2170/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 16. Juli 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0202-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2102/J betreffend „Errichtung von Wasserkraftwerken und Aneignung der dafür notwendigen Grundstücke“, welche die Abgeordneten DI. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen am 20. Mai 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Wiewohl diese Frage keinen Gegenstand der Vollziehung darstellt, wurden vom Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ) diesbezügliche Informationen eingeholt, die in der Beilage wiedergegeben sind.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Diese Daten liegen dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nicht vor.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
Diese Fragen, die sich hauptsächlich auf zivil- oder verfassungsrechtliche Themen beziehen, fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Beilage
