2162/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Mai 2009 unter der Zahl 2132/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Dienststellenstrukturänderungen sind neben dem nach der Schengenerweiterung erforderlichen sukzessiven weiteren Ausbau bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen derzeit nicht geplant.

 

Zu Frage 2:

Auf Grund der aktuellen Kriminalitätsentwicklung in den sogenannten „hot-spot-Bereichen“ im Osten Österreichs (Wien, südliches NÖ und Bgld.), werden durch das Bundeskriminalamt in enger Kooperation mit den Sicherheitsverantwortlichen der betroffenen Bundesländern vermehrt bundesländerübergreifende Schwerpunktaktionen geplant und durchgeführt. Ausgehend von aus der aktuellen Kriminalstrategie abgeleiteten konkreten Zielvorgaben, wie Senkung der Fallzahlen,  Betreten von Straftätern auf frischer Tat, Strukturermittlungen und Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls, wird dabei im Rahmen ganzheitlicher Polizeikontrollen verstärkt besonderes Augenmerk unter anderem auf den Deliktsbereich Einbruchskriminalität in  Wohnhäuser bzw. Wohnungen gelegt. Schwerpunktaktionen können auf Grund der bisherigen Erfahrungswerte durchaus als grundsätzlich sehr erfolgreicher Bestandteil eines kriminalpolizeilichen Maßnahmenbündels zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität bezeichnet werden.

Mit 1. Juli 2009 wurde weiters die Soko-Ost geschaffen, die vor allem für die Bekämpfung der Eigentumskriminalität in der Ostregion zuständig ist.

Weitere Beschleunigungen der Verfahren straffälliger Asylwerber erwarte ich mir aufgrund der derzeit in Begutachtung befindlichen Fremdenrechtsnovelle.

 

Zu Frage 3:

Die Fragestellung vermischt unterschiedlichste Aspekte der Kriminal- und der Fremdenpolizei; sie belegt damit gleichzeitig die Vielschichtigkeit und Komplexität der Zusammenhänge in diesem Bereich.

Den multidimensionalen Herausforderungen entsprechend, wird in den unterschiedlichsten Feldern hervorragende Arbeit von der Exekutive und den Behörden geleistet.

Die angesprochenen Versuche der Identitätsverschleierungen betreffen keineswegs nur Tatverdächtige im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten, sondern sind allgemein ein Phänomen im fremdenpolizeilichen Bereich. Da internationale Zusammenarbeit – mit den EU-Partnern und darüber hinaus – in diesem Zusammenhang immer wichtiger geworden ist, werde ich dafür sorgen, dass dieser Weg konsequent und konstruktiv weitergegangen wird.

 

Zu Frage 4:

Eine seriöse Prognoseentscheidung ist nicht möglich, da die Entwicklung der Zahl der Asylanträge von unterschiedlichen externen, insbesondere auch globalen Faktoren abhängig ist.

 

Zu Frage 5:

Wenn das Gesetz eine Antragsmöglichkeit eröffnet, kann natürlich niemand davon abgehalten werden, diese in Anspruch zu nehmen. Davon deutlich zu unterscheiden ist jedoch, wie weit solchen Anträgen Erfolg beschieden ist.