2182/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0150-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2155/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Weisung der Anstaltsleiterin der JA Wien-Josefstadt an das Jugenddepartment bezüglich Sport an Samstagen, Sonn- und Feiertagen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Die Weisung wurde von der Anstaltsleiterin erlassen und – wie dem Verteiler zu entnehmen ist – (bloß) anstaltsintern kundgemacht. Dies ist nicht zu beanstanden, weil damit jene  gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden, die die Behandlung jugendlicher Strafgefangener und die sinnvolle Freizeitgestaltung normieren (§ 58 Abs. 3 JGG; § 58 Abs. 1 StVG). Eine Befassung übergeordneter Behörden war somit nicht erforderlich. Die Weisung ist insgesamt sinnvoll und steht mit anderen Sparmaßnahmen nicht im Widerspruch.

Zu 5:

In der Justizanstalt Wien-Josefstadt verfügen derzeit insgesamt 29 Bedienstete, und zwar 5 Frauen und 24 Männer, über eine Fitlehrer-Ausbildung.

Zu 6 bis 9:

Die Anwesenheit eines Fitlehrwartes an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen ist nicht immer gesichert; gelegentlich kommt es daher zu Änderungen der ursprünglichen Diensteinteilung. Das ist etwa dann der Fall, wenn wegen Erholungsurlaubs oder Krankheit nicht ausreichend Bedienstete mit Fitlehrwart-Ausbildung im Dienst sind. Die Strafvollzugsverwaltung ist jedoch bestrebt, die erforderliche Anzahl von Bedien-steten auszubilden bzw. über die einzelnen Nachtdienstgruppen entsprechend aufzuteilen, um nach Möglichkeit Änderungen der regulären Dienstplanung zu vermeiden.

An eine Ausweitung der in der Justizanstalt Wien-Josefstadt eingesetzten Fitlehrwarte ist nicht gedacht. Die derzeit in Ausbildung befindlichen vier Justizwachebediensteten sind lediglich „Ersätze“ von Fitlehrwarten, die im Hinblick auf ihr Lebensalter oder auf ihre Versetzung in eine andere Justizanstalt der Justizanstalt Wien-Josefstadt nicht mehr zur Verfügung stehen.

Zu 10:

Die Vermeidung von Tätlichkeiten unter jugendlichen Insassen – und dies ist ein Hauptziel der Sportausübung von Jugendlichen in Haft – hat für die gesamte Strafvollzugsverwaltung und daher auch für den Bereich der Justizwache höchste Priorität.

Daneben ist Sport gerade bei kriminalitätsgefährdeten Jugendlichen ein wichtiges Erziehungsmittel, das auch Gemeinschaftssinn und gegenseitige Rücksichtnahme vermittelt. Abgesehen davon trägt er zur Steigerung der Gesundheit und somit zur Verringerung medizinischer Kosten bei.

. Juli 2009

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)