie einen Unfall gehabt hätte und alles in Ordnung wäre. An diesem Tag herrschte jedoch trockene Witterung und es war daher davon auszugehen, dass Soltisova vollständig bekleidet im Wasser war.

Das Ehepaar gab an, es hätte am 19. Jänner 2008 gegen 22.00 Uhr Denisa Soltisova in der Raiffeisenstraße gesehen. Sie sei mit einem langärmligen Unterhemd und vermutlich einem Stringtanga bekleidet barfuss unterwegs gewesen. Auf den Gruß von der Ehefrau habe Denisa nicht geantwortet und einen verstörten Eindruck gemacht. Anschließend sei Denisa Soltisova in Richtung des Hauses ihrer Arbeitgeber weitergegangen, sie habe dieses jedoch nicht betreten, sondern sei daran vorbei in die nächste Straße gegangen.

Die Freundin von Denisa Soltisova, gab an, dass Denisa im September  oder Oktober zu ihr gesagt habe, dass sie Probleme mit ihrem Freund in der Slowakei habe. Auch im Jänner 2008 habe sie diesbezüglich noch einmal eine Äußerung gemacht. Sie habe diese Probleme aber nicht konkretisiert und auch nicht erwähnt, ob sie sich von ihrem Freund getrennt habe oder nicht.

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 21:

Es wurde der zu Frage 13 geschilderte Sachverhalt mit Anlassbericht der PI Vöcklabruck vom 29.1.2008 und mit Zwischenbericht am 27.3.2008 vom LKA OÖ der Staatsanwaltschaft Wels übermittelt.

 

Zu den Fragen 22 und 23:

Am 7. Februar 2008 wurde über Intervention der Familie der Verstorbenen beim Institut für Gerichtsmedizin der Komensky-Universität in 03659 Martin, Kollarova 2 eine gerichtsmedizinische Obduktion durchgeführt. Laut Schreiben der slowakischen Kriminalpolizei an die Eltern der Denisa Soltisova hat die Kreisdirektion der Polizei Banska Bystrica aufgrund des Obduktionsergebnisses eine Strafverfolgung in der Sache des besonders schwerwiegenden Verbrechens des Mordes eingeleitet.

Teile dieses Berichtes langten via Bundeskriminalamt am 25. März 2008 beim Landeskriminalamt Oberösterreich ein. Vom Landeskriminalamt Oberösterreich erging daher am 27. März 2008 ein diesbezüglicher Zwischenbericht an die Staatsanwaltschaft Wels und unter Berufung auf den slowakischen Obduktionsbericht wurde um eine strafrechtliche Beurteilung und um schriftliche Auftragserteilung betreffend möglicher weiterer Ermittlungen ersucht.