2184/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0152-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2168/J-NR/2009
Die Abgeordnete zum Nationalrat Heidemarie Unterreiner und andere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gender Mainstreaming auf Bundesebene“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Folgende Gender Mainsteaming-Projekte und -aktivitäten wurden im Jahr 2008 im Justizressort abgeschlossen bzw. gesetzt:
· Regelmäßige Teilnahme an der Arbeitsgruppe Gender Budgeting im Bundesministerium für Finanzen.
· Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming unter Vorsitz des BKA / Frauenministerin.
· Halbtägige Informationsveranstaltung zum Thema Gender Budgeting für EntscheidungsträgerInnen im Bundesministerium für Justiz am 16. April 2008.
Im Jahr 2009 konnten mangels Kapazitäten bisher keine Projekte umgesetzt oder begonnen werden.
a), c), d), e) Zu den genannten Arbeitsgruppen wird mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Justiz nicht Veranstalter war und daher keine Informationen über die Kosten hat.
Die ressortinterne Informationsveranstaltung Gender Budgeting fand in den Räumen des Bundesministeriums für Justiz statt. Als Vortragende fungierte die Gender Mainstreaming Beauftragte Drin Monika Zbiral. Ausgaben waren damit nicht verbunden.
Für das von Drin Monika Zbiral gemeinsam mit Martin Zbiral verfasste Kapitel „Gender Mainstreaming“ im Handbuch für die Planung und Gestaltung von Wartebereichen in Gerichtsgebäuden sind keine Ausgaben angefallen.
b) Im Sinne des top down-Ansatzes wurden die EntscheidungsträgerInnen des Ressorts umfassend über Gender Mainstreaming und Gender Budgeting informiert und ihrerseits auf die Umsetzung im top down-Prinzip verpflichtet.
f), g) Nein, es fanden keine Ausschreibungen statt.
h) Auf die Antwort zu 1a), c), d), e) darf verwiesen werden.
Zu 2 und 3:
Es wurden bisher keine Projekte in Auftrag gegeben.
Nachdem Gender Mainstreaming nun im Justizressort durch Projekte, Gender Mainstreaming-Module in den Ausbildungskursen für (künftige) Führungskräfte und regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen zum Thema gut bekannt und etabliert ist und laufend thematisiert wird, sowie im Hinblick auf die Implementierung von Gender Budgeting sind weitere Projekte derzeit nicht geplant. Gender Mainstreaming ist eine Strategie, nach der Entscheidungsträger/innen die Abschätzung der Folgen ihrer eigenen Handlungen im Hinblick auf das soziale Geschlecht (gender) der Betroffenen laufend in den Blickpunkt ihrer Überlegungen (mainstream) stellen. So werden z.B. im Justizressort Daten und Statistiken auch nach dem Kriterium "Gender" erhoben und dargestellt, weiters wird besonderes Augenmerk auf geschlechtergerechten Sprachgebrauch gelegt. Auch bei der Planung und Gestaltung von Justizgebäuden werden Genderaspekte berücksichtigt.
Zu 4 und 5:
Die Aufzeichnungen über die Empfänger/innen von Förderungen und die Klient/innen von geförderten Einrichtungen werden im Bundesministerium für Justiz statistisch ausgewertet.
Auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesministeriums für Justiz in den Arbeitsbehelfen "Erläuterungen zum Bundesvoranschlag 2008" darf verwiesen werden.
Zu 6 und 7:
Auf die Antwort zu Frage 1 darf verwiesen werden.
. Juli 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)