2170/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 16. Juli 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0202-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2102/J betreffend „Errichtung von Wasserkraftwerken und Aneignung der dafür notwendigen Grundstücke“, welche die Abgeordneten DI. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen am 20. Mai 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Wiewohl diese Frage keinen Gegenstand der Vollziehung darstellt, wurden vom Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ) diesbezügliche Informationen eingeholt, die in der Beilage wiedergegeben sind.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Diese Daten liegen dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nicht vor.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Diese Fragen, die sich hauptsächlich auf zivil- oder verfassungsrechtliche Themen beziehen, fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Beilage