219/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2009
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0185-I/5/2008

Wien, am  14. Jänner 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 239/J der Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer, Kollegen und Kolleginnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Grundsätzlich ist eine Vorankündigung von Lebensmittelkontrollen nicht  sinnvoll. In § 35 Abs. 3 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idgF ist daher festgelegt, dass die amtliche Lebensmittelkontrolle ohne Vorankündigung erfolgt.

 

Bei einem hinreichenden Verdacht, dass ein Lebensmittel ein Risiko für die Gesundheit mit sich bringen kann, ist jedoch gemäß Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates „zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes….“  die Öffentlichkeit zu informieren, wobei unter anderem die Maßnahmen, die getroffen wurden oder werden anzugeben sind.

 

Hinsichtlich Melamin in chinesischen Milchprodukten wurde bereits am Donnerstag, den 18.9.08  eine Anweisung zur Durchführung von Kontrollen in Chinarestaurants, Asia-Märkten und bei Herstellern von Sportlernahrungen an die für die Kontrolle zuständigen Landeshauptmänner übermittelt.

Zusätzlich zu den RASFF-Meldungen wurden zur gleichen Zeit viele Informationen über das Auftreten von Melamin in Chinesischen Produkten bereits von der Presse behandelt.

 

Fragen 3 und 4: 

Mein Ressort hat auf Anfrage der Medien am Samstag, den 20.9.08 bestätigt, dass Kontrollen bezüglich möglicherweise verdächtiger Ware erfolgen. Diese Bestätigung wurde von allen Medien verbreitet.

 

Frage 5:

In der Vergangenheit wurden, wie auch in diesem Fall, die amtlichen Kontrollen nicht angekündigt. Es wurden lediglich gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 die getroffenen und die noch zu treffenden Maßnahmen mitgeteilt.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister