2177/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0148-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2133/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „weiterer Ungereimtheiten um die Hausdurchsuchungen in der Meinl Bank AG“ gerichtet.

Aufgrund der mir vorliegenden Berichte beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

An der Durchsuchung in Bratislava haben Robert Sturm (als Mitarbeiter des Sachverständigen Mag. Thomas Havranek), ein Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Wien, Ing. R. K. (Dolmetsch) sowie der EDV-Sachverständige A. W. teilgenommen.

Zu 3:

Robert Sturm ist kein Sachverständiger, sondern Mitarbeiter eines Sachverständigen.

Zu 4:

Hilfskräfte bei der Durchsuchung von Orten sind jene Personen, die nicht schon aufgrund ihrer Amtsstellung (z.B. als Staatsanwalt, Organ der Kriminalpolizei) oder etwa als Sachverständiger im Rahmen einer Befundaufnahme der Durchsuchung beigezogen werden.

 

Zu 5:

Die Zuziehung von Sachverständigen (und deren Hilfskräften) zur Durchsuchung findet in den §§ 126 Abs. 1 erster Satz und 127 Abs. 2 StPO Deckung.

Zu 6:

Nein. Robert Sturm wurde in dem von der slowakischen Polizei erstellten Protokoll namentlich erwähnt.

Zu 7:

Für das Vorliegen derartiger Interessenkonflikte haben sich nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen im vorliegenden Fall keinerlei Anhaltspunkte ergeben.

 

Zu 8 und 9:

Nein.

. Juli 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)