2190/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.07.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am 20. Juli 2009

GZ: BMG-11001/0202-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2346/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

Laut Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger kann aus der Sicht der gesetzlichen Sozialversicherung mangels vorhandener Daten bzw. statistischer Auswertungen keine detaillierte Stellungnahme abgegeben werden, weil aufgrund der bekannt gegebenen Diagnosen für sich allein kaum festgestellt werden kann, ob erlittene Verletzungen durch „Feuerwerkskörper“ verursacht wurden.

 

Im Bereich der Salzburger Gebietskrankenkasse sind etwa unter der Diagnose „Knalltrauma“ für das Jahr 2008 insgesamt 29 Fälle registriert, wobei es sich dabei um 25 männliche und vier weibliche Personen handelt. Insgesamt sind unter dieser Diagnose im Jahr 2008 213 Krankenstandstage angefallen (201 Tage für männliche und 12 Tage für weibliche Personen). Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse hat mitgeteilt, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich ein einziger Verletzungsfall bekannt geworden ist.

 

Nach der Injury Database Austria des Kuratoriums für Verkehrssicherheit liegt der Anteil der spitalsbehandelten Personenschäden durch Feuerwerkskörper zwischen 0,01 % und 0,03 % aller Freizeitunfälle (ohne Gehörschäden). Hochgerechnet ergibt das zwischen rd. 100 und 200 spitalsbehandelte Personen.

 

In dieser Injury Database sind 2 Fälle mit konkreten Verletzungen (eine Verbrennung am Unterschenkel und eine offene Wunde an der Hand) verzeichnet.

 

Todesfälle gab es lt. Statistik Austria keine.

 

Gemessen an der Zahl der insgesamt jährlich zu verzeichnenden Freizeitunfälle (ca. 800.000) und der Verbreitung des Gebrauchs von Feuerwerkskörpern zu Sylvester ist das gesundheitliche Risiko gering.

 

Ganz allgemein ist darauf hinzuweisen, dass ein Knalltrauma nicht nur durch Feuerwerkskörper verursacht worden sein kann und eine genaue Trennung zwischen Freizeit- und beruflicher Sphäre kaum möglich ist. Das gesundheitliche Risiko von Feuerwerkskörpern liegt auch nicht nur in Schalltraumen mit Trommelfellruptur und/oder nachfolgender Innenohrschwerhörigkeit, sondern vor allem auch bei schweren Augen- und Hautverletzungen.

 

Frage 5:

Verletzungszahlen aus anderen EU-Mitgliedstaaten sind systematisch nur für jene Staaten verfügbar, welche an der Europäischen Unfallstatistik, DG SANCO, teilnehmen (IDB Injury Database, früher EHLASS). Der Durchschnitt bei den Staaten, von denen relevante Daten vorliegen (2005 - 2007: Deutschland, Lettland, Niederlande, Schweden, Slowenien, Österreich) liegt bei 0,05% aller spitalsbehandelten Unfälle (Spannbreite: 0,01 - 0,14%)

 

Frage 6:

Nachdem keine Meldepflicht für Unfälle besteht, werden meinem Ressort von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten auch keine diesbezüglichen Behandlungen bekanntgegeben. Das BMG hat jedoch in der Zeit zwischen Weihnachten 2008 und dem Dreikönigstag 2009 erstmals eine Auswertung von einschlägigen Zeitungsberichten vorgenommen. 12 Verletzungsfälle aus ganz Österreich fanden Erwähnung in diesen Berichten. In fast allen Fällen wurde die Ursache mit dem Hantieren mit selbstgebastelten Feuerwerkskörpern (teilweise unter Verwendung von im grenznahen Ausland gekauften Produkten) angegeben. Todesfälle wurden keine berichtet. 

 

Frage 7:

Die Unfallursachen sind – z. B. aus der im Rahmen der Injury Database

betriebenen Ursachenforschung - weitgehend bekannt. Sie liegen im sorglosen Umgang mit Feuerwerkskörpern und in der Missachtung von

Sicherheitsvorschriften. Gefährlich sind vor allem Manipulationen an den

Produkten (z. B. Bündelung) durch den Konsumenten oder selbstgefertigte

Feuerwerkskörper (Böller). Problematisch ist auch eine nicht ordnungsgemäße Verwendung (z. B. Start aus der Hand, Knallkörper in Kapuzen), Verwendung von Produkten der Klasse III und IV durch (trotz Verbotes) Laien - oft unter Alkoholeinfluss.

 

Die geforderte Ausweitung der Forschungsaktivitäten läßt keine weiteren essentiellen Erkenntnisse zur Ursache und zu den Auswirkungen von Unfällen mit Feuerwerkskörpern erwarten und ist daher auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Eine Veranlassung entsprechender Untersuchungen lediglich zu statistischen Zwecken, ohne dass begründet werden kann, warum die vorhandenen Daten grob unrichtig oder mit ihnen nicht das Auslangen gefunden werden kann, ist angesichts der immer knapper werdenden Budgetmittel nicht vertretbar.

 

Frage 8:

Die Sozialversicherungsträger betreiben im Rahmen ihrer Möglichkeiten Aufklärung über gesundheitliche Risken eines bestimmten Verhaltens oder spezifischer Aktivitäten. So hat die Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein Informationsblatt ganz allgemein zum Thema „Lärm“ aufgelegt, in welchem auch auf „Lärm in der Freizeit“ eingegangen wird, beginnend beim Rockkonzert bis zu Jagd und Festtagsschießen.“

 

Seitens meines Ressorts wird dazu auf die, auf den Produkten befindlichen  Gebrauchsanweisungen sowie die, z. B. vom KfV über Presseaussendungen (welche wiederum ihren Eingang in entsprechende Medienberichte finden) oder Internet vorgenommenen Informationen verwiesen. Eine darüber hinaus gehende Publizität des Themas könnte mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr erzielt werden.

 

Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass die Gefährlichkeit des Umganges mit Explosivstoffen allgemein bekannt ist. Unfälle entstehen, wie auch bei 7) ausgeführt, nicht aus Unkenntnis sondern aus Ignoranz.

 

Frage 9:

Mein Ressort ist in die Umsetzung dieser Richtlinie nicht eingebunden.