2178/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0110-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2139/J vom 20. Mai 2009 der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Einleitend wird zu den in der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage getätigten Aussagen Folgendes festgehalten:
Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen ist eine rein jährliche Betrachtungsweise von Nettozahlungen aufgrund der mehrjährigen Laufzeit der Programme unzweckmäßig. Aussagekräftiger ist der Mittelwert über die Programmperiode, also etwa aktuell über den Zeitraum 2007 bis 2013. Hierbei ist das erste Jahr einer Programmperiode – in diesem Fall 2007 – in den meisten Fällen das erste Anwendungsjahr eines Programmes. Es werden daher in diesem Jahr meist Anzahlungen geleistet, währenddessen mit den „echten Rückflüssen“ erst in den Folgejahren dem Programmfortschritt entsprechend zu rechnen ist.
Weiters ist klarzustellen, dass der Rechnungshof nicht unvollständige und wenig transparente Zahlungen kritisierte, sondern die Darstellung der EU-Rückflüsse als verbesserungswürdig einstufte. Da im Bundeshaushalt alle Rückflüsse berücksichtigt sind, welche gemäß den Vorgaben der EU die Verantwortlichkeit des Bundes tangieren und Bestandteil des nationalen Budgets sind, ist aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen die Darstellung der EU-Rückflüsse im Bundeshaushalt sehr wohl transparent und nachvollziehbar und entspricht den tatsächlichen Zahlungsströmen.
Nicht dargestellt im Bundeshaushalt sind jene Rückflüsse, hinsichtlich deren Abwicklung dem Bund keine Zuständigkeit (weder nach Gemeinschafts- noch innerstaatlichem Recht) zukommt. Dies betrifft jene Programme, welche von der Kommission in zentraler Verwaltung abgewickelt werden (ca. 10% der gesamten Rückflüsse) und zu welchen die Fördermittel nicht im Wege der nationalen Budgets, sondern direkt an individuelle österreichische Förderungsnehmer (Universitätsangehörige, Forschungsstellen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Bildungsprogrammen etc) ausbezahlt werden. Aus Datenschutzgründen werden dazu Details von der Europäischen Kommission nicht weitergegeben, die Gesamtsumme je Mitgliedstaat jedoch im jährlichen Finanzbericht der Europäischen Kommission ausgewiesen. Diese Situation ist vom Bundesministerium für Finanzen nicht zu beeinflussen.
Hinsichtlich der Verzugszinsen wird angemerkt, dass unter anderem die Rechtslage bis zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Verbindung mit einem Fall von Dänemark strittig war und sich Österreich, ebenso wie eine Reihe anderer Mitgliedstaaten, am Wortlaut der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/00 des Rates orientierte und bis zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden Beträge erst nach Aufforderung der Kommission unter Vorbehalt zur Verfügung stellte, wodurch teilweise auch Verzugszinsen vorgeschrieben wurden.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. bis 8.:
Entsprechend den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften leistet Österreich Beiträge zum EU-Haushalt und empfängt aus diesem Haushalt Leistungen der EU. Die folgende Tabelle zeigt die Beitragsleistungen Österreichs (VA 2/52904) an die EU (abzüglich der 25 % Einhebungsvergütung an Traditionellen Eigenmitteln):
2005 2.250,868 Mio. Euro
2006 2.404,927 Mio. Euro
2007 2.120,765 Mio. Euro
2008 1.982,509 Mio. Euro
In den Jahren 2005 bis 2008 erfolgten weiters im Rahmen der Abrufe aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) nachstehende Zahlungen an die Europäische Kommission (EK) beziehungsweise an die Europäische Investitionsbank (EIB):
2005: EK: 61,745
Mio. EUR
EIB: 8,215
Mio. EUR
2006: EK: 66,515
Mio. EUR
EIB: 4,240
Mio. EUR
2007: EK: 69,960
Mio. EUR
EIB: 5,962
Mio. EUR
2008: EK: 78,180
Mio. EUR
EIB: 6,360
Mio. EUR
Zu 9. bis 16.:
Zahlungen aus dem Europäischen Haushalt insbesondere Zahlungen aus dem Landwirtschaftsbudget, dem EU-Strukturfonds und dem Europäischen Solidaritätsfonds werden im österreichischen Bundeshaushalt bei Untergliederung 51 verrechnet. Von der Europäischen Kommission wurden in den Jahren 2005 bis 2008 folgende Beträge nach Österreich überwiesen:
Landwirtschaft:
2005 1.247,48 Mio. Euro
2006 1.294,00 Mio. Euro
2007 1.122,84 Mio. Euro
2008 1.201,05 Mio. Euro
EU-Strukturfonds:
2005 297,30 Mio. Euro
2006 241,76 Mio. Euro
2007 201,45 Mio. Euro
2008 147,43 Mio. Euro
EU-Ratsreisen (VA 2/51505):
2005 0,90 Mio. Euro
2006 1,69 Mio. Euro
2007 1,15 Mio. Euro
2008 1,18 Mio. Euro
Weitere Kostenersätze der EU betreffend Dienstreisen betrugen für das Bundesministerium für Finanzen
2005 0,16 Mio. Euro
2006 0,19 Mio. Euro
2007 0,18 Mio. Euro
2008 0,21 Mio. Euro
Für Zollprogramme, das Fiscalis-Programm und OLAF flossen an Kostenersätzen für Dienstreisen sowie sonstigen Kostenersätzen der EU nachstehende Beträge:
2005 0,31 Mio. Euro
2006 0,68 Mio. Euro
2007 0,39 Mio. Euro
2008 0,42 Mio. Euro
Darüber hinaus gibt es Zahlungen in der Höhe von rund 180 bis 250 Millionen Euro aus den Rubriken 1a, 3a und 3b des Europäischen Haushalts, die von der Europäischen Kommission in ihrem jährlichen Finanzbericht Österreich zugeordnet und größtenteils direkt an private Empfänger überwiesen werden.
Österreich ist aufgrund seiner Mitgliedschaft in der EU auch Mitglied in der EIB. Die EIB gibt den EU-Mitgliedstaaten Darlehen zu attraktiven Konditionen. Nachstehend ein Überblick über die Darlehenszusagen und -auszahlungen von 2005 bis 2008 (in Mio. €):
|
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
Zusagen |
968 |
1355 |
1070 |
875 |
|
Auszahlungen |
974 |
905 |
1213 |
1008 |
Zu 17.:
Für 2009 können zum momentanen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen