2191/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.07.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am       . Juli 2009

GZ: BMG-11001/0206-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2368/J der Abgeordneten Grosz, Bucher, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist zu den folgenden Ausführungen darauf hinzuweisen, dass für die Beantwortung aus verwaltungstechnischen Gründen ein vom Anfragetext abweichender Stichtag gewählt werden musste.

 

Fragen 1 und 3:

Die Gesamtkosten beliefen sich

für den Zeitraum 1.2.2007 bis 31.1.2009 für das damalige BMGF bzw. BMGFJ auf € 381.351,85 sowie

für den Zeitraum 1.2.2009 (In-Kraft-Treten der BMG-Novelle 2009) bis 31.5.2009 auf € 49.195,53 (gebührenfreie Servicetelefonnummern sind nicht in den Aufstellungen enthalten).

 

Davon entfielen für die Nutzung von Diensthandys

im Zeitraum 1.2.2007 bis 31.1.2009 für das damalige BMGF bzw. BMGFJ Kosten in Höhe von 210.485,81 sowie

im Zeitraum 1.2.2009 bis 31.5.2009 Kosten in Höhe von € 34.967,73.

Es wird darauf hingewiesen, dass in diesen Beträgen die Nutzung für Datendienste ebenfalls enthalten ist.

 

Hinsichtlich der Kosten für die bis Anfang Mai 2008 im Gebäude Stubenring 1 untergebrachten Abteilungen des Gesundheitsressorts darf auf die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 2375/J verwiesen werden.

 

Frage 2:

Im Zeitraum 1.2.2007 bis 31.1.2009 wurden vom damaligen BMGF bzw. BMGFJ 59 Diensthandys angeschafft (Kosten: € 11.730,49); vom 1.2.2009 bis 31.5.2009 waren es 44 Stück (Kosten: € 1.161,00).

Dazu wird festgehalten, dass es sich hier nicht ausschließlich um die Anschaffung zusätzlicher Geräte, sondern - aufgrund der kurzen Lebensdauer von Handys - vielfach auch um den Austausch bereits vorhandener Geräte handelt.

 

Frage 4:

Mit Stichtag 31. Mai 2009 sind 137 Mitarbeiter/innen meines Ressorts im Besitz eines Diensthandys.

 

Frage 5:

Mit Stichtag 31. Mai 2009 sind 14 Mitarbeiter/innen des Ministerbüros im Besitz eines Diensthandys.

 

Frage 6:

Die Kosten für die Nutzung der Handys im Ministerbüro beliefen sich

für den Zeitraum 1.2.2007 bis 30.11.2008 auf € 55.800,05 und

für den Zeitraum 1.12.2008 bis 31.5.2009 fielen diesbezügliche Kosten in Höhe von € 7.466,65 an.

 

Frage 7:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei der Ausfolgung der Diensthandys darauf hingewiesen, dass sie diese nur für dienstliche Zwecke nutzen dürfen.