2172/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0146-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2113/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kinderrechte in der Verfassung“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Fragen zur normativen Qualität der Kinderrechte betreffen den Wirkungsbereich des Herrn Bundeskanzlers, auf dessen Beantwortung zur gleichlautenden Parlamentarischen Anfrage, Zl. 2106/J-NR/2009, ich hiemit verweisen darf.
Zu 3 bis 5:
Die Rechte von Minderjährigen, wie von allen jenen, die des besonderen Schutzes durch die Gesetze bedürfen, sind quer durch die gesamte Rechtsordnung und somit ressortübergreifend (im Justizbereich unter anderem im StGB, ABGB, KSchG, MRG) verankert. Eine Zuordnung der Kinderrechte zu einzelnen Ressorts der Bundesregierung (oder gar Paragrafen) halte ich daher für nicht zielführend. Ich werde mich jedenfalls wie schon bisher – ich verweise etwa auf das Zweite Gewaltschutzpaket – für den Schutz der Schwächeren einsetzen. Im Übrigen darf ich auch hiezu auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers verweisen.
. Juli 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)